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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 29. März 2016, 18:03:57
Zitat von: wolverine am 29. März 2016, 17:57:19
Zitat von: marcx911 am 29. März 2016, 17:52:40
Für ein späteres Datum so sagte er, müsste ich erneut ins ZNwG kommen und die Tests erneut absolvieren.
Das klingt nicht schlüssig.

Ich vermute, dass es um den Berufseignungstest geht.
Autor marcx911
 - 29. März 2016, 18:02:35
Mögen Sie mir auch verraten wieso?
Ich kann nur erzählen was mir dort berichtet worden ist.
Autor wolverine
 - 29. März 2016, 17:57:19
Zitat von: marcx911 am 29. März 2016, 17:52:40
Für ein späteres Datum so sagte er, müsste ich erneut ins ZNwG kommen und die Tests erneut absolvieren.
Das klingt nicht schlüssig.
Autor marcx911
 - 29. März 2016, 17:52:40
Ich bin für alle meiner drei Wunschverwendungen geeignet, jedoch konnte mir der Einplaner für 1.4.2016 nur die Fachinformatiker Ausbildung anbieten.
Für ein späteres Datum so sagte er, müsste ich erneut ins ZNwG kommen und die Tests erneut absolvieren.
Autor wolverine
 - 29. März 2016, 17:39:06
Zitat von: marcx911 am 29. März 2016, 17:32:27
Möchten Sie eine Ausbildung absolvieren, die Ihnen womöglich nicht gefällt?
So etwas nimmt erst gar nicht an. Wie kam es eigentlich dazu, dass Sie ausschließlich hierfür geeignet sind? Die Bundeswehr bietet doch zig Verwendungen an.
Autor marcx911
 - 29. März 2016, 17:32:27
@BulleMölders:
Möchten Sie eine Ausbildung absolvieren, die Ihnen womöglich nicht gefällt?
Ich glaube kaum. Bevor ich das mache, sage ich lieber ab.
Letztes Jahr war dies die einzige Stelle die mir der Einplaner anbieten konnte, dewegen habe ich um Bedenkzeit gebeten.

@Ralf: Danke für die Information!
Autor Ralf
 - 29. März 2016, 17:13:58
Grundsätzlich 2 Jahre, wobei auch hier Teile, wie z.B. das Prüfgespräch durchaus wiederholt werden können.
Autor BulleMölders
 - 29. März 2016, 17:13:16
Ach und Sie meinen, die Bundeswehr macht Ihr hin und her so einfach mit?
Schon mal daran gedacht, dass Ihre Stele nun anderweitig vergeben ist?
Autor marcx911
 - 29. März 2016, 17:11:38
Danke wolverine für die Antwort.
Ich habe bereits abgesagt, spiele allerdings mit dem Gedanken den Einplaner um Wiederruf zu bitten.

Ich war letztes Jahr im ZNwG WHV und wurde erfolgreich für die Feldwebel Laufbahn geprüft,
wie lange sind die Tests gültig?
Die einen schreiben ein Jahr, die anderen drei Jahre.
Nur falls ich jetzt erneut zum Karriereberater gehe und mich nach einer andere Ausbildung umschaue.
Autor wolverine
 - 29. März 2016, 16:56:03
Nein. Weil Sie eine Zeitverpflichtung eingegangen sind und nach spätestens sechs Monaten Ihre Widerrufsfrist abgelaufen ist und dann sind Sie verpflichtet.

Aber Sie haben doch schon abgesagt?! Dann stellt sich doch die Frage gar nicht mehr.
Autor marcx911
 - 29. März 2016, 16:31:03
Hallo KlausP,

vielen Dank für deine Nachricht.
Ich meinte natürlich den Feldwebel im allgemeinen Fachdienst. Ich weiß nicht wie ich immer auf technischen Dienst komme.
So habe ich die Laufbahn allerdings auch beim Prüfer genannt. Oje....trotzdem sehr erfolgreich bestanden :D

Nochmal zur Ausbildung:
Ich glaube Sie sind davon ausgegangen, dass mir der Beruf nach dem Abschluss nicht gefällt.
Ich meinte allerdings während der Ausbildung.
Ist das dann trotzdem die gleiche Vorgehensweise wenn ich zum Beispiel vor beenden des ersten Lehrjahres sage: "Das ist nichts für mich" ?

Autor KlausP
 - 29. März 2016, 14:36:22
Zitat.. Beworben für die Laufbahn des Feldwebels im technischen Dienst mit Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration. ...

Sie meinen sicher "Feldwebel im allgemeinen Fachdienst".

Zitat... Die Ausbildung war leider die einzige die er mir anbieten konnte. Ich bin nicht wirklich 100 % überzeugt davon.
Wie sieht das aus, falls mir die Ausbildung wirklich nicht gefällt später. Gibt es die Möglichkeit zu wechseln bei nicht gefallen? ...

Nein, warum sollte Sie der Dienstherr erst für teures Geld für genau diese Verwendung ausbilden und Sie dann völlig fachfremd einsetzen? Die einzige Möglichkeit wäre der Wechsel in eine Verwendung die genau diese Berufsausbildung erfordert und in der dienstlicher Bedarf besteht. Das ist eben das Problem, wenn man sich nur wegen einer bestimmten Berufsausbiuldung entscheidet.
Autor marcx911
 - 29. März 2016, 13:29:11
Hey Dee,

ich habe genau dasselbe Problem.
Vor allem weil meine Freundin die Idee zur Bundeswehr zu gehen überhaupt nicht gut findet.
Abgesagt habe ich bereits, kann mich aber nicht wirklich damit anfreunden und bin am Überlegen meinen Einplaner anzurufen um zu fragen, ob sich doch noch etwas machen lässt.
Was meint Ihr dazu?

Zu mir:
25 Jahre, komme aus Bremen
Beworben für die Laufbahn des Feldwebels im technischen Dienst mit Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration.
Die Ausbildung war leider die einzige die er mir anbieten konnte. Ich bin nicht wirklich 100 % überzeugt davon.
Wie sieht das aus, falls mir die Ausbildung wirklich nicht gefällt später. Gibt es die Möglichkeit zu wechseln bei nicht gefallen?
AGA: Plön
späterer Einsatzort: Tender Werra, Kiel

Hast du dich bereits entschieden?
Autor KlausP
 - 28. März 2016, 19:27:05
Zitat von: Destroxim am 28. März 2016, 18:45:52
Falschinformationen? Klär mich bitte auf?

Man sollte sich eben nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, wenn man nicht Bescheid weiß.
Autor ulli76
 - 28. März 2016, 19:04:48
Ganz einfach: Unabhängig davon, ob er mit oder ohne Widerspruch unterschrieben hat, kommt das Dienstverhältnis erst dann zustande, wenn er am 4.4. in der Kaserne auftaucht. Geht er da nicht hin, hat es keinerlei rechtliche Konsequenzen.