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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 29. März 2016, 11:46:38
Nein, da wirst du keine anrechenbaren Anteile haben. Das wäre auch in der alten Fassung nicht möglich gewesen, weil kein Quereinsteiger.
Autor TWUZZ
 - 29. März 2016, 11:39:01
 "Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als    Erfahrungszeit angerechnet"
Dieser Satz steht auf der Bundeswehrseite
meine Frage ist ob ich als OG (mittlerweile geworden, nicht eingestiegen) mit 27  bei der BW eine Erfahrungsstufe habe oder nicht
ich würde mich sehr um eure Hilfe freuen weil es einfach wieder mal unklar ist.
Vielen Dank im Voraus

P.S. ich habe weder keine relevante vorige ausbildung im zivilen leben

Ich weiß das diese Frage nervt und es wahrscheinlich schon irgendwo beantwortet wurde ich konnte es leider in der Suchfunktion nicht finden, zumindest nicht diese genaue Frage.

Gruß