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Autor dipper
 - 27. März 2016, 14:16:39
Ich rate dem TE ja auch nicht eine Straftat zu vertuschen, so etwas sollte man selbstverständlich immer wahrheitsgemäß angeben. Verstehe nur nicht, wieso es für die Bundeswehr relevant sein sollte, ob man als 16 Jähriger irgendwelche Rechten kannte. In dem Alter kannte ich alles mögliche Gesindel. Wenn diese Bemerkung in einem Forum allerdings einen rechten Hintergrund hatte, kann das später natürlich berufliche Konsequenzen haben wenn es verschwiegen wird.
Autor dunstig
 - 27. März 2016, 09:51:45
... und kann trotzdem einen Einstellungsbetrug und damit eine Straftat begehen.
Autor jochenschweisser
 - 27. März 2016, 09:41:33


Zitat von: thoppi am 27. März 2016, 03:06:09
Generell ist herzlichst zu empfehlen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ansonsten könnten ggf. Sachen wie Einstellungsbetrug, o.ä. im Raum stehen, sollten die Angelegenheiten zukünftig durch "blöde" Zufälle doch zu Tage kommen.

Dem TE auch noch zu raten, dies in Fragebögen oder persönlichen Gesprächen mit einem Psychologen nicht anzugeben und somit (nach meinem empfinden) zu Lügen halte ich für mehr als bedenklich.

Nur weil man etwas nicht angibt, lügt man nicht sofort

Autor KlausP
 - 27. März 2016, 08:08:49
Auch hier gilt: Lesen Sie sich die Fragebögen und die dazugehörigen Erläuterungsblätter genau durch und antworten Sie wahrheitsgemäß auf das, was dort gefordert wird. Mehr müssen Sie nicht angeben. Wenn Sie sich unsicher sind holen Sie sich Rat von jemandem der sich wirklich damit auskennt. Zu dieser Thematik gibt es hier im Forum etliche Threads, auch da könnte Ihnen geholfen werden.
Autor thoppi
 - 27. März 2016, 03:06:09
Generell ist herzlichst zu empfehlen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ansonsten könnten ggf. Sachen wie Einstellungsbetrug, o.ä. im Raum stehen, sollten die Angelegenheiten zukünftig durch "blöde" Zufälle doch zu Tage kommen.

Dem TE auch noch zu raten, dies in Fragebögen oder persönlichen Gesprächen mit einem Psychologen nicht anzugeben und somit (nach meinem empfinden) zu Lügen halte ich für mehr als bedenklich.

Ich kann Ihnen nur raten sollte explizit nach solchen Dingen gefragt werden, die Wahrheit zu sagen. Wenn Sie sich damals, nachdem Ihnen klar wurde, von diesen "Kollegen" entfernt haben, kann man dies ja auch genauso wiedergeben.

Wie sich das genau mit dem eingestellten Strafverfahren verhält, weiß ich nicht. Nachdem was ich hier bisher gelesen habe, könnte es jedoch sein das es die BW, je nachdem für welche Laufbahn Sie sich beworben haben, spätestens (bei Uffz, Fw, Offz) über die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR erfährt.
Autor dipper
 - 27. März 2016, 01:54:30
Ich würde nicht erwähnen, dass du als Jugendlicher "einmaligen Kontakt zu ein paar Rechten hattest", was auch immer das bedeuten mag. Das liegt lange zurück und ist nicht wirklich relevant - man weiß nie wie der Psychologe beim Gespräch drauf ist, vielleicht piekt der darauf rum und dir entstehen dadurch Nachteile. Wenn das eingestellte Strafverfahren allerdings etwas mit der Rechten Szene zu tun hatte solltest du natürlich die Wahrheit sagen, die würden das ansonsten früher oder später so oder so rausbekommen.

Viel Erfolg
Autor Jeremy S.
 - 27. März 2016, 00:48:54
Hallo Dnay,
soweit ich weiß und da kann ich nur aus Erfahrung sprechen, werden dir Sachen gefragt (via Formular) zwecks deiner Geschichte - ich geh mal davon aus das sie das nicht aufgrund von neugier wissen wollen. Am besten gibst du an was du als Jugendlicher gemacht hast an Sünden und bittest um ein Gespräch, danach wird man ja sehen wie dein weiterer Werdegang verläuft.
Viel glück

Mit freundlichen Gruß
Jeremy
Autor Dnay1992
 - 26. März 2016, 21:22:19
Guten Tag,

ich habe mich bei der Bundeswehr für die Feldwebellaufbahn beworben und für Mai eine Einladung ins KC bekommen.
Ich bin zurzeit 24 Jahre alt, erfülle alle Voraussetzungen für die Laufbahn und würde gern zum Heer gehen.

Allerdings frage ich mich, ob eine Einstellung mit meiner Vorgeschichte überhaupt möglich ist, bzw. ob mir meine Vorgeschichte in einer späteren militärischen Karriere das Rückrat brechen kann (z.B. SÜ)?

Ich hatte als Jugendlicher (16-18Jahre) einmalig Kontakt zu ein paar rechten Leuten.
Nachdem ich begriff wer diese Leute waren und was sie von mir wollten, hatte ich den Kontakt zu allen abgebrochen.
Des weiteren wurde gegen mich damals ein Strafverfahren wegen einer Bemerkung in einem Internetforum eingeleitet, welches aber eingestellt wurde.

Ich engagiere mich im Ehrenamt, helfe in meiner jetzigen Firma bei der Integration von jungen Flüchtlingen, einer ist sozusagen mein Auszubildender, dh er arbeitet jeden Tag mit mir gemeinsam und ich bring ihm bei was ich weiß.
Auch in meinem Freundeskreis habe ich viele Freunde mit anderer Herkunft und ich bin ganz sicher kein Rechtsradikaler.

Kann mir diese "Jugendsünde", oder wie man es nennen will eine Karriere in der Bundeswehr verwehren?

Mfg