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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Ralf am 31. März 2016, 05:33:33
Die Eignung ist 2 Jahre gültig.[...]
Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23Nein, das stimmt so nicht. Die Vorraussetzungen für die Zulassung zur "normalen" Offizierslaufbahn mit Studium sind das Bestehen des Eignungstests im ACFüKrBw mit entsprechend gutem Ergebnis sowohl für die Offizierseignung wie auch für die Studieneignung, eine Hochschulzugangsberechtigung (Fach-/Abitur), und ein Maximalalter bei der Bewerbung von 29 Jahren.
- Bin ich für die Laufbahn mit Studium ab jetzt "gesperrt"? bzw. Kommt nur noch die (geringe) Möglichkeit als Seiteneinsteiger in Frage?
(Hier wurde mir beispielsweise von einer Mitarbeiterin im Chat mitgeteilt, das akademische Vorbildung (in meinem Fall voraussichtlich B.A. im Jahre 2018) grundsätzlich ein (Zweit-)Studium bei der Bundeswehr ausschließt. Von einer weiteren Mitarbeiterin habe ich genau das Gegenteil als Antwort bekommen)
Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23Heißt jetzt ACFüKrBw
-Wäre es grundsätzlich möglich eine erneute Offizierseignung im Rahmen der OPZ zu erlangen (da meine jetzige effektiv im Jahre 2017 ausläuft)?