Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 16. März 2016, 12:50:35
Ich kenn die aktuellen Bestimmungen nicht. Aber mit Zusatzbezeichnung bekommst du es direkt anerkannt, sofern die Inübungshaltung passt. Mit Fachkunde muss man schauen, ob die Leistungen, die dafür erforderlich waren, ausreichen. Früher hat das gepasst, da entsprach die ATN der Fachkunde in Bayern.
Autor miT
 - 12. März 2016, 17:48:11
Ich beziehe das ja auch mehr auf das mitbringen und anerkennen aus dem Zivilen .
Autor ulli76
 - 12. März 2016, 13:19:04
Man kann die ATN auch ohne Fachkunde oder Zusatzbezeichnung zuerkannt bekommen, wenn die erforderlichen Ausbildungsabschnitte durchlaufen wurden. Die ATN ist allerdings an die Inübungshaltung gebunden.
Autor Andi8111
 - 11. März 2016, 22:34:11
etwa 614,22€ brutto
Autor Andi8111
 - 11. März 2016, 22:33:57
Die Zusatzbezeichnung oder Fachkunde UND ein DP, der die ATN "SanStOffz Arzt RettMed" beinhaltet.
Autor miT
 - 11. März 2016, 14:39:43
Hey kurz und knackig. Um die Zulange Notfallmedizin zu bekommen, reicht dort die Fachkunde oder muss es die Zusatzbezeichnung sein und wie viel Zulage ist es mittlerweile bzw welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?

LG