Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Getulio
 - 30. März 2016, 22:12:14
Allerdings ist das mit dem Verlassen der Bundeswehr als SaZ auch nicht gerade ein Selbstläufer. Außerdem, wenn man wie die TE eine Ausbildung genossen hat, ggf. mit Kosten verbunden.
Autor Papierberg
 - 30. März 2016, 20:47:09
Auch wenn das eigentlich nicht die Lösung sein sollte, aber falls die Situation für Sie wirklich untragbar ist und Sie Angstzustände und psychische Probkeme bei dem Gedanken an eine getrennten Hauhaltsführung bekommen, bleibt letztendlich nur die Bundeswehr zu verlassen. Falls Sie Ihren Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin ausüben können, sollte es nicht schwer sein, eine Anstellung am oder in der Nähe Ihres Wohnortes zu bekommen, denn qualifiziertes Personal wird in dieser Branche händeringend und flächendeckend gesucht. Sie wissen aber sicherlich auch, dass die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich außerhalb der Bw sehr herausfordernd sein können und dort auch Wechselschichtdienst und andere Härten auf Sie zukommen könnten.
Autor LwPersFw
 - 30. März 2016, 18:58:15
Schreiben Sie bitte einmal exakt ( woertlich ) was der Wehrbeauftragte Ihnen geschrieben hat.

X-en Sie im Text Namen, Einheitsbezeichnungen und Orte...

Nur dann kann man sich ein Bild machen...


Autor KlausP
 - 30. März 2016, 18:03:33
Wenn es dort keine Stelle gibt kann man Sie eben auch nicht auf Dauer dort belassen. So ist das nun mal.
Autor Emmi1o11
 - 30. März 2016, 18:00:21
Mein zukünftiger Mann ist am Übungsbetrieb gebunden. Heißt dauerhaft Schichtarbeit und Nachtdienst.

Versetzungsgrund jetzt ist halt, dass ich Krankenschwester bin,aber es keinen Dienstposten dieser Art in meinem jetzigen Standort gibt. Krankenpflegestellen sind beim Bund sehr minderbesetzt.

Nur wurde ich für 1.5 Jahre ja heimatnah versetzt, trotz dieses 'Problems'..Und jetzt schicken Sie mich wieder weg...
Autor funker07
 - 30. März 2016, 16:55:00
Du bekommst am neuen Standort TG nach §3 und dein Mann könnte mit dem Kind im Haus bleiben?
Dann weicht doch vom "traditionellen Rollenbild" ab:
Dein Mann kümmert sich in der Woche um das Kind (oder hat der Dienstzeiten, die das verhindern?) und du wirst zur halben Fernpendlerin, weil 150km wohl auch ein bis zweimal in der Woche zu fahren sein dürften.

Insgesamt aber ein Problem, das fast jeder Soldat hat, deshalb sehe ich auch keine Chance, über den Wehrbeauftragen o.Ä. etwas zu ändern.

Warum sollst du eigentlich versetzt werden?
Autor Ralf
 - 30. März 2016, 16:23:23
In der GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 13-02-00 steht alles relevante über Elternzeit drin.
Autor KlausP
 - 30. März 2016, 16:22:13
Zitat... - wo stehen wir denn mit dem Thema "Familie und Dienst" ...

Immer noch da, dass dienstliche Belange Vorrang haben. Das hat auch der Wehrbeauftragte in seinem letzten Jahresbericht noch einmal ausdrücklich betont.
Autor Emmi1o11
 - 30. März 2016, 16:18:52
Danke für deine Antwort. ;)

Wie würde das ganze ablaufen, wenn doch meine "alte" Elternzeit schon ein Jahr zurück liegt? Wo würde ich das beantragen?
Autor F_K
 - 30. März 2016, 16:15:26
@ Emmi1o11:

Du bist in erster Linie für Dein Kind verantwortlich - nicht die Bundeswehr.
"Familie und Dienst" bedeutet eben nicht, dass sich das Zweite dem Ersten unterordnet - es ist und bleibt andersherum.

Ein Härtefall bist Du nicht - und darüber solltest Du froh sein.

Aber es bleibt Dir ja die Möglichkeit, weiterhin Elternzeit zu nehmen - sogar ohne eine "neue Elternzeit" anzufangen.
Autor Emmi1o11
 - 30. März 2016, 16:06:12
Ein Jahr Elternzeit war nur genommen. Bin nach Elternzeit direkt heimatnah versetzt worden. Konnte jedoch meinem erlernten Beruf nicht nachgehen. Was aber viele nicht tun. Ich hatte lediglich meine zwei Monate Kompetenzerhalt. Was auch okay ist/war.
Autor Emmi1o11
 - 30. März 2016, 16:03:29
Gründe sind zum Beispiel

- alleinerziehend
- wenn mein Kind in der Stadt, wo ich dann zukünftig Dienst tun werde, gemeldet ist (Kita als auch Wohnsitz), wer betreut mein Kind in der Zeit wo ich auf laufbahnrelevante Lehrgänge gehe? Ich werde es wohl selbstverständlich NICHT mitnehmen
- wo stehen wir denn mit dem Thema "Familie und Dienst"????

Sicher kann ich die Begründung teilweise nachvollziehen, aber bei anderen "Härtefällen" geht es ja anscheinend auch
Autor wolverine
 - 30. März 2016, 14:37:43
Zitat von: Emmi1o11 am 30. März 2016, 13:16:10
Sofort sprach ich mit meiner PersFw, die mir sagte, dass ich sofort dem Wehrbeauftragten schreiben soll. Das tat ich auch vor zwei Wochen. Heute kam die Antwort vom Bundestag: ABGELEHNT!!!
Das hat sie so geraten? Verstehe ich nicht wirklich. Eine Eingabe macht dann Sinn wenn man einen systemimmanenten Fehler oder rechtswidriges Verhalten erkennt. Und im letzten Fall ist meistens die Beschwerde schneller. Ich erkenne in Ihrem Fall den "Fehler" nicht. Soldaten werden versetzt; das kommt jeden Tag und immer wieder vor. Das wussten auch Sie immer und haben einmal für bundesweite Versetzbarkeit Ihr Einverständnis gegeben.
Also wenn Sie jetzt keine Gründe benennen, warum es in Ihrem Fall rechtswidrig oder eine persönliche Härte sein soll, wird Ihnen hier keiner helfen können.
Autor F_K
 - 30. März 2016, 14:26:01
Sachfragen:

- Ich nehme an, zwischen Abschluss der Ausbildung (Krankenschwester) und neuem Dienstantritt (Versetzung) wurden 3 Jahre Elternzeit genommen? (weitere Elternzeit für dieses Kind ist also nicht mehr möglich?)
- Wurde in dieser Zeit tatsächlich ein Dienstposten wahrgenommen?
- Wenn in dieser Zeit kein Dienst geleistet wurde, was war den der Grund hinter der Versetzung? (nur UKV?)

Anmerkung: Weder die Beauftragte noch der Wehrbeauftragte "versetzen" - diese können ggf. auf eine Versetzung hinwirken.

Wenn allerdings im aktuellen Fall beide Stellen eine rechtmäßige Versetzung erkennen, sind die Möglichkeiten wohl ausgeschöpft.

Insoweit würde ich die Zeit nutzen, die Situation optimal zu gestalten.
Ggf. kann man ja eine neue Elternzeit "in Angriff nehmen" ...  ;.)
Autor miT
 - 30. März 2016, 13:27:43
Ich denke ich werde es kurz fassen können. Sie werden versetzt werden.

Alle weiteren Ausführungen kann man sich quasi sparen.