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Autor DK
 - 11. März 2016, 10:23:54
Besten Dank für die Rückinfo. Macht es echt hilfreich wenn nicht nur Fragen gestellt werden sondern auch eine Information wie es dann im realen Leben ausgegangen ist.
Autor Unverbesserlich
 - 11. März 2016, 10:06:58
Um dies abzuschließen noch eine kurze Rückinfo...habe eine trppenärztliche Bescheinigung nach ein wenig hin und her nun noch bekommen und kann somit die Fahrten abrechnen lassen. Dieses war jedoch nur möglich weil es sich um einen FA-Termin beim Psychologen gehandelt hatte und ein anderer Termin mit einer Wartezeit von 1-2 Monaten nach sich gezogen hätte. Und das hätte mir und auch der Ärztin zu lang gedauert...deswegen bekomm ich meine Fahrten erstattet.

Danke für eure Hilfe, hat mir sehr geholfen
Autor ulli76
 - 06. März 2016, 19:30:29
Die Entfernung ist normalerweise nicht das Problem. Mit der Überweisung legt der TrA ja den Arzt fest.
ABER: zur Abrechnung brauchts halt die truppenärztliche Bescheinigung
Autor Ralf
 - 06. März 2016, 14:23:45
Mal schauen, vielleicht halt er uns auf dem laufenden. Zumal es ja auch davon abhängig ist, ab eine berücksichtigungsfähigeWohnung vorliegt.
ZitatGgf. muss er sich diese nachträglich besorgen. In dem link steht ja dann drin, unter welchen Voraussetzungen er was bekommt.
Autor F_K
 - 06. März 2016, 14:17:40
Unverbesserliche und beratungsresistente zahlen solchen selbst verschuldeten Blödsinn auch mal selber - und das ist gut so.

Lernen durch Schmerz.
Autor Ralf
 - 06. März 2016, 14:12:04
Die Sachlage ist doch hier nun wirklich breit ausgewalzt worden, sogar mit einem Quellenlink.
Es ändert ja nichts daran, dass du nicht angerufen hast und das erklärt hat. Bevor ich 400km zu einem Arzt fahre, rufe ich an, kläre das und hole mir ggf. eine neue Überweisung an meinem Wohnort.
Autor Unverbesserlich
 - 06. März 2016, 14:05:09
Das ist ja das Ding...ich wusste nicht vorher das ich nicht am Standort bin...Um den Standorten/Orten mal einen Namen zu geben und es zu veranschaulichen sagen wir das mein WOHNORT Magdeburg ist und meine STAMMEINHEIT Bremerhaven.
Ich hab also von Bremerhaven eine Überweisung bekommen zu einem zivilen Facharzt in Bremerhaven (Termin wäre in 2 Wochen) und im gleichen Atemzug eine KzH Schreibung für eine Woche.
In Magdeburg nach der KzH Woche bei einem SAN Standortfremd Neukrank gemeldet. Arzt hat mich zusätzlich eine Woche KzH geschrieben mit gleichzeitigem Wiedervorstellungstermin nach meinem Facharzttermin in Bremerhaven. Somit von Magdeburg nach Bremerhaven um diesen Termin wahr zu nehmen und danach wieder Retour. Dann wieder zu dem Wiedervorstellungstermin erschienen in Magdeburg und wieder KzH. Hab aber schon wieder einen neuen Termin in Bremerhaven bei dem Facharzt bekommen den ich wieder in meiner KzH Zeit wahrnehmen MUSS! Da es auf Dauer mit der Pendelei teuer wird und ich kein Trennungsgeld beantragen kann da ich ja die ganze Zeit KzH bin frage ich mich ob ich mir die Kosten von der Reise wiederholen kann?!?

Autor F_K
 - 06. März 2016, 10:22:02
Deshalb fragte ich ja bereits im Post 2 nach der Meldung.

Ich hätte meine Meldung ja gleich mit einem Antrag verbunden: "Ich Plane, an dem Tag nicht am Standort zu sein - und bitte daher darum eine Überweisung zu einem Facharzt in X zu bekommen, Alternative Fahrtanordnung durch TA."
Autor Ralf
 - 06. März 2016, 10:00:47
Ggf. muss er sich diese nachträglich besorgen. In dem link steht ja dann drin, unter welchen Voraussetzungen er was bekommt.
I.d.R. wird es so sein, dass wenn der Truppenarzt der Meinung ist, dass der bestimmte Arzt von Nöten ist (also der 400km entfernte, weil dieser z.B. ein Vertrauensverhältnis hat), dagegen auch nichts einwendet.
Ist das Ergebnis aber auch mit jedem anderen Arzt zu erreichen, wohl nicht.
Wie immer gilt auch hier für selbstständig mitdenkende Menschen: vorher Fragen vermeidet Fehler und Probleme.
Autor F_K
 - 06. März 2016, 09:53:04
Ja Ralf,

das entspricht ja dem genehmigten Antrag.

Auch bei Zuziehung, Kommandierung, RDL gibt es keinen Antrag / Genehmigung, weil man ja quasi einen schriftlichen Befehl zur Reise bekommt.

Hat der TE eine solche Anordnung?
Autor Ralf
 - 06. März 2016, 09:49:59
Unter Nr. 16 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01112014_190306.htm stehen Einzelheiten dazu.
Einen Dienstreiseantrag muss man nicht stellen, man braucht jedoch die truppenärztliche Anordnung
ZitatUnter der Voraussetzung, dass die Truppen(zahn)ärztin oder der Truppen(zahn)arzt die Fahrt anordnet ...
Autor F_K
 - 06. März 2016, 08:15:11
@ FU:

Eben. Und da der TA davon ausgeht, das der Soldat vom Standort anreist, ist es zu melden, wenn es anders ist.
Dienstreisen sind vorab mit Kostenschätzung zu genehmigen.
Autor FoxtrotUniform
 - 06. März 2016, 08:11:25
Zitat von: F_K am 05. März 2016, 19:52:15
... Und kein Truppenarzt überweist an einen "normalen" Facharzt in 400 km Entfernung.
Da stehen Reisekosten und med. Leistung in keinen vernünftigen Verhältnis.

Echte Spezialisten und BWK ist da ein anderes Thema.


Beachte den Eingangspost, der Facharzt befindet sich am Standort, der Standort ist jedoch 400 km entfernt.
Autor F_K
 - 05. März 2016, 19:52:15
... Und kein Truppenarzt überweist an einen "normalen" Facharzt in 400 km Entfernung.
Da stehen Reisekosten und med. Leistung in keinen vernünftigen Verhältnis.

Echte Spezialisten und BWK ist da ein anderes Thema.
Autor Ralf
 - 05. März 2016, 19:29:26
Du bräuchtest eine truppenärztliche Anordnung. Aufgrund dessen könntest du eine RK-Abrechnung stellen.