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Zusammenfassung

Autor benba
 - 21. März 2016, 00:13:19
Zur Steuererklärung; Meines Wissens nach müssen Soldaten seit geraumer Zeit eine abgeben, da jeden Monat bereits Beiträge für Versicherungen berücksichtigt werden, die noch gar nicht angefallen sind. Ansonsten haben Sie recht mit dem Zurückziehen dieser, allerdings gab es da noch eine Hürde zu nehmen.

Zum TG, lesen Sie die TGV... Oder kurz es gibt ein paar Euro mehr. Darüber hinaus sollten Sie sich aber auch noch andere Gedanken zu Ihrer künftigen Verwendung machen...
Anbei, Ihre Eltern bekommen auch noch Kindergeld für Sie...
Autor Tochkopf
 - 20. März 2016, 18:34:24
Genau. Meine Eltern haben eine Wohnung in der ausschließlich ich wohne, sie sind jedoch die Eigentümer. Ich muss Ihnen derzeit auch nichts zahlen, aber wenn ich einen eigenen verdienst habe ist es klar dass ich einen Teil der "Kosten" selbst zahlen werde. Also macht ein Mietvertrag auch durchaus sinn. Genau, wenn überhaupt fahre ich mal am we dorthin, bzw. Werde ich das denke ich 2* im Monat oder so machen.

Mit mietzins meinst du stinknormale miete?

Ja, bin ledig und kinderlos. Wenn ich kein tgv Empfänger bin dann muss ich alle heimfahrten selbst zahlen und bekomme im Nachhinein auch nichts erstattet, weder von Bund noch fa?

Kann man sowas denn als Werbungskosten geltend machen, so eine heimfahrt?

Und wie ist das generell mit Steuererklärungen als saz? Ich muss ja eigentlich keine machen weil ich nicht in einem Sozialversicherungspflichtigem arbeitsverhältnis 'stehe'?

Also entfällt auch die Pflicht zur abgabe einer Steuererklärung? Ich kann aber trotzdem eine einreichen? Und diese dann ' zurück ziehen ' falls das fa dann aufeinmal Nachzahlungen verlangt?

Ist das alles so richtig?

Die kleine Wohnung muss er erst stellen wenn ich 25 Jahre alt werde, Richtig?

Ja genau, nur am we, aber ich muss nicht jedes we fahren oder, da darf man ja flexibel sein? Bekomme ich dann mehr Trennungsgeld wenn ich nur einmal im Monat am we nach hause fahre?
Autor funker07
 - 20. März 2016, 15:14:43
Er hat doch eine Wohnung, von der er sicht zeitweise trennt und zu der er am Wochenende zurück fährt.
Nur, weil er von seinem Eltern indirekt finanziell unterstützt wird, wird daraus ja keine unechte Wohnung.

Zu dem 1€-Vertrag: Auch, wenns ne Grauzone sein mag, wäre mir das Risiko, dass es da Probleme gibt, zu groß.
Zahl doch deinen Eltern einen normalen, aber geringen Mietzins. Du hast ein gutes Gewissen, deine Eltern bekommen etwas Geld und die Steuern sind jetzt nicht weltbewegend.

Bedenke: Als TG-Empfänger bekommst du eine Heimfahrt im Monat (wenn ledig/ohne Kinder) bezahlt und Trennungstagegeld für die Tage, an denen du nicht zuhause bist.
Das Entscheidene ist aber, dass der Dienstherr dir eine Stube oder alternativ eine kleine Wohnung stellen muss.
Alle Anderen kann der Kasernenkommandant rauswerfen, wenn sie 25 Jahre alt werden.

Die Situation, dass du nur am WE zu deiner Wohnung fährst entspricht genau §3 TGV. Tägliche Heimkehr wäre §6
Für einen nicht umzugswilligen Fernpendler kann es eine ziemliche Belastung sein, am Dienstort eine zusätzliche Wohnung zu finanzieren.
Autor KlausP
 - 20. März 2016, 14:00:39
Zitat von: Tochkopf am 20. März 2016, 13:33:24
Ich meinte ob die bw so 1€ Mietverträge hinterfragt, weil ist ja alles rechtens aber gebe zu kommt komisch. Sonst mach man halt 50€ wenn das besser kommt.

Ja die Wohnung entspricht den von Ralf genannten Kriterien.

Die ukv ist eine Unterstützung falls man umziehen möchte, oder? Also Bund zahlt den einen Teil der Kosten des Umzugs?

Sicher dass ich dann tg Empfänger bin? Nochmal zu meiner Situation: ledig, u25, Entfernung ga, oslw, unibw allesamt über 100km entfernt, wenn überhaupt fahre ich am we mal in die Heimat, innerhalb der Woche nicht.

Andere machen das ja genauso, also warum sollte ich auf einen Anspruch verzichten der mir zusteht?

Googeln Sie bitte einfach mal nach "Bundesumzugskostengesetz" (BUKG) und "Trennungsgeldverordnung" (TGV".
Autor Ralf
 - 20. März 2016, 13:55:24
Es hat keiner gesagt, dass du verzichten sollst.
Du willst Offizier werden und fragst solche Tricks? Gewöhne dich daran, dass du dich innerhalb der Rechtsnormen bewegst. Das mit den 50,- zeigt mir, dass du da noch Schwierigkeiten mit hast.
Entweder man hat eine Wohnung, dann ist TG eine Aufwandsentschädigung oder man hat keine Wohnung und keinen Aufwand. Keinen Aufwand aber eine Aufwandsentschädigung bekommen zu wollen? Finde den Fehler.
Autor Tochkopf
 - 20. März 2016, 13:33:24
Ich meinte ob die bw so 1€ Mietverträge hinterfragt, weil ist ja alles rechtens aber gebe zu kommt komisch. Sonst mach man halt 50€ wenn das besser kommt.

Ja die Wohnung entspricht den von Ralf genannten Kriterien.

Die ukv ist eine Unterstützung falls man umziehen möchte, oder? Also Bund zahlt den einen Teil der Kosten des Umzugs?

Sicher dass ich dann tg Empfänger bin? Nochmal zu meiner Situation: ledig, u25, Entfernung ga, oslw, unibw allesamt über 100km entfernt, wenn überhaupt fahre ich am we mal in die Heimat, innerhalb der Woche nicht.

Andere machen das ja genauso, also warum sollte ich auf einen Anspruch verzichten der mir zusteht?
Autor Getulio
 - 20. März 2016, 12:42:59
Zitat von: Ralf am 20. März 2016, 12:32:12
Bei allem Nachfragen und "Getrickse", vergiss nicht, wenn und warum du dir einen öffentlichen Arbeitgeber ausgesucht hast.
Mir geht das gegen den Strich.

Das geht mir ganz genauso. Und bekäme ich so etwas dienstlich auf den Tisch, würde ich mit Sicherheit dreimal prüfen, ob das Ganze nicht doch angreifbar ist.
Autor LwPersFw
 - 20. März 2016, 12:35:00
Wenn die Wohnung den von Ralf genannten Kriterien entspricht....

Schließen Sie den Mietvertrag mit Ihren Eltern ab.

Senden Sie diesen an das AC bzw. KC wo Sie getestet wurden.

Bitten Sie darum, dass Sie auf Grund dieses eigenen Hausstandes
zur Einstellung die Umzugskostenvergütung NICHT zugesagt bekommen möchten.

Achten Sie dann darauf, dass auf der Aufforderung zum Dienstantritt
sinngemäß steht "...wird Ihnen als Ledigen mit berücksichtigungsfähigen Hausstand gem Parag 10 Abs 3 BUKG die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt...."

Wenn dies so umgesetzt wird, sind Sie ab Dienstantritt TG-Empfänger.

Das Sie u25 sind spielt dabei keine Rolle !

Zum Thema "1 €" hat Ralf ja schon etwas gesagt....
Autor Ralf
 - 20. März 2016, 12:32:12
ZitatEs wäre dann ein 1€ Mietvertrag, das kann man doch so machen oder nicht?
Die Frage hat doch nichts mit Bundeswehr zu tun. Zu 1 EUR Mietverträgen findet du genug im Internet, wie das steuerrechtlich behandelt wird.

Du kannst die Wohnung anmelden, musst halt dabei den Mietvertrag vorzeigen. Es ist ja "so". Das steht ja auch da, hast du ja auch schon gelesen.
Bei allem Nachfragen und "Getrickse", vergiss nicht, wenn und warum du dir einen öffentlichen Arbeitgeber ausgesucht hast.
Mir geht das gegen den Strich.
Autor Tochkopf
 - 20. März 2016, 12:24:19
Hey,

Den Auszug kannte ich schon. Sollte soweit kein Problem sein. Es wäre dann ein 1€ Mietvertrag, das kann man doch so machen oder nicht?

Ja tg würde ich nicht bekommen, das weiß ich. Nur irgendwer am acfükrbw meinte dass man das so machen sollte weil es später einiges vereinfacht, nur was Weiss weiss ich nicht mehr.

Kann ich nicht einfach eine Wohnung im elterlichen Haus "anmelden", weil so ist es ja eigentlich.

Autor Ralf
 - 20. März 2016, 11:58:20
Aus der ZDv B-2213/6:
Eine Wohnung besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein
Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu
einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguss und Toilette (§ 10 Absatz 3 BUKG).

Ein einzelner Raum (z. B. das Zimmer im Haus der Eltern) ist danach keine Wohnung, auch
wenn er mit einer Kochgelegenheit und den zur Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen
ausgestattet ist. Ist nur ein Raum gemietet und wird daneben das Bad, die Küche und die Toilette
mitbenutzt, so ist der Wohnungsbegriff des § 10 Absatz 3 BUKG ebenfalls nicht erfüllt. Den
Wohnungsbegriff erfüllt jedoch ein Einzimmerappartement mit Kochgelegenheit und Toilette als
Nebenraum. Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn bei Altbauwohnungen die sanitären
Anlagen außerhalb der Wohnung liegen.
Für die Erfüllung des Wohnungsbegriffs kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte das ausschließliche
(alleinige) Verfügungsrecht über die Wohnung hat oder sie mit anderen Personen
gemeinsam gemietet hat, z. B. im Rahmen einer Wohngemeinschaft (Teilziffer 10.3 BUKGVwV).
Die Wohnungsvoraussetzungen sind in geeigneter Weise, z. B. durch Vorlage des Mietvertrages, nachzuweisen (vgl. Bezug 2. Teilziffer 10.3).
Eine solche Wohnung hat (gem. Bezug 3. Nr. 204) Auswirkungen auf:
die Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung,
den Umfang und die Höhe der Umzugskostenvergütung und
den Anspruch auf Trennungsgeld (§ 2 Absatz 1 TGV).

Unberücksichtigt bleibt eine Wohnung, wenn der Soldat am Standort zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist. Dies ist regelmäßig der Fall bis zum Ablauf des Monats, der dem Monat vorangeht, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird.

Denk aber auch daran, dass die Mieteinnahmen durch deine Eltern zu versteuern sind.
Autor Tochkopf
 - 20. März 2016, 01:45:36
Hallo,

Bin aktuell u25, ledig, zivi und fange 2016 bei der bw an. Ich habe die möglichkeit einen Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern aufsetzen zu lassen. Die Wohnung wird dann so wie ich das verstanden habe wahrscheinlich aber nicht berücksichtigt, sondern nur anerkannt, da die entfernung von eben dieser Wohnung zu ga, oslw, unibw, etc größer als 100km sein wird.

D.h. ich bekomme auch kein trennungsgeld. Bringt es mir denn dennoch was die Wohnung anerkennen zu lassen? Habe gehört das wenn man bereits eine Wohnung vor der bw hat und die anerkennen lässt es später einfacher ist nochmal eine Wohnung anerkannt zu bekommen oder irgendwas in die Richtung. Jedenfalls soll es nur Vorteile haben. Stimmt das? Und wenn ja inwiefern?

Danke