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Autor Ralf
 - 20. März 2016, 17:30:35
Musst du ja auch nicht.
Autor ilyos90
 - 20. März 2016, 17:06:32
Bitte um Entschuldigung, bin bei den Begriffen durcheinander gekommen. Ich meinte natürlich Eignungsübung. Mich verwirrt halt der beigefügte Zettel, aus welchem ich im ersten Beitrag zitiert habe. Dort steht nichts von kostenloser Unterkunft oder irgendetwas von Trennungsgelg, lediglich das ich ein Grundbuchauszug vorgelegt habe und meine Wohnung umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden kann.

Ich möchte bei 65 Km  Entfernung zu meiner Dienststelle aber nicht umziehen, wäre bei Wohneigentum ja auch Quatsch.
Autor KlausP
 - 20. März 2016, 16:49:48
Wenn Sie einen anerkannten eigenen Hausstand haben wird Ihnen die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt. Das bedeutet für Sie, dass Ihnen vom Dienstantritt an eine kostenlose Unterkunft und Trennungsgeld zustehen. Über das Verfahren zur Beantragung von TG berät Sie nch Dienstantritt Ihr zuständiger Rechnungsführer.

Ich hab noch eine Frage zu Ihrem Satz:

ZitatIch habe soeben meine Unterlagen zur Eignungsprüfung erhalten.

Was meinen Sie mit Eignungsprüfung? Ich denke, Sie waren schon beim KC und haben die Feldwebeleignung bekommen? Oder meinen Sie eine Eignungsübung?
Autor ilyos90
 - 20. März 2016, 16:38:46
Was sagt der o.g. Satz denn dann aus ? Dieser bezieht sich doch auf die Umzugskostenvergütung, oder verstehe ich das falsch?

Was meinen Sie mit damit, dass ich keine UKV zugesagt bekommen werde ?
Autor Ralf
 - 19. März 2016, 21:23:39
Du wirst auch keine UKV zugesagt bekommen. Aber wie ist denn nun die Frage?
Autor ilyos90
 - 19. März 2016, 19:58:11
Ich habe soeben meine Unterlagen zur Eignungsprüfung erhalten. Bevor ich meine Eignung zum Feldwebel im Karrierecenter erhalten hatte, musste ich als Wohneigentümer ein Grundbuchauszug vorlegen, damit ich in die Bundeswehr als TG-Empfänger einsteige (wurde mir so mitgeteilt). Nun erhalte ich einen Brief vom Karrierecenter welcher folgendes besagt:

Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i.S. des §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz.

"Die o.a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden".

Ich verstehe es so, dass mir die Kosten im Falle eines Umzuges erstatten werden würden. Ich möchte als Eigentümer natürlich nicht umziehen (Entfernung zur Dienststelle 45km).

Mir wurde in einem anderem Thread dazu geraten, einer UKV nicht einzuwilligen, da sonst der Anspruch auf TG erlischt.

Lg