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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 22. März 2016, 21:53:24
Die Lebensgefährtin ist nach meinem Kenntnisstand weder umzugskosten- oder trennungsgeldrechtlich noch bei der Auslandsbesoldung berücksichtigungsfähig (vgl § 2 AUV, § 53 BBesG, § 4 ATGV).

Zur Höhe der Auslandsbesoldung (Auslandszuschlag) siehe: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ausland/ Daneben wird ggf. noch der Mietzuschuss für eine angemietete Wohnung gewährt, Kaufkraftausgleich dürfte in den Niederlanden wohl nicht zur Anwendung kommen.

Die Informationspakete stehen übrigens auch zum Download im Intranet zur Verfügung  ;).

Den Rest lassen Sie sich bitte von den Profis des Dienstherrn erklären  ;).

Autor Adidas zx
 - 22. März 2016, 21:19:03
Danke erstmal für die Antworten.

Ich meinte mit der Frage "kann ich meine Freundin mitnehmen?" ob sie mit berücksichtigt wird bei Umzug, Größe der Wohnung Versicherung usw.?

Ein infopaket habe ich heute schon angefordert aber das wird bestimmt eine Weile dauern bis da was kommt.

Meine Verwendung ist für 3Jahre vorgesehen mit wieviel Geld kann ich zusätzlich rechnen im Monat?
Autor Papierberg
 - 22. März 2016, 20:40:46
Zu 1.: Was sollte Sie daran hindern, da der Dienstort innerhalb der EU angesiedelt ist und somit die für EU-Bürger geltende Freizügigkeit und der Zugang zum Arbeitsmarkt gwährleistet sind? Falls Ihre Frage einen anderen Hintergrund hatte, stellen Sie sie bitte ggf. neu.

Zu 2.: Nehmen Sie zeitnah Kontakt mit dem BAIUDBw - KompZ TM Bw auf und lassen sich dort das sogenannte Informationspaket für Auslandsverwendungen zusenden. Bei einer vorgesehenen Verwendungsdauer von mehr als 2 Jahren, fordern Sie das Paket für eine sog. "uneingeschränkte Zusage der Umzugskostenvergütung" an, andernfalls dasjenige für eine eingeschränkte Zusage der UKV. Hiervon und von Ihrer persönlichen Situation und den familiären Planungen hängen auch die vom Dienstherrn gewährten Leistungen zum Ausgleich des durch die dienstliche Maßnahme veranlassten Mehraufwands ab, die in dieser Unterlage im Einzelnen aufgeführt sind und allgemein erläutert werden. Die jeweils zuständigen Stellen für die einzelnen Leistungen können Sie dem Informationspaket entnehmen. Nur soweit vorweg: Nehmen Sie Kontakt mit der Wohnungsfürsorge der Bundeswerverwaltungsstelle in den Niederlanden auf (die über einen Regionalservice das Personal in Eibergen betreut) und lassen Sie sich möglichst vor der Wohnungssuche beraten. Für den Auslandsumzug ist das BAIUDBw - KompZ TM Bw zuständig, auch dort sollten Sie im Vorfeld und später bei Zweifelsfällen unbedingt vorstellig werden. Alles Weitere werden Ihnen die genannten Dienststellen aber auch Ihre neue Einheit mitteilen.

Zu 3.: Nur das Wichtigste im Überblick: Bei einer Verwendungsdauer von mehr als 3 Monaten erhalten Sie Auslandsdiensbezüge, was die Gewährung eines Mietzuschusses für die neue Wohnung einschließen kann. Benötigen Sie eine vorübergehende Unterkunft bis zum Einzug in die neue Wohnung können die hierfür entstehenden Auslagen regelmäßig entweder nach der Auslandsumzugskostenverordnung oder (bei Unterkunft im Ausland) nachrangig ebenfalls durch einen Mietzuschuss abgefedert werden. Eigenanteile haben Sie in jedem Fall zu tragen. Können Sie aus bestimmten Gründen vorübergehend nicht umziehen, kommt die Gewährung eines Auslandstrennungsgeldes in Frage usw. Die gestellte Frage wird sich im Rahmen der auf Ihre persönliche Sitzation bezogenen Beratung klären.

Autor Getulio
 - 22. März 2016, 20:04:08
Dafür gibt es eine zentrale Stelle, Kontaktdaten finden Sie im Intranet. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, die beraten sehr freundlich, umfassend und kompetent.
Autor Adidas zx
 - 22. März 2016, 19:25:12
Hallo Kameraden,

ich wurde auserwählt für die integrierte verwendung nach eibergen und nun hab ich paar fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen

1. Kann ich meine Freundin mitnehme auch wenn wir nicht verheiratet sind?
2. Was kann ich alles beantragen was das finanzielle betrifft?
3. Bekomme ich eine Wohnung bezahlt? Und was wird mit meiner jetzigen Wohnung in Deutschland?

Danke für antworten