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Autor F_K
 - 06. März 2016, 16:17:05
.. Und die stationäre Aufnahme in die Psychiatrie ist anzugeben.

BTW - eine Störung des Verstandes liegt bei SVV schon vor.
Autor Ralf
 - 06. März 2016, 16:14:33
Tausendmal schon hier geschrieben, Ferndiagnosen sind nicht möglich: Das wird man dann im Rahmen der Musterung entscheiden. Nimm alle Unterlagen mit, das kann nur helfen.
Autor Laurasweg
 - 06. März 2016, 16:09:40
Schönen guten Mittag allerseits,
Ich habe eine sehr persönliche Frage. Ich habe vor circa 2 Wochen meine Bewerbung zur Sanitätsoffiziersanwärterin abgeschickt. Ich bin eigentlich sehr zuversichtlich bezüglich meiner Noten, meiner Motivation und grundsätzlich auch meiner Gesundheit. Leider habe ich mit 12 die Jugendsünde begangen, mich am linken ab selbst zu verletzen. Es war nicht Folge einer psychischen Erkrankung ( das kann ich in sofern sagen, da ich zweimal von meinen Eltern in eine Psychiatrie gebracht wurde und ich beide Male nach 1 - 2 Tagen weggeschickt wurde da eine Behandlung nicht nötig war )sondern
in Folge des Umfelds in dem ich war und sehr viele Mädchen das gemacht haben. Eine Jugendsünde welche mittlerweile 6 Jahre zurück liegt. Die Narben sind nicht tief und keines Falles lebensbedrohlich gewesen, jedoch gut zu sehen da ich eine Haut habe, die schon bei jedem Mückenstich zu Narben neigt.
Meine Frage ist, ob das für mich das "sichere Aus"  ist oder ob eine Chance besteht wenn ich mit psychologischem Gutachen komme?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Laura