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Autor Getulio
 - 15. März 2016, 17:53:15
Wenn das wirklich exakt so gelaufen sein sollte wie geschildert, fände ich das nahezu skandalös. Deshalb will ich eigentlich ungerne glauben, dass da nicht etwas missverstanden wurde. ???
Autor Cally
 - 15. März 2016, 08:52:06
Noch so zur Aufmunterung: Wir hatten hier auch schon mal jemanden aus dem Heim, der die Offizierseignung bekommen hat. Sowas ist also kein direktes Ausschlusskriterium :P
Autor itschie
 - 14. März 2016, 21:33:04
Du sagst du hast dein Leben mehr als weit gehend in der Reihe, kennst den Soldatenberuf aus dem nächsten Umfeld und dann so ein Ergebnis? Kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Grade das zeigt doch das auch unter erschwerten Bedingungen belastbar bist. Was ich nur empfehlen kann, grade wenn du Sportschütze bist, lass dir Bescheinigen das die Verletzung wirklich beim Sport passiert ist, weil grade beim Schießsport werden die Ärzte sehr hellhörig, bin selber als Sportschütze dahin gekommen und musste dazu schon einiges Erklären.
Autor Sani91
 - 14. März 2016, 14:10:34
Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Ich Probier es in einem halben Jahr nochmal und versuch mal deinen Tipp Ulli76.

Wie gesagt ich war einfach nur verwirrt und ein wenig eintäuscht da die Musterungsärztin wirklich extrem darauf herumgeritten ist, wäre es der Psychologe gewesen, hätte ich es ja noch verstanden das der mich aus der Reserve kitzeln möchte.
Autor schlammtreiber
 - 14. März 2016, 13:55:04
Zitat von: Sani91 am 14. März 2016, 13:32:14
Ich bin T4 gemustert aufgrund einer Handverletzung die ich mir beim Bogenschießen zugezogen hab, ich kann mich in 6 Monaten wieder Bewerben.

Bewirb Dich dann erneut, eventuell sitzt Dir dann auch eine ganz andere Psychologin gegenüber.
Autor ulli76
 - 14. März 2016, 13:53:50
Ich vermute dass die Gesundheitsziffer III13 vergeben wurde. Diese wäre ein Ausschluss für einige Verwendungen im Sanitätsdienst.
Die Tatsache, dass du Pflegekind warst, führt nicht automatisch zu dieser GZ.
Mein Tip: Versuch rauszubekommen, ob die III13 vergeben wurde und lege gegen das Ergebnis Widerspruch ein und zwar genau mit der Begründung wie du sie hier geschrieben hast. Sonst hast du das Problem wieder an der Backe, wenn in einem halben Jahr deine Handverletzung ausgeheilt ist (für letzteres würde es evtl. sogar reichen, wenn du eine Bescheinigung vom ARzt einreichst, dass das ohne Folgen ausgeheilt ist und du die Hand uneingeschräkt gebrauchen kannst).
Autor Flexscan
 - 14. März 2016, 13:35:58
zivile Atteste sind ziemlich unnütz und nur unnötig mit Kosten verbunden die man selber tragen muss.

Wenn ein Gutachten erforderlich wird, wird eins vom BWK FU6 erstellt.


Du machst Dir unnötig Gedanken, Pflegekind zu sein ist definitiv kein Ausmusterungsgrund.
Autor Sani91
 - 14. März 2016, 13:32:14
Ich bin T4 gemustert aufgrund einer Handverletzung die ich mir beim Bogenschießen zugezogen hab, ich kann mich in 6 Monaten wieder Bewerben. Ich weiß des sind jetzt vielleicht ungelegte Eier um die ich mir Gedanken mach, da  ich in einem halben Jahr mich ja erneut bewerben kann, mir lässt halt einfach die Aussage keine Ruhe! Da Sie mir Klipp und Klar gesagt hat das selbst wenn das an der Hand jetzt nicht wäre ich Ihrer Meinung nach nicht für den Sanitätsdienst geeignet bin, da ich ja "vorbelastet" bin und ein Sanitätssoldat einer schwereren Psychischen Belastung ausgesetzt ist als andere Truppengattungen.
Wäre es eventuell sinnvoll mir jetzt in der Zeit ein Psychologisches Gutachten erstellen zu lassen das ich dann beim nächsten mal mitnehme?
Autor Flexscan
 - 14. März 2016, 13:30:54
Kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen.
T5 weil Pflegekind klingt irgendwie unglaubwürdig.

Poste mal bitte die genaue Gesundheitsziffer.
Autor ToMA
 - 14. März 2016, 13:29:41
Ich vermute ja, dass es die Psychologin war und nicht die Ärztin, die die Nichteignung "festgestellt" hat.
Autor KlausP
 - 14. März 2016, 13:29:27
Wenn eine Psychologin sowas äussern würde könnte ich das vielleicht noch nachvollziehen. Aber die Musterungsaerztin?
Autor Schnolle
 - 14. März 2016, 13:25:38
Eben, Sie sollten einen Verwendungsausweis bekommen haben. Das ist das Teil mit den Kreuzen drauf. Aber die EUF besteht ja noch aus anderen Punkten, BFT und CAT und Gespräch. Was kam denn da raus? Wenn Sie berechtigte Zweifel an dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung haben können Sie das auch kundtun. Aber wo, das kann ihnen sicher jemand aus dem Forum mitteilen.
Autor wolverine
 - 14. März 2016, 12:42:19
Was ist denn bei der Musterung rausgekommen? Eine Musterungsärztin kann Gesundheitsziffern und Gradationen vergeben. Das kann zum Ausschluss für gewissen Tätigkeiten führen. Eine Gesundheitsziffer "Pflegekind" gibt es nicht.
Autor Sani91
 - 14. März 2016, 12:41:58
Die Gute hat mich aber aufgrund dessen für den Sanitätsdienst für ungeeignet erklärt  ???
Autor schlammtreiber
 - 14. März 2016, 12:37:03
Nein, es gibt keine generelle Uneignung von ehemaligen Pflegekindern für den Soldatenberuf.