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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 31. März 2016, 07:53:37
Grundsätzlich heißt es "2 Jahre" und nicht "2 Kalenderjahre". Davon ab kann die PersGOrg auch von dem Zeitraum im Positiven wie Negativen abweichen, wenn sie das für geboten hält. Selbst erlebt bei einem Bewerber, der 2 mal seine Einplanung zurückgegeben hat und dann ein drittes Mal wollte. Zum Prüfgespräch eingeladen und OffzEignung aberkannt.
Autor Sestr
 - 31. März 2016, 07:33:36
Zitat von: Ralf am 31. März 2016, 05:33:33
Die Eignung ist 2 Jahre gültig.[...]

Hierzu hätte ich auch noch eine Frage. Bedeuten 2 Jahre hier konkret 24 Monate oder wäre eine Eignung von 02/2015 Beispielsweise auch noch für 07/2017 gültig?
Autor Ralf
 - 31. März 2016, 05:33:33
Autor geronimoo
 - 31. März 2016, 00:00:07
Alles klar.

Ich hätte noch eine Frage zur Gültigkeit der Offizierseignung.
Muss diese zur Einplanung beim AcFüKrBW vorliegen oder auch zum Dienstantritt?
Bsp Offizierseignung von 06/2014, erneute Bewerbung am 1.3.17 für einen Dienstantritt zum 1.10.18 bei der Luftwaffe (da jetziges Studium im September 2018 abgeschlossen wird).
Autor Schnolle
 - 21. März 2016, 19:38:07
Die Präsensphasen finden aber seit neuestem überwiegend an den Wochenendem statt.
Autor geronimoo
 - 21. März 2016, 17:40:02
Leider ist meine Freizeit durch das duale Studium (keine Semesterferien o.Ä.) stark eingeschränkt, sonst hätte ich den ROA adw auch bereits in Betracht gezogen.

Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten!
Autor Schnolle
 - 19. März 2016, 08:11:59
Das mag daran liegen, dass viele sich nicht für eine aktive Laufbahn
Entscheiden. Fakt ist aber, dass die Ausbildung der ROAs besonders für Studierende gut machbar ist und anschließend der Wechsel in die aktive Verwendung möglich ist. Bei Eignung und Bedarf. Der TE müsste dann also nicht nochmal seine OffzEignung fetstellen lassen und sich dem Risiko aussetzen diese evtl nicht mehr zu bekommen in 3 Jahren. Da wäre er dann aber u.U. schon Leutnant oder Oberfähnrich. Daher wollte ich diese Möglichkeit aufzeigen. So könnte er sein Studium fertig machen und zeitnah Offz werden.
Autor Getulio
 - 18. März 2016, 22:40:45
Ich tue doch nichts ab, ich habe hier schon anderweitig geschrieben, dass Reservisten Gutes und Sinnvolles leisten. Ich habe "Hobby" deshalb bewusst apostrophiert.

Aber Fakt ist doch, dass ROA einen karrieretechnisch bestenfalls flankierend weiterbringt. Gerade RSU würde ich eher als gutes mehr oder minder ehrenamtliches Engagement betrachten, aber sicher weniger als etwas, das einem beruflich großartig weiterhilft, sieht man von "weichen Faktoren" einmal ab.

Und von einem "Einstieg über die Reservelaufbahn" zu sprechen...naja, mich würde mal interessieren, wie viele dann tatsächlich in eine aktive Laufbahn übernommen werden, allzu viele sollten das nicht sein.
Autor Schnolle
 - 18. März 2016, 21:20:43
Weil er so schonmal seine Offz. Ausbildung beginnen könnte ohne dass seine Eignung verfällt. Die Module finden doch jetzt eh nur noch an den Wochenenden statt. Und Reserve als "Hobby" abzutun finde ich reichlich lächerlich. Das können Sie ja mal den "Berufsreservisten" erzählen oder den RSUKr. Der Einstieg über die Reservelaufbahn ist halt was das nicht jeder gleich auf dem Schirm hat. Daher meine Anmerkung. 
Autor Getulio
 - 18. März 2016, 17:24:52
Ähm, mir scheint, der TE ist auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive. Wieso also sollte er sich mit einem "Hobby" auseinandersetzen?  :o
Autor Schnolle
 - 18. März 2016, 01:22:43
Schon mal über die Variante ROA nachgedacht?
Autor SDW
 - 18. März 2016, 00:44:48
Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23
- Bin ich für die Laufbahn mit Studium ab jetzt "gesperrt"? bzw. Kommt nur noch die (geringe) Möglichkeit als Seiteneinsteiger in Frage?
(Hier wurde mir beispielsweise von einer Mitarbeiterin im Chat mitgeteilt, das akademische Vorbildung (in meinem Fall  voraussichtlich B.A. im Jahre 2018) grundsätzlich ein (Zweit-)Studium bei der Bundeswehr ausschließt. Von einer weiteren Mitarbeiterin habe ich genau das Gegenteil als Antwort bekommen)
Nein, das stimmt so nicht. Die Vorraussetzungen für die Zulassung zur "normalen" Offizierslaufbahn mit Studium sind das Bestehen des Eignungstests im ACFüKrBw mit entsprechend gutem Ergebnis sowohl für die Offizierseignung wie auch für die Studieneignung, eine Hochschulzugangsberechtigung (Fach-/Abitur), und ein Maximalalter bei der Bewerbung von 29 Jahren.
Ob Du darüber hinaus Berufs- oder akademische Bildung mitbringst, ist egal. Allerdings ist das dann eben nicht die Seiteneinsteigerlaufbahn, d.h. Du fängst im Gegenteil zum zivilen Status wieder bei 0 an (Sold und Rang!).
In der Seiteneinsteigerlaufbahn ist kein weiteres Studium vorgesehen, da die Bw mit der Einstellung ja explizit das vorhandene nutzen möchte. Dafür wird man auch mit entsprechendem Rang und Sold entlohnt.

Zitat von: geronimoo am 17. März 2016, 21:20:23
-Wäre es grundsätzlich möglich eine erneute Offizierseignung im Rahmen der OPZ zu erlangen (da meine jetzige effektiv im Jahre 2017 ausläuft)?
Heißt jetzt ACFüKrBw ;)
Es ist nicht nur möglich, sondern im Rahmen einer neuen Bewerbung nötig, die Offizierseignung neu abzulegen, wenn die alte abgelaufen ist. Umgekehrt ist es innerhalb des Gültigkeitszeitraumes nicht möglich, die Eignung neu abzulegen, um ggfs das Prüfergebnis zu verbessern.

Viel Erfolg dabei! Wenn deine Motivation passt und Du dein jetziges Studium gut abschließt, sollte der frühere Widerruf bei der Wiederbewerbung nach meiner Einschätzung keine ernsthafte Hürde darstellen.

Die wichtigere Frage für Dich ist: willst Du nochmal als Rekrut einsteigen und nochmal ein (stressiges) Studium durchziehen, oder eben doch lieber im bereits gelernten Beruf arbeiten?
Autor geronimoo
 - 17. März 2016, 21:20:23
Ich schließe mich kurz diesem etwas älteren Thread an, da meine Frage starken thematischen Bezug zu diesem hat.

Folgende Situation: Ich habe meine Ausbildung als OA (Laufbahn mit Studium) im Jahr 2014 abgebrochen[Nach weniger als 2 Monaten]. Im Nachhinein bedaure ich diese Entscheidung. Ich befinde mich momentan in einem dualen Studium, das ich auch gerne abschließen will (voraussichtlich Ende 2018; ein zweiter Abbruch, also damalige OA-Ausbildung und jetziges Studium kommt nicht Frage), jedoch interessiere ich mich auch für den Wiedereinstieg in die Offizierslaufbahn.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, da mir  im Karrierechat mit der Bundeswehr teilweise widersprüchliche Antworten entgegenkamen.

- Bin ich für die Laufbahn mit Studium ab jetzt "gesperrt"? bzw. Kommt nur noch die (geringe) Möglichkeit als Seiteneinsteiger in Frage?
(Hier wurde mir beispielsweise von einer Mitarbeiterin im Chat mitgeteilt, das akademische Vorbildung (in meinem Fall  voraussichtlich B.A. im Jahre 2018) grundsätzlich ein (Zweit-)Studium bei der Bundeswehr ausschließt. Von einer weiteren Mitarbeiterin habe ich genau das Gegenteil als Antwort bekommen)
-Wäre es grundsätzlich möglich eine erneute Offizierseignung im Rahmen der OPZ zu erlangen (da meine jetzige effektiv im Jahre 2017 ausläuft)?
Über Hindernisse im Interview mit dem Prüfoffizier und der Psychologin, die mir durch meinen Widerruf entstanden sind, bin ich mir bewusst.

Ich bin dankbar für jede Antwort.
Autor Ralf
 - 07. April 2015, 14:20:56
Es kann trotzdem sein, dass das Verfahren für andere Bewerber abweicht. Dieses wird jeweils individuell festgelegt.
Autor Roadrunner1987
 - 07. April 2015, 14:01:36
Hammelburg 1./ OA Btl 2
Btw. Es heißt ACFüKrBw und nicht mehr OPZ