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Autor KlausP
 - 23. März 2016, 13:04:41
Vielleicht hätte man ja gleich jemanden fragen sollen der sich damit auskennt ... oder einen der weiß wo's steht.  ::)
Autor schlammtreiber
 - 23. März 2016, 13:01:57
 BAIUDBw for the win!  ;D
Autor Merowig
 - 23. März 2016, 12:57:09
:)

http://augengeradeaus.net/2016/03/bundeswehr-schaut-genauer-in-die-vorschrift-erbsensuppe-fuer-flensburger-weihnachtsmarkt-gerettet/
Zitat
Bundeswehr schaut genauer in die Vorschrift: Erbsensuppe für Flensburger Weihnachtsmarkt gerettet
Auf dem Flensburger Weihnachtsmarkt (und wohl auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen) darf die Bundeswehr auch künftig Erbsensuppe aus der Feldküche verkaufen. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) hat mal genauer in die Vorschriftenlage geschaut und festgestellt, dass solche traditionellen Auftritte der Truppe, einschließlich dieser Art Imbissbetrieb, im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr sehr wohl erlaubt sind. Damit dürfte sich die Stimmung in Flensburg wieder bessern, wo bislang ein Verbot der traditionsreichen Veranstaltung befürchtet wurde, wie die Stadt noch vergangene Woche mitgeteilt hatte:
(...)
Autor bayern bazi
 - 12. März 2016, 12:27:56
dann muss halt ne RK mit ihrer Gulaschkanone antreten ;) - und da weiß ich das die recht weit verbreitet sind ;)
Autor Andi8111
 - 12. März 2016, 12:19:08
Das tragische ist leider, dass in den meisten Fällen der unreflektierten Gesetzesauslegung und Anwendung der Bürger leidet.
Ich finde, dass die Billigkeit und der Ermessenspielraum im Einzelnen nicht ausgeschöpft wird. Dabei ist es, gerade in der öffentlichen Verwaltung, eigentlich ein härer Grundsatz.
Aber natürlich hat justice005 Recht. Lieber ein ungerechter Rechtsstaat als ein rechteloser Unrechtsstaat...
Autor justice005
 - 12. März 2016, 11:40:05
ZitatEs war klar, dass sich jemand findet, der die bloße Anwendung von Gesetz und Recht über die Belange der Menschen, die nicht Opfer genau dieser Anwendung werden sollten, stellt.....

Wann genau darf ich mich denn über Recht und Gesetz stellen um das zu tun, was mir grade passt? Wer entscheidet das? Was passiert, wenn jemand anderer Meinung ist? Wer hat dann recht?
Wo genau ist dann noch der Unterschied zur Willkürherrschaft, in der irgendein Diktator fernab von Recht und Gesetz wahllos entscheidet?

Ja, ich stimme zu, dass ein Rechtsstaat wie der unsrige im Einzelfall zu vielleicht unbefriedigenden Ergebnissen führt, so wie hier zum Beispiel. Da gebe ich Andi8111 durchaus recht. Aber ich sehe keine Alternative, die insgesamt besser wäre.

Willkürlich Gesetze oder unabhängige Rechtsprechung ignorieren, ist jedenfalls keine Alternative in einem demokratischen Rechtsstaat. Da nehme ich lieber im Einzelfall ein unbefriedigendes Ergebnis ist Kauf.
Autor Andi8111
 - 12. März 2016, 11:02:17
Es war klar, dass sich jemand findet, der die bloße Anwendung von Gesetz und Recht über die Belange der Menschen, die nicht Opfer genau dieser Anwendung werden sollten, stellt.....

Das es natürlich irgendeinen Paragraphen gibt, der diese unpopuläre Entscheidung stützt, ist ja klar und nachvollziehbar. Aber für den vorliegenden Einzelfall schwer verständlich. Aber nun, sei es, wie es sei^^ Wenn ein Deutscher sich durch irgendetwas im Ausland mal bekannt gemacht hat, dann durch überbordende, schwer nachvollziehbare, schwerfällige und einstweilen als ungerecht empfundene Bürokratie.
Autor justice005
 - 12. März 2016, 10:26:23
Ich will nicht abstreiten, dass die Aktion ganz sicher eine gute und sinnvolle Sache ist. Aber ganz nüchtern und emotionslos betrachtet, ist die Ansicht des Verpflegungsamtes korrekt. Vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gar keine andere Entscheidung zu treffen. Wer kein Problem damit hat, langatmige Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts zu lesen, dem sei diese Grundsatzentscheidung zu dem Thema genannt: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=260906U2WD2.06.0.

1. Um dienstliche Mittel - also dienstliche Gelder - einsetzen zu können, brauche ich einen dienstlichen Zweck.
2. Der dienstliche Zweck definiert sich aus den Aufgaben der Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes, also Bündniseinsätze, Landesverteidigung, Katastrophenhilfe, Amtshilfe etc.
3. Soweit die Bundeswehr Öffentlichkeitsarbeit betreibt, muss sich die Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich darauf beschränken, den verfassungsrechtlichen Auftrag der Bundeswehr vorzustellen und zu präsentieren (Tag der offenen Tür etc.)

Das heißt, es ist nicht zulässig dienstliche Mittel für eine Suppenküche einzusetzen. Der bloße "Imagegewinn" ändert daran nichts.

In dem oben zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde sogar explizit das Beispiel Suppenküche genannt. In dem Urteil heißt es wörtlich:

Würden etwa Einheiten der Bundeswehr außerhalb der in Art. 87a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 und 4, Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 sowie Art. 24 Abs. 2 GG festgelegten Aufgaben auf Anordnung eines Bataillonskommandeurs oder anderer Vorgesetzter z.B. im Inland für Obdachlose Unterkünfte bauen, Bedürftige aus Bundeswehr-Suppenküchen versorgen oder würden Bundeswehrkrankenhäuser der Bevölkerung Sanitätsdienstleistungen in Gestalt einer unentgeltlichen Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen, könnte dies zwar möglicherweise eine positive Resonanz bei den Begünstigten oder auch in (Teilen) der allgemeinen Öffentlichkeit auslösen. Solche Aktivitäten der Bundeswehr und dem zugrunde liegende Befehle von Vorgesetzten würden jedoch im dargelegten Sinne nicht vom militärischen Dienst erfordert, um die im Grundgesetz festgelegten und zulässigen Aufgaben der Bundeswehr zu erfüllen.


Zusammengefasst: Ich vermute, nach langen Jahren ist nun irgendwann mal jemandem aus dem Verpflegungsamt aufgefallen, dass die Sache nicht so ganz sauber ist und wird sich rückversichert haben. Die entsprechende Antwort aufgrund der oben zitierten Rechtsprechung dürfte dann eindeutig gewesen sein.


Will man daran etwas ändern, müsste man das Grundgesetz ändern. Oder aber - noch besser - die Erbsensuppe finanziert sich alleine aus Spenden und eben nicht aus dienstlichen Mitteln.