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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 21. März 2016, 15:48:00
"I never saw a wild thing sorry for itself. A small bird will drop frozen dead from a bough without ever having felt sorry for itself."

.. und "kalt" ist es Keinem von Euch ...

.. und "unfair" ist es nicht, es ist Gesetz.
Autor Laetsch
 - 21. März 2016, 15:38:05
Ja glaub ich auch das ich rückwirkend zum 01/16 Stufe 5 werde..
Es ist halt ein bisschen traurig wie viele mich in der Erfahrungsstufe überholt haben (weniger Dienstzeit , erheblich Jünger usw.)
Man kann zwar jammern nennen oder doch ein bisschen Unfair.

27 Jahre Stufe 6 da geht es ja dieses Jahr in die 7  ;) ;) 

Autor Ralf
 - 21. März 2016, 15:25:00
Du wirst dann höchstwahrscheinlich m.W.v. 01.2016 in die 5 eingewiesen (10/2012 + 3 Jahre).
Wer mehr zu bieten hat? Im 27. Dienstjahr und 6.
Autor Laetsch
 - 21. März 2016, 15:04:34
Ich bin jetzt schon 6 Jahre in der Stufe 4 und das ist richtig so sag das ÜGesetz.

bin  03/10 A7z Stufe 4 geworden (nach Überleitung 3)
dann 10/12 zum Hauptfeldwebel (A8z) Beförderer wurden, dann sozusagen pseudo-Zurückstufung!!!
Hätte jetzt 03/16 meine Erfahrungsstufe 5 (wiegesagt nach genau 6 Jahren Stufe 4) erreicht aber weil jetzt das neue Gesetz "BSG 7" rausgekommen ist, soll ich mich auf Grund der Prüfung bis Sommer gedulden.
Bin jetzt im 17 Dienstjahr (16J 5M) und Erfahrungsstufe 4 könnte leicht nach Rekord klingen
Hat jemand mehr zu bieten ??? ;)   
Autor Ralf
 - 21. März 2016, 12:55:32
Das ist ja altes Recht incl. Überleitrecht. Mit dem neuen Recht hat das nichts zu tun. Da stimmt das, denn das greift erst aber der letzten Stufenfestsetzung.
Die war am 01.07.2014 + 3 Jahre (weil: in den Stufen 3 bis 4 eine Laufzeit von drei Jahren), nächster Anstieg 01.07.2017.
Autor Wassermann
 - 21. März 2016, 12:53:48
Wie sich die Fünf Jahre in einer Erfahrungsstufe begründen?

Ja man sollte eine Frage stellen, macht Sinn.
Autor BulleMölders
 - 21. März 2016, 12:49:53
Ok, Sie verstehen es nicht aber haben Sie auch eine Frage?
Autor Wassermann
 - 21. März 2016, 12:39:42
Ich geb euch mal paar Eckdaten.

zum 01.07.2009 wurde ich in die Stufe 3 übergeleitet. A7 und 26 Jahre alt.
Eigentlich hätte es 2+ sein müssen aber da meine nächste Altersstufe kurz bevorstand
wurde ich direkt in 3 übergeleitet.
Zum 01.04.2010 wurde ich A7z.

01.07.2014 bin ich in Stufe 4 gekommen
und nach neuer Erfahrungstufenzeiten 01.07.2017 in Stufe 5

Demnach war ich 5 Jahre in Stufe 3. Auch schriftlich hat mir die BVA die Richtigkeit erklärt.
Ja ich weiß die Beförderung nach der Umstellung zählt aber ich verstehen es einfach nicht.
Gem. neuem System müsste ich schon ein Jahr in Stufe 5 sein und das kann es ja wirklich nicht sein.