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Zitat von: ZAW 2016 am 02. Juni 2016, 09:33:00Dann müsste das doch in der Kommandierungs-/ Versetzungsverfügung berücksichtigt sein?!
wäre somit eig. Trennungsgeld berechtigt nach §6.
Zitat von: KlausP am 15. März 2016, 09:54:33
So weit ich das noch in Erinnerung habe ist nur Trennungsgeldempfaengern die Unterkunft kostenlos bereitzustellen.