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Autor Peter93
 - 13. März 2016, 17:32:37
@KlausP
Das ist mir bewusst. Und das mache ich dann natürlich auch. Ob ich das bestehe entscheide zwar nicht ich, aber ich werde mein bestes gebe.PEH
Autor KlausP
 - 13. März 2016, 17:30:40
Auch dann müssen Sie wieder zur Eignungsfeststellung beim Karrierecenter und die gleichen Tests (vielleicht mit Ausnahme des Sporttests) absolvieren.
Autor Peter93
 - 13. März 2016, 17:28:31
@Flexscan
Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht. Allerdings möchte ich zur Bundeswehr. In meiner FWD zeit kann ich mich ja als SaZ verpflichten. Das habe ich ja auch vor. Und wenn ich das schaffe mache ich ja eine ZAW bei der Bundeswehr. Auch wenn der Weg bis dahin weit ist. Versuchen muss ich es einfach.
Autor Flexscan
 - 13. März 2016, 17:21:35
dann investiere die Zeit lieber um einen besseren Schulabschluss zu machen oder eine Berufsausbildung.
Nach dem FWDL bist Du nu 2 Jahre älter und hast trotzdem nichts vorzuweisen.

Grundsätzlich spricht in meinen Augen nichts gegen eine FWD Bewerbung.
Autor Peter93
 - 13. März 2016, 16:54:17
Beworben hatte ich mich für die Laufbahn der Unteroffiziere mit ZAW. Dies war allerdings schon 2014 der Fall. Damals hatte ich die Eignung nicht bekommen weil es beim Psychologischen Gespräch nicht gut lief. Dann habe ich mich im November 2015 erneut beworben. Bekam aber die Bewerbung zurück. Auf Nachfrage wieso eine Ablehnung ohne Prüfung kam bekam ich die Antwort das die Prüfungsergebnisse von 2014 eine Gültigkeit von 2 Jahren haben. Bei einer erneuten bewerbung wird dann geprüft ob es eine wesentliche positive Veränderung gab, in Form eines besseren Schulabschluss oder Berufsabschluss. Da ich beides nicht vorweisen konnte bekam ich die Ablehnung.
Autor KlausP
 - 13. März 2016, 16:47:39
Wofür hatten Sie sich denn beworben?
Autor Ralf
 - 13. März 2016, 16:46:32
Das kann sein, liest sich in der Tat so, aber es kommt dabei auf die Gründe an, weswegen du keine Msch-Eignung bekommen hast.
Musst du mit dem KarrC Bw klären, denen liegen deine Ergebnisse vor.
Autor Peter93
 - 13. März 2016, 16:32:27
Guten Tag Forengemeinde,
bei mir geht es um folgendes, und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe mich im November 2015 als SaZ beworben, bekam aber eine Ablehnung aus nicht nennenswerten gründen.

In dem Schreiben des KC steht: "Die Ablehnung Ihrer Bewerbung stellt kein allgemeines Urteil dar, sondern bezieht sich ausschließlich auf Ihre Eignung zum Soldaten auf Zeit und zum Vorgesetzten nach den Erkenntnissen des gegenwärtigen Zeitpunktes."

Darf ich das nun so verstehen das ich mich dennoch als FWDL bewerben kann? Die Bewerbungssperre richtet sich laut dem schreiben ja nur auf die Eignung zum SaZ, nicht aber FWDL.

Mit freundlichen Grüßen