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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 08. März 2016, 22:02:03
Vom 01. bis 03. ist der Bewerber noch in keinem Soldatenverhältnis...

Ab dem 04. ist er in einem "de facto" - Soldatenverhältnis...

Ab Ernennung zum SaZ ist er in einem "de jure" - Soldatenverhältnis...

Dieses "de jure" - Soldatenverhältnis muss noch durch das Ablegen des Eides "bestätigt" werden...

Da er also bis zum 3. kein Soldat ist ... läuft bis zum 3. sein bis dahin bestehender Krankenversicherungsschutz...

Ist er z.B. in der AOK... und wird am 2. krank... geht er zu einem zivilen Arzt/Krankenhaus... und die AOK leistet...
Autor F_K
 - 08. März 2016, 14:43:11
Wo gibt es denn noch AvD? ( an BWKs ist selten DA).

However: Echten Notfall (lebensbedrohlich und so ...) behandeln ... sonst den zivilen Arzt machen lassen.
Autor miT
 - 08. März 2016, 14:17:08
Und ich rede von dem irren Fall, der TA hat eben am WE nicht WE sondern AvD und dann steht da Otto Peterson der erst am Montag zum Dienstantritt da sein sollte und meint er hat UTV da DE am 1. . Erklärung von Klaus und FK sind verständlich und logisch aber wie verhält sich hier die Härtefallregelung von Ulli, ich kann ja schlecht als Notfall Zivil behandeln  ::) Ich mache es glaube ich zu Kompliziert und verweise einfach ans Krankenhaus :D?
Autor F_K
 - 08. März 2016, 14:08:48
Praktisch ist der TA am WE im WE und am Montag hat der Soldat ja Dienstantritt und Anspruch auf Bezüge und UTV.

... Bleibt nur die zivile Notfallbehandlung und dieser Eid ...
Autor miT
 - 08. März 2016, 13:51:42
 Mich interessiert eher die Seite des Truppenarztes  ::)
Autor F_K
 - 08. März 2016, 11:12:41
Es bleibt ratsam, in diesen Tagen nicht ernsthaft Krank zu werden, weil dann die Einstellungsuntersuchung zum Ergebnis der (zeitweisen) Untauglichkeit führen kann / wird.
Autor miT
 - 08. März 2016, 10:43:06
Wie gut das ich mir das selber beibringe  :-X

Eine Härtefallregelung im Sinne; "So handhaben wir das offiziell oder eine inoffiziell abgesegnete  ::)? für die ich einen auf den Kopf bekomme wenn ich sie selbstständig Anwende "
Autor ulli76
 - 08. März 2016, 10:11:47
Aber auch da gibt es eine Härtefallregelung.
Autor LwPersFw
 - 07. März 2016, 23:31:00
Um Klaus noch zu präzisieren:

Soldatinnen und Soldaten erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, solange sie Anspruch auf Besoldung haben...

...und Anspruch auf Besoldung entsteht frühestens mit dem tatsächlichen Dienstantritt...
Autor miT
 - 07. März 2016, 19:40:01
Besten Dank 8)
Autor KlausP
 - 07. März 2016, 19:17:52
Gar nichts. Sein Dienstverhältnis beginnt erst zu dem in der Aufforderung zum Dienstantritt genannten Termin mit der Meldung bei der Einheit.
Autor miT
 - 07. März 2016, 19:13:44
Und jetzt würde mich mal interessieren, was passiert wenn beim Truppenarzt am 2.7 jemand auftaucht, der Diensteintritt am 1.7 hatte und Dienstantritt am 4.7 aber Krank ist und meint er hat FHF?

Alles neu hier und Einweisung ... :D Ist mir gerade so in den Sinn gekommen.
Autor LwPersFw
 - 07. März 2016, 14:37:33
Zitat von: ChrisB am 07. März 2016, 13:05:58

Demnach sollte ich am 1.7 dort erscheinen, mir steht aber die Zeit frei zur Verfügung bis zum 4.7 und ab da fängt dann meine Besoldung an?


Dies bedeutet das Ihr Diensteintritt auf den 01.07.2016 und Ihr Dienstantritt auf den 04.07.2016 festgelegt wurde.

Folge:

Ihre Dienstzeit rechnet ab dem 01.07.2016.

Besoldung erhalten Sie ab dem 04.07.2016. (Zuerst in Form eines Abschlages)

Der Beginn Ihrer Erfahrungsstufe rechnet ab dem 01.07.2016. (Da die Ernennung zum SaZ im Juli erfolgen sollte.)
Autor Ralf
 - 07. März 2016, 13:43:32
Damit haben wir dir nun 3 zusätzliche Tage im Kreise deiner Familie verschafft und einen hoffentlich schönen Geburtstag mit der Freundin. Da soll nun jemand sagen, hier gibts keine brauchbaren  Informationen  ;D
Autor ChrisB
 - 07. März 2016, 13:40:10
Alles klar, dann bedanke ich mich für die Hilfe!