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Autor Ralf
 - 02. März 2016, 10:20:27
Ich meine, es gibt keine Unklarheiten mehr und alle deine Fragen sind beantwortet.
Autor alexej_m
 - 02. März 2016, 08:24:31
bevor ich den Antrag stelle, will ich die Unklarheiten geklärt haben, damit ich auch weiß woran ich bin... wie gesagt, in meinem Btl kann mir die fragen keiner beantworten, deswegen habe ich es hier probiert...


hätte ja klappen können
Autor KlausP
 - 02. März 2016, 07:29:23
Und was hat das mit dem Ganzen jetzt zu tun? Schreiben Sie einen Antrag und warten Sie den Bescheid ab. Dann wissen Sie woran Sie sind und können gegebenenfalls weitere Schritte unternehmen. Alles andere führt zu rein gar nichts.
Autor alexej_m
 - 02. März 2016, 07:25:18
was ich noch vergessen hab zu erwähnen,

ich sitze nur auf dem IT-Soldaten Dienstposten und bin egtl beim Schirrmstr. eingesetzt, und das die ganze zeit schon. Und der Soldat der als S6er eingesetzt ist, sitzt aufm TechTrp dienstposten.
Deswegen will der KTF bzw. Chef das wir beide tauschen, und halt da gebucht sind wo wir auch arbeiten.
Autor alexej_m
 - 02. März 2016, 06:46:07
naja, so logisch ist das nicht... Da ich aus Dienstlichen gründen versetzt werde, kann ich in dem sinne nichts für... Bzw. wenn ich nicht nach meinen eigenen Wunsch vesetzt werde
Autor F_K
 - 01. März 2016, 15:23:34
Du wirst aus Mangel nicht versetzt - wenn aber doch, dann zurückzahlen - ist doch logisch.
Autor alexej_m
 - 01. März 2016, 15:05:19
verdammt.

Und wie ist es wenn ich auf einen anderen Dienstposten versetzt werde? z.B. D-Pack? Werde ich meine Prämie zurückzahlen müssen?

Versteht mich nicht falsch, ich würde die ja zurück zahlen, ich will es bloß vorher wissen.
Autor Ralf
 - 01. März 2016, 14:57:14
Bei Berufssoldaten ist das so. Msch werden nicht nach Jahrgängen eingestellt oder zugelassen.
Autor alexej_m
 - 01. März 2016, 14:53:53
Zitat aus A1350/64

201. Dienstzeitverkürzung und Umwandlung sind nur im dienstlichen Interesse möglich. Dieses
kann z. B. vorliegen. wenn
• der Dienstposten des Antragstellers oder der Antragstellerin wegfällt und strukturelle oder
sonstige Gesichtspunkte einem Verwendungswechsel entgegenstehen,
• die bestimmende Qualifikation der bisherigen Verwendung des SaZ nicht mehr benötigt wird,
im jeweiligen Geburtsjahrgang ein Überhang besteht oder
• der Soldat oder die Soldatin auf einer Planstelle ,,zbV" geführt wird.
Autor KlausP
 - 01. März 2016, 14:52:22
Was hat das mit "Jahrgang" (was auch immer Sie damit meinen) zu tun?
Autor alexej_m
 - 01. März 2016, 14:50:48
genau, ich hab die IT-Prämie bekommen.

und ja, mag sein das es eine Mangel ATN ist, einen Antrag kann ich ja trotzdem stellen, mehr als ablehnen können die ja nicht.


Vielleicht besteht in meinem Jahrgang ein Überhang :D
Autor Ralf
 - 01. März 2016, 14:34:49
ZitatVerlängerung auf SaZ 12, 03/13
Nicht 2013, da war schon der §43b BBesG in Kraft.
Autor OSG Oschi
 - 01. März 2016, 14:33:31
Zitat von: Ralf am 01. März 2016, 14:31:01
dass deine Verwendung ein Mangelbereich ist-

Ich denke er ist Mannschafter SaZ12 und hat die allgemeine Weiterverpflichtungsprämie für Mannschaften damals bekommen. Würde ich jetzt so interpretieren.

Autor Ralf
 - 01. März 2016, 14:31:01
Bisher ist das BwRefBeglGesetz gültig. Solange werden bei Dienstzeitverkürzungen auch die alten BFD-Ansprüche erhalten bleiben.

In deinem Fall brauchst du aber von einer Dienstzeitverkürzung erst einmal überhaupt nicht auszugehen. Einer Dienstzeitverkürzung kann nur zugestimmt werden, wenn es keinen dienstl. Bedarf für den entsprechenden Soldaten in seiner Verwendung gibt. Da du ja sogar eine Verpflichtungsprämie bekommen hast -was heißt, dass deine Verwendung ein Mangelbereich ist- besteht hier sogar ein hoher Bedarf.
Autor alexej_m
 - 01. März 2016, 14:16:49
Guten Tag Kameraden,

ich spiele mit den Gedanken zu Verkürzen... Dazu habe ich aber paar Fragen, die mir hier leider keiner so wirklich beantworten kann..

Bevor es losgeht mit den Fragen, eine kurze Info zu mir..

Einstieg BW: 01.07.2011 als SaZ 4, Verlängerung auf SaZ 12, 03/13, da ich mich wegen einer Integrierten Verwendung verlängern lassen hab, und alle Bewerbungen abgelehnt wurden, überlege ich zu Verkürzen.
Also, z.Z. mache ich Abi über eine Fernschule, will danach Studieren. Also vor 06/18 will ich nicht raus. Wenn dann würde ich quasi auf SaZ 9 Verkürzen damit ich 06/18 in Vollzeit BFD kann, wo wir zu der ersten Frage kommen.
Laut BFD-Berater, wer bis 2017 Verkürzt behält alle BFD-Ansprüche. Ist es wirklich der Fall? Laut der A-1350/64 ist es ja nicht so, bzw so verstehe ich das.

Da ich IT-Soldat bin, werde ich dann nach der Verkürzung meine Prämie zurückzahlen müssen, hätte ich auch kein Problem damit, bloss die Frage, im vollen umfang oder nur für die Zeit die ich Verkürze?
Wenn ich aus Dienstlichen Gründen "versetzt" werde, auf anderen Dienstposten, werde ich dann meine IT-Prämie zurückzahlen müssen oder da ich ja in dem Sinne nichts dafür kann, muss ich es nicht?

Ich will auf jeden Fall meine BFD-Ansprüche voll nutzen, auch wenn ich alles abdienen muss, aber schön wäre es natürlich früher rauszukommen. Ich würde mich freuen wenn mir einer evtl paar Tips geben kann.

Ich freue mich auf Ihre Antworten!