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Zusammenfassung

Autor Seewolf87
 - 09. Dezember 2016, 17:27:14
Genau. Und demzufolge ist meines Wissens für die Feldwebellaufbahn d.R. weder UL1 noch F1 zwingend nötig, es sei denn der Ausbildungskatalog schreibt den Besitz dieser ATNs vor.
Mir zB hat man geschrieben: "Die militärfachliche Ausbildung besteht aus zwei Lehrgängen: MFA Btsm VB 2 GDLGN = 63 Ausbildungstage und MFA ERGA Btsm VR 24 = 126 Ausbildungstage)."
Das ist also glaub ich auch stark von der Verwendung und der TSK abhängig...
Autor Opa_Hagen
 - 10. März 2016, 12:42:12
DAS sind die aktuellsten Bestimmungen (auszugsweise) zu diesem Thema:

Reservefeldwebelanwärter (RFA)

Die Zulassung zum RFA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / RDL möglich, wenn sie
##sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden (also bereits Dienst in den Streitkräften geleistet haben; keine ,,Ungedienten")
##eine Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen oder
##das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
##erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren bei einem Karrierecenter mit Assessmentcenter teilgenommen haben.

Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.

Die Zulassung ist möglich für alle Laufbahnen. In Verwendungen, in denen eine durch zivilberufliche Ausbildung auf Gesellen- oder Facharbeiterebene vermittelte Befähigung erforderlich ist, jedoch nur, wenn die Bewerber diese Befähigung nachweisen.

Verwendungen, die eine Qualifikaton auf Meisterebene erfordern, sind nur für Bewerber geöffnet, welche bereits bei Antragstellung über diese verfügen. Verfügt der Antragsteller über eine solche Qualifikation ist eine Einstellung mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 22 Abs. 5 SLV vorgesehen



Autor Interesse 1977
 - 10. März 2016, 07:34:47
Moin Hans-Ulrich,
der Thread, den du gerade wiederbelebt hast, ist knapp 8,5 Jahre alt.  ;)
Eröffne lieber einen Neuen und stell deine Fragen da präzise.
Hier wirst du nicht viele Antworten bekommen.
MfG
Autor Hans-Ulrich
 - 10. März 2016, 05:00:35
Zitat von: Ortega am 07. Oktober 2007, 15:30:55
Desweiteren frage ich mich, wie die Bewerbung aussehen soll (kenne nur die des ROA). Auf dem Bewerbungsbogen zum freiwilligen Dienst ist kein Eintrag für Feldwebel der Reserve, oder?

Die Frage würde mich auch nochmal interessieren.
Ich mutmaße mal, alles offenlassen, da diese Punkte bereits mit dem Zusatzblatt Einstellung/Beorderung in eine Laufbahn der Unteroffiziere der Reserve geklärt sind?
Autor T.Guender
 - 23. Oktober 2007, 15:45:51
Danke für den Tipp. Mein Metzger war schon genervt wegen den ständigen nachfragen.  ::)

Aber zum Thema: Natürlich hab ich schon gegoogled. Hab da aber nur die Seite für die ROAs gefunden.

Und auf der bekomme ich folgendes zu lesen:

Zitat
Es ist ein allgemeiner Fehler beim Zugriff auf eine Webseite aufgetreten

Dies kann verschiedene Ursachen haben:

    * Diese URL ist auf diesem Server nicht verfügbar.
      Sie sind nicht berechtigt, auf diese Seite zuzugreifen.
      Die angeforderte Seite wurde an einen anderen Ort verschoben.
      Die Anforderung war syntaktisch falsch.

Also spar dir deine Sprüche, wenn du selbst nicht weiterhelfen kannst/willst.
Autor Piet
 - 23. Oktober 2007, 15:34:30
Kann mir da jemand die Adresse von geben? Ich glaub es nicht. Gleich der erste google-Treffer spuckt sie aus, samt Telefonnummer, wenn man noch das richtige Referat auf den Umschlag schreiben will.

Brot gibt es übrigens beim Bäcker.
Autor T.Guender
 - 23. Oktober 2007, 15:13:18
Bewerbung soll wohl über das PersAmtBw am besten sein.

Kann mir da jemand die Adresse von geben?

Was muss da denn in die Bewerbung noch alles rein, außer einem Motivationsschreiben?
Autor snake99
 - 22. Oktober 2007, 12:14:58
@jupp

Bezüglich der Beförderung im vorläufig festgesetzen Dienstgrad hast du vollkommen Recht. Das mit der nicht vorgeschriebenen Laufbahnprüfung habe ich überlesen.
Autor der Fhj
 - 22. Oktober 2007, 11:45:50
...und weiter:

". Laufbahngruppe der Unteroffiziere

In der Laufbahngruppe der Unteroffiziere werden ,,Fachunteroffizierlaufbahnen" (Unteroffizier und Stabsunteroffizier) in der vergleichbaren Ausbildungshöhe einer ,,Gesellin" oder eines ,,Gesellen" und ,,Feldwebellaufbahnen" (Feldwebel bis Oberstabsfeldwebel) in der vergleichbaren Ausbildungshöhe einer ,,Meisterin" oder eines ,,Meisters" gebildet. ,,Fachunteroffizierlaufbahnen" werden im Sanitätsdienst, im Militärmusikdienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im neuen allgemeinen Fachdienst, ,,Feldwebellaufbahnen" in den gleichen Diensten sowie zusätzlich im Truppendienst gebildet.

Die Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes umfasst primär Führerinnen, Führer, Ausbilderinnen, Ausbilder und Erzieherinnen und Erzieher der ersten Führungsebene. Die anderen Feldwebellaufbahnen führen Fachleute und Spezialistinnen und Spezialisten auf dem Qualifizierungsniveau der Meisterebene und vergleichbarer Ebenen zusammen. Anwärterinnen und Anwärter für diese Laufbahn führen im Schriftverkehr den Zusatz ,,Feldwebelanwärterin (FA)" oder ,,Feldwebelanwärter (FA)". Für Bewerberinnen und Bewerber, die zwar ihre fachliche Qualifikation einbringen, aber keine oder noch keine Führungsverantwortung übernehmen wollen, sind die Laufbahnen der Fachunteroffiziere vorgesehen. Anwärterinnen und Anwärter für diese Laufbahnen führen im Schriftverkehr den Zusatz ,,Unteroffizieranwärterin (UA)" oder ,,Unteroffizieranwärter (UA)". Sie haben ihre Laufbahnausbildung mit der Beförderung zum Unteroffizier abgeschlossen.

Die Vorschriften über eine Einstellung mit höherem Dienstgrad sind im Hinblick darauf überarbeitet worden, dass einer Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern ein attraktives Angebot für einen Dienst im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit in den Streitkräften geboten werden muss. Dazu gehört auch, dass eine Einstellung mit höherem Dienstgrad nunmehr in allen Verwendungen und nicht mehr lediglich in technischen oder entsprechenden fachlichen Spezialverwendungen ermöglicht werden soll. "

Quelle: Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom 19. März 2002
Autor der Fhj
 - 22. Oktober 2007, 11:44:02
Der Vollständigkeit halber:

"In den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere bestehen künftig Laufbahnen des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und (Anm.: mit Ausnahme der Laufbahngruppe der Mannschaften) des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr, in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere außerdem die Laufbahn des allgemeinen Fachdienstes und in der Laufbahngruppe der Offiziere außerdem die Laufbahn des militärfachlichen Dienstes."

Quelle: Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom 19. März 2002
Autor GebJgOffz
 - 22. Oktober 2007, 10:27:08
Salve Kameraden,

für alle die es immer noch nicht wissen im Rahmen des Attraktivitätsprogramms der Bundeswehr wurden die Laufbahngruppen geändert!

1) Fach-Uffz (alle Uffz o.P.)
2) Fach-Fw
3) Fw Truppendienst

4) Offz MilFachDienst
5) Offz Truppendienst

Die ersten drei Punkte dürfte allen neu sein die seit 2002 mit der Bw nichts mehr zu tun hatten.

Alle Uffz und StUffz ohne "goldener Litze" sind Fach-Uffz, d.h. sie sind "Führer" ohne Führungsauftrag vergleichbar mit SG und OSG. Dem zu folge ist der (heutige) Uffz-Lehrgang nur eine Einweisung in den DG.

RFA absolvieren den FA-Lehrgang und durchlaufen im Rahmen der Laufbahn auch die DG U und SU bevor sie Fw werden.
Autor jupp
 - 21. Oktober 2007, 17:40:14
Zitat von: snake99 am 20. Oktober 2007, 17:43:51
Zitat... Alles andere was vor diesem Satz kam ist nämlich Käse ...

Das denke ich nicht! Im weiteren sollte man es begründen können, wenn man eine solche Äußerung tätigt, welche ich bei dir nicht finde.

@snake: da du ja hier selbst nur mit "meines Wissens", "soweit ich weiß" usw. argumentierst solltest du dir die von dir zitierte ZDv mal ordentlich durchlesen (ja, wenn kleine Ziffern am Text stehen muss man evtl mal unten auf der Seite nach Querverweisen suchen)
da steht dann sowas wie: "c) Reservistinnen und Reservisten mit vorläufig festgesetztem Offizier- oder
Unteroffizierdienstgrad legen keine Laufbahnprüfung ab"
Upps, da war inn deinem letzten Post ja wieder was falsch, oder?

Und ohne den Feldwebeldienstgrad schmälern zu wollen: was ist der Fw denn heute? Gruppenführer. Die Kenntnisse kann ich auch einem OG im Feldwebellehrgang beibringen...
Autor snake99
 - 20. Oktober 2007, 17:43:51
Zitat... Alles andere was vor diesem Satz kam ist nämlich Käse ...

Das denke ich nicht! Im weiteren sollte man es begründen können, wenn man eine solche Äußerung tätigt, welche ich bei dir nicht finde.
Der Res. Fw. Lehrgang muss nicht unbedingt besucht werden, wenn gewisse Voraussetzungen (z. B. erfolgreicher Besuch der UL Lehrgänge vor 2003) gegeben sind. Gemäß ZDv 20/7 ist nur eine erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung zur Verleihung des DstGrd Feldwebel notwendig. Im Weiteren ist eine Beförderung aufgrund zivil erlangter Qualifikationen (z. B. Meisterbrief) nur vorläufig und werden endgültig mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung verliehen. Hinzukommt, wie soll der OG d. R. die militärischen Fähigkeiten eines Feldwebels erfüllen können, wenn er keinen Uffz Lehrgang besucht hat? Hier im Forum hat neulich jemand beschrieben, wie er Fw d. R. geworden ist, obwohl er als OG die Bw verlassen hat.

Zitat... Dafür gibts ja die RFA Laufbahn ...

Hm, diese Laufbahn ist mir neu. Bisher kannte ich nur die Möglichkeit ROA zu werden. Naja, wieder was hinzugelernt.
Autor mailman
 - 20. Oktober 2007, 16:28:58
Natürlich gibt es eine Ausbildung zum Reservefeldwebel. Dafür gibts ja die RFA Laufbahn. Ich könnte als Obergefreiter auch direkt in die RFA Laufbahn einsteigen.
Autor jupp
 - 20. Oktober 2007, 15:57:18
Zitat von: snake99 am 20. Oktober 2007, 12:30:29
Wenn du es genau wissen willst, solltest du dich an den Res.-Fw (ggf. auch S1) deiner letzten Einheit wenden, oder an das KWEA. Die können dir weiterhelfen. 

Genau. Alles andere was vor diesem Satz kam ist nämlich Käse.

Wo bitte steht geschrieben, daß ich erst den Uffz/StUffz machen muß? Richtig! Nirgends.

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Entweder mit Fw-Dienstgrad vorläufig aufgrund ziviler Vorkenntnisse oder über den Fw-Res Lehrgang (der aber m.W. 6 Wochen geht also zeitlich für den normal arbeitenden Resi eigentlich nicht machbar ist).