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Zitat von: skyiltis am 22. März 2016, 19:42:15Genau für solche Fälle gibt es Ausnahmen in der SAZV. Du kannst dann mehr als 13h/Tag machen, bekommst die aber trotzdem 1:1 ausgeglichen.
Ja aber man darf ja nicht mehr wie 13h Dienst tun, wenn man dem zu folge spähter bginnt mit Dienst ist es möglich ja das stimmt.
Zitat von: Jens79 am 22. März 2016, 19:37:40
Natürlich ist auch mit der SAZV ein Biwak möglich. Genauso wie ein Übungsplatzaufenthalt möglich ist.
Zitat von: Ralf am 22. März 2016, 19:26:50
Wer sagt denn, dass in der Grundausbildung andere Regeln gelten? Die Ausnahmetatbestände sind ja klar geregelt.
Wer das hinterfragt, was in (s)einer Einheit gemacht wird, sollte die dazu gehörigen Erlasse lesen. Damit klären sich schon viele Fragen.