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Zitat von: Ralf am 01. April 2016, 05:43:58Wenn du das Zitat nicht sinnverfälschend verkürzt hättest, wäre dir der Unterschied zum bisher abgelehnten Antrag aufgefallen. (Lehrplan/Erfolge als Anlage)ZitatVersuch doch nochmal einen Antrag auf AusplanungHatte er schon gestellt, wurde abgelehnt. Ansch. besteht hier ein dienstl. Interesse.
Zitat von: Ralf am 01. April 2016, 05:43:58Ich helf dir mal beim Lesen:ZitatDa das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.Wenn doch alles sachgerecht verläuft und kein Systemfehler vorliegt, warum dann diesen arbeitsintensiven Weg?
ZitatErst nachdem ich einen Verfahrensfehler seitens des Amtes festgestellt und gemeldet habe wurde mir Aufschub gewährt.Was dieser Verfahrensfehler ist/war schreibt der TE leider nicht, den Systemfehler können wir mit diesen wenigen Angaben aber nicht ausschließen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 01. April 2016, 07:33:13
@mdm1987:
6 Semester für einen berufsbegleitenden Studiengang ist sportlich oder ist die Abschlussarbeit ausgeklammert? Das Grundstudium waren früher die ersten 4 Semester die mit der Zwischenprüfung (im Magister) oder dem Vordiplom (im Diplom) abgeschlossen wurden. Im Zuge von Bologna gibt es das - eigentlich - nicht mehr. Mir ist aber bekannt, dass einige Unternehmen Ihre Praktikantenstellen an ein Grundstudium knüpfen oder einige Hochschulen damit den Abschluss der Grundlagenfächer bezeichnen.
Ich würde immer empfehlen, den Chef zu bitten eine kurze Stellungnahme (1., 2. 3. ...) verfassen zu lassen und einen Auszug der aktuellen Leistungen (Notenspiegel) beizufügen. Die alleinige Immatrikulation für 3 Fachsemester hat keinen aussagekräftigen Charakter.
Den Tipp mit der Eingabe halte ich für sehr bedenklich, weil so unnötig Kapazitäten gebunden werden. Das einzige was über diesen Weg erreichbar wäre, ist eine umfangreichere Stellungnahme (vielleicht, wenn bisher noch nicht verfasst).
Darüberhinaus sehe ich keinen Konflikt zwischen Meisterausbildung und Studium; Die ZAW findet Vollzeit tagsüber im Präsenzbereich statt, das Studium abends nach Dienst. Da ja der Anspruch gestellt wird, dass die bisherigen Leistungen anerkannt werden, fängst du nicht bei Null an, sondern verfügst in großen Teilen schon über das zu vermitteln Wissen / hast due Fähigkeit erlernt, dich schnell in neue Themengebiete einzuarbeiten. Falls natürlich die Lernbriefe bisher während der Dienstzeit durchgearbeitet werden und die Freizeit, Freizeit bleibt ist die avisierte Maßnahme zwar ärgerlich, aber kein Problem des BAPersBw.
@funker07
Seit geraumer Zeit ist die Begründung "dienstlicher Bedarf" - zumindest in der TSK Luftwaffe - nicht mehr zulässig als Argument für die Ausplanung der Meister-ZAW. Zumindest war die das Statement seitens KdoLw und BAPersBw. Da ich in keiner Chefverwendung mehr bin, habe ich mich seitdem aber auch nicht mehr mit dem Thema auseinander gesetzt.
ZitatWo verstößt ein Soldat, der die Ausplanung aus einer Maßnahme beantragt gegen soldatische Pflichten?Bei der Beantragung verstößt er gegen keine Pflichten.
ZitatVersuch doch nochmal einen Antrag auf AusplanungHatte er schon gestellt, wurde abgelehnt. Ansch. besteht hier ein dienstl. Interesse.
ZitatVielleicht kann man von der IHK eine Aussage bekommen, was davon auf den IT-Projektleiter anrechenbar wäre.Genau das wurde ihm ja geraten: wenn er die Vergleichbarkeit bescheinigt bekommt, kann er damit ggf. punkten. Dass das nicht so ohne weiteres möglich ist, haben andere aber auch dargelegt.
ZitatDa das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.Eigentlich kann man sich ja den ganz normalen Antragsweg incl. Bescheidung bald sparen. Lassen wir doch den Wehrbeauftragten alle Bescheide erstellen
Zitat von: FoxtrotUniform am 31. März 2016, 20:22:00
Zunächst mal eine Feststellung: Der Bachelorstudiengang kennt kein Grundstudium / Vordiplom, auch wenn einige Dozenten dieses Wording nutzen.
Wenn ich das richtig raus lese bist du am Anfang des 3. Semesters; Ich vermute die Regelstudienzeit liegt zwischen 7 (FOM) und 9 (Verbundstudiengang) Fachsemestern. Daraus leite ich ab, dass du noch nicht sehr weit gekommen bist, BAPersBw kann also nicht davon ausgehen, dass du dein Studium erfolgreich beendest, also eine Meisterqualifikation oder höherwertig deines Fachgebiets erlangst.
Während meiner Chefverwendung konnte ich drei Soldaten die Meisterausbildung "ersparen", einer musste hin. Davon war einer bis zum vorgesehenen Beginn der ZAW staatlich geprüfter Techniker, die anderen beiden waren etwa im letzten Drittel ihres Studiums. Der vierte war im 2. Semester und musste an der Weiterbildung teilnehmen.
Neben der Erklärung des Soldaten habe ich jeweils meine Stellungnahme sowie - nach deren Zustimmung - den aktuellen Notenspiegel an das BAPersBw gesendet.
Zitat von: mdm1987 am 31. März 2016, 19:34:49Nein, ich fasse nur konsequent das Wesentliche zusammen: Sie haben eine Dienstverpflichtung und beantragt, statt der dienstlichen Meistersusbildung Ihr privates Studienwissen einzubringen. Dieser Antrag wurde abgelehnt und damit ist ZAW Dienst und Studium Freizeit. Und Sie schrieben, dass Ihr Schwerpunkt auf Ihrer Freizeitbeschäftigung liegt. Damit sollten Sie sich Ihre Frage sehr leicht selbst beantworten können.
Sie drücken sich dann doch ein wenig drastisch aus und operationalisieren nicht,
ZitatZitatHabe ich meine Dienstpflicht somit nicht bereits erfüllt?!Nein, anscheinend nicht, denn ansonsten würde das BAPersBw ja das anerkennen. Den formalen Meisterabschluss hast du ja mit deinen Inhalten nicht erreicht. Wenn man dir das Äquivalent allerdings bescheinigen würde, also dass du nun auch einen Meisterbrief hast, dann wäre dein Ansinnen erfolgsversprechend.