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Autor F_K
 - 08. März 2016, 19:54:02
Und ja, jede OP ist anzugeben.
Autor ulli76
 - 08. März 2016, 19:14:07
Das wird nichts mit der Tauglichkeit werden wenn sich die Diagnose bestätigt.
Eine Arthrose ist ja ein langfristiger Verschleiss und der lässt sich nicht mit einer OP komplett beheben. Gerade bei komplexen Gelenken gilt: Einmal Probleme- immer Probleme.

Arthrose mit 20 wäre allerdings selten, wenn kein Unfall und keine angeborene Fehlstellung zugrunde liegt. Die Wahrscheinlichkeit auf ein Impingementsyndrom ist um ein Vielfaches höher.
Autor 1602
 - 08. März 2016, 19:09:59
Also ich habe am 14.03. meine Musterung und ich muss jeden OP-Bericht vorlegen.
Autor jefflorberg
 - 08. März 2016, 19:08:00
Servus,
ich bin 20 Jahre junge ab plage mich nun seit längerem mit dem Verdacht auf Arthrose im Schultereckgelenk(Dank übermaßigem Kraftsport). Letzte Woche habe ich ein MRT machen lassen und nächste Woche hab ich die Besprechung der Bilder mit meinem Arzt.
Ich bin bis zum Februar 2017 noch in einem Ausbildungsverhältnis und möchte dannach eig. gerne eine Karierre bei der Bundeswehr beginnen. Dazu nun meine Frage:
Sollte sich heraustellen, dass ich eine Arthrose habe, dieses aber atrokopisch behandelt wird und ich im Anschluss keine Probleme mehr haben würde, würde ich deshalb trotzdem ausgemustert werden?
Sollte ich die Arthrose überhaupt erwähnen, falls ich nach der OP keine Einschränkungen mehr haben sollte? Oder ist mit der Diagnose Arthrose driekt der letzte Zug abgefahren?