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Autor StOPfr
 - 16. März 2016, 15:38:33
Mit einem Papier in der Hand und gesetzlichen Regelungen im Rücken lässt sich so ein Gespräch etwas entspannter führen als bei einer Kündigung, bei der du nur weg willst.
Die Tipps von MiraC sind schon mal hilfreich. Man darf als junger Mensch auch den Horizont erweitern wollen. Klugen Chefs werden solche Gedanken nicht fremd sein.
Autor ilyos90
 - 16. März 2016, 15:35:30
Bin begeistert wie schnell man hier Hilfe erhält. Danke dafür !
Autor KlausP
 - 16. März 2016, 15:35:00
Eine (mögliche aber nicht empfohlene) Kündigung hat mit dem Anspruch auf Trennungsgeld nicht das Geringste zu tun, der Kündigungsschutz gem. Arbeitsplatzschutzgesetz bzw. nach Eignungsübungsgesetz (Achtung! Hier gibt es unterschiedliche Regelungen und Verfahrensweisen!) steht jedem Arbeitnehmer zu.
Autor LwPersFw
 - 16. März 2016, 15:20:40
Im Zweifel rufen Sie im KC an und fragen nach...

Ich persönlich kann die Verbindung Arbeitgeber <> TG-Empfänger nicht nachvollziehen...

Was gilt ist

bei einer Eignungsübung von 4 Monaten

das Eignungsübungsgesetz § 2 Kündigungsverbot für den Arbeitgeber

und bei einer Probezeit von 6 Monaten

das Arbeitsplatzschutzgesetz § 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit


Sobald Sie die offizielle Aufforderung zum Dienstantritt erhalten haben, sind Sie verpflichtet dies Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.
Sie werden darüber auch in den der Aufforderung beiliegenden Informationen informiert.



Autor MiraC
 - 16. März 2016, 15:15:16
Oh, das wird ganz schwierig :-)

Erstmal abwarten, bis wirklich alles in trocknen Tüchern ist!

Dann als Argumente: Eher - Ich will an meine körperlichen Grenzen gehen, als ein: Ich suche einen sicheren Arbeitsplatz, etc.
Kommt auch immer auf den Chef an. Einige haben selbst mal gedient, wenn die eine "gute Zeit" hatten haben die eventuell Verständnis...
Autor ilyos90
 - 16. März 2016, 15:12:51
Kann mir da noch jemand einen Tip geben, wie man das dem Chef am besten übermittelt ? Ich habe noch nie gekündigt und glaube er wird nicht so begeistert sein.
Autor ilyos90
 - 16. März 2016, 15:12:04
Das ist ja mal nicht schlecht. Dann wäre das auch geklärt, vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Autor MiraC
 - 16. März 2016, 15:09:45
Der Arbeitgeber stellt dich für die Zeit frei.
Kündigst Du in den vier Monaten der Eingnungsübung bei der Bundeswehr, weils Dir doch nicht gefällt, muss dein Arbeitgeber dich wieder einstellen.

Bloß nicht selbst kündigen!
Autor ilyos90
 - 16. März 2016, 15:07:19
Verstehe ich das richtig, dass mein Chef mich quasi Freistellen muss, solange die AGA läuft ? Eine Eignung habe ich ja schon während meines Aufenthaltes im Karrierecenter erhalten. Ich bitte um Entschuldigung, aber mir fehlt in diesem Bereich noch ein wenig das Verständnis.
Autor HerrZog
 - 16. März 2016, 15:04:18
Siehe Arbeitsplatzschutzgesetz. Du darfst kündigen, solltest es aber nicht, da dein Arbeitsplatz während deiner "Eignungsübung" gesichert ist, und der Arbeitgeber dich nicht kündigen darf. Du würdest dir also ins eigene Fleisch schneiden, wenn du kündigst und dann für die Bundeswehr aber nicht geeignet bist.

Das hat allerdings nichts mit Trennungsgeld zu tun. Ich weiß nicht, wo da der Zusammenhang bestehen soll oder Sie da etwas durcheinander gebracht haben
Autor ilyos90
 - 16. März 2016, 15:00:25
Ich habe eine Eignung für die Feldwebellaufbahn erhalten und einen Vordruck bekommen, dass ich am 1.7 eingeplant werde.

Mich hat gerade ein Kollege der BW angerufen und mir bestätigt, dass alles in trockenen Tüchern ist und mir wurde gesagt, ich darf bei meinem aktuellen Arbeitsgeber nicht Kündigen, da ich TG-Empfänger werde. Ich konnte aufgrund meiner Kollegen im Büro nicht frei sprechen und Fragen stellen.

Was meint er mit "Sie dürfen nicht Kündigen als TG-Empfänger" ?

Vielleicht kann mir ja jemand erklären, was mit der Kollege vom Beratungscenter mitteilen wollte.

Mfg