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Zitat von: Ralf am 14. März 2016, 10:18:35
Wir können ja Erbsen zählen.Auch dann nicht, weil die Gründe durch die Vorgesetzten individuell bewertet werden (können).
Zitat von: Ralf am 14. März 2016, 10:05:27
Die Arbeitszeitverordnung hat damit nichts zu tun.
Eine allgemeine Aussage aus den Erfahrungen anderer lässt sich nicht ableiten, weil dieses im Ermessen der Vorgesetzten liegt.
Zitat von: ceidner am 14. März 2016, 09:53:59
hier mal ein Link zum nachlesen. Das neue Arbeitszeitgesetz ist am 01.01.2016 in Kraft getreten.
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYo9C4NAEET_0a0nEYmdH41tIETtVl1kid7JstEmP967whl4xbyBAUIdHrygsne4Qgf9xMV4mvGcyXxRhEkIPvEYhsk70kglpxy4CKoXs3vRNZqfSDCGZ-gT21Q2T-7Yf5nl9eNtn2nTVi_Yt628APiOmX0!/
Zitat von: KlausP am 14. März 2016, 09:41:19
Dann bleibt immer noch das Problem mit dem Zapfenstreich um 23.00 Uhr.