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Zitat von: Markus1987 am 10. März 2016, 15:02:07
keinerlei Vorstrafe auch nichts im BZR ( also ich hab nie was gesehen in den Akten, weder im Führungszeugniss, noch in dem wo ich nur einsicht haben darf beim Amtsgericht und keine Kopie). Es hies zu mir auch imemr sei keine Vorstrafe aber ich hätte riesenglück gehabt, dass hätte auch anders ausgehen können.
Zitat von: justice005 am 09. März 2016, 06:30:26ZitatDoch, den genannten Unterschied zwischen den Laufbahnen gibt es tatsächlich, bei Msch reicht ein Führungszeugnis für Behörden, bei allen anderen gibt es die unbeschränkte Auskunft.
Das ändert nicht im Geringsten etwas daran, dass sie ganz konkrete Frage auf dem Formular wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.ZitatWas in Ihrem konkreten Fall zutreffend ist ... da sollten Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen...
Auf keinen Fall. Ein Anwalt gibt hier IMMER die falsche Antwort. Es wird nämlich wie im zivilen Arbeitsrecht rein auf das Führungszeugnis und dessen Eintragungen abstellen. Etwas anderes kennt er nicht und schon gar nicht die konkrete Frage auf dem Formular.
ZitatDoch, den genannten Unterschied zwischen den Laufbahnen gibt es tatsächlich, bei Msch reicht ein Führungszeugnis für Behörden, bei allen anderen gibt es die unbeschränkte Auskunft.
ZitatWas in Ihrem konkreten Fall zutreffend ist ... da sollten Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen...
ZitatNein... ein Bewerber muss nicht alle Strafen angeben !
Dies ist ein staatsbürgerliches Recht !
Und dieses Recht achtet auch die Bundeswehr!
Deshalb ist eine Aussage..."Gib immer alles an!" falsch !
Das hat nichts mit "ehrlich sein" zu tun.
Der Bewerber muss die abgeforderten Angaben machen...nicht mehr!
Zitat von: LwPersFw am 08. März 2016, 22:30:45
Der Bewerber muss die abgeforderten Angaben machen...nicht mehr!
ZitatBei einer Bewerbung als Mannschaften nicht - bei allen anderen Laufbahnen schon.
Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 16:20:21Zitat von: København am 08. März 2016, 13:17:32Da erlebe ich aber Tag täglich das Gegenteil. Bis hin zu Beschimpfungen, warum bei Eheleute nun nicht III haben können.Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 13:12:27
Steuerklasse III gibt es aber nur dann wenn der Partner Steuerklasse V hat.
Naja, das ist natürlich klar. Das ist ja normal das bei verheirateten die Steuerklassen zusammen immer "8" ergeben müssen.
Zitat von: København am 08. März 2016, 13:17:32Da erlebe ich aber Tag täglich das Gegenteil. Bis hin zu Beschimpfungen, warum bei Eheleute nun nicht III haben können.Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 13:12:27
Steuerklasse III gibt es aber nur dann wenn der Partner Steuerklasse V hat.
Naja, das ist natürlich klar. Das ist ja normal das bei verheirateten die Steuerklassen zusammen immer "8" ergeben müssen.
Zitat von: F_K am 08. März 2016, 13:39:19
Bei einer Bewerbung als Mannschaften nicht - bei allen anderen Laufbahnen schon.
( keine Rechtsberatung - meine Unverbindliche Sicht der Dinge)
Zitat von: LwPersFw am 08. März 2016, 13:05:59
Kommt in etwa hin...
Und zum Thema Vorstrafe ... lesen sie einmal hier ganz oben im Thema "Onlinebewerbung" dort der letzte Beitrag...
Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 13:12:27
Steuerklasse III gibt es aber nur dann wenn der Partner Steuerklasse V hat.