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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 01. April 2016, 16:50:13
Um das klarzustellen: Es verstößt selbstverständlich nicht gegen die soldatischen Pflichten einen Antrag auf Ausplanung aus der ZAW-Ausbildung zu stellen.  ::) Die Fallgestaltung hier beruht allerdings auf einer durch persönliche Dispositionen geschaffenen Sachlage, von deren Vorteilen für den Dienstherrn nun Überzeugungsarbeit geleistet werden soll. Und diesbezüglich ist die Argumentationsführung für mich, wenn ich mal kurz die Perspektive des Dienstherrn einnehme, nach dem Stand der verfügbaren Informationen noch nicht überzeugend. Ich ziehe wirklich den Hut vor jedem, der neben einer beruflichen Vollzeitbeschäftigung eine solche Belastung in Kauf nimmt aber das bedeutet nicht, dass der Dienstherr dann seinen eigenen Bedarf zwingend darauf ausrichten muss.
Autor Ralf
 - 01. April 2016, 13:38:41
Und wo ist da die neue Erkenntnis zum Vorhergesagten? Keine.
Autor funker07
 - 01. April 2016, 12:51:06
Zitat von: Ralf am 01. April 2016, 05:43:58
ZitatVersuch doch nochmal einen Antrag auf Ausplanung
Hatte er schon gestellt, wurde abgelehnt. Ansch. besteht hier ein dienstl. Interesse.
Wenn du das Zitat nicht sinnverfälschend verkürzt hättest, wäre dir der Unterschied zum bisher abgelehnten Antrag aufgefallen. (Lehrplan/Erfolge als Anlage)

Zitat von: Ralf am 01. April 2016, 05:43:58
ZitatDa das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.
Wenn doch alles sachgerecht verläuft und kein Systemfehler vorliegt, warum dann diesen arbeitsintensiven Weg?
Ich helf dir mal beim Lesen:
ZitatErst nachdem ich einen Verfahrensfehler seitens des Amtes festgestellt und gemeldet habe wurde mir Aufschub gewährt.
Was dieser Verfahrensfehler ist/war schreibt der TE leider nicht, den Systemfehler können wir mit diesen wenigen Angaben aber nicht ausschließen.
Autor LwPersFw
 - 01. April 2016, 10:40:10
Grundsätzlich wird das Thema ZAW oft falsch verstanden...

Die ZAW-Maßnahmen sind nicht ausschließlich dazu da dem Soldaten eine zivilberufliche Qualifikation für die Zeit nach der Bw zu vermitteln!

"Die Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit (SaZ) dient im Rahmen der
militärfachlichen Ausbildung vorrangig dem Ziel, die Auftragserfüllung und Effektivität der SaZ auf dem Dienstposten zu verbessern.

Darüber hinaus trägt sie zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften bei und soll – in Verbindung mit der
Wahrnehmung des Berufsförderungsanspruchs – eine günstige Voraussetzung für die angemessene Eingliederung der
SaZ in das zivile Berufsleben schaffen."



Dessen ungeachtet hat die Bw vor einigen Jahren schon erkannt, dass es nicht immer zwingend notwendig ist,
einem Feldwebel auch eine zivile Meisterausbildung "aufzuzwingen", wenn der Soldat dies nicht möchte.

Wenn der Soldat dies frühzeitig ( in der Regel mindestens 1 Jahr vor dem geplanten Beginn  der Mstr-ZAW )
beantragt und die Prüfung ergibt, dass diesem Antrag stattgegen werden kann... wird der Soldat auch, im Rahmen einer
Einzelfallprüfung /-enscheidung, ausgeplant.

Was passieren dabei für Fehler... ?

1.
Es wird die 1-Jahresfrist deutlich unterschritten.

ZAW-Maßnahmen werden oft bei zivilen Bildungsträgern für teures Geld eingekauft.
Wird ein verbindlich "eingekaufter" Platz von der Bw dann nicht besetzt ... muss die Bw trotzdem bezahlen !

Deshalb gilt: 

Wird die Ausplanung zu spät beantragt bzw. steht kein Ersatzteilnehmer kurzfristig zur Verfügung... erfolgt keine Ausplanung.

2.
ZAW-Fortbildung ist nicht gleich ZAW-Fortbildung !

Wie oben genannt dient die ZAW vorrangig einem dienstlichen Zweck.

Deshalb hat die Bw die Fortbildungen in 2 Gruppen geteilt:

+ die Fortbildung ist zwingend für die mil. Verwendung
+ die Fortbildung ist maßgeblich für die mil. Verwendung

Die Entscheidung darüber trifft nicht der Soldat nach persönlichem empfinden, sondern die fachlich
zuständigen Stellen innerhalb der Bw.

Ist die Fortbildung z.B. "zwingend"... dürfte die Ausplanung nahezu ausgeschlossen sein...

...auch wenn der betroffene Soldat dies persönlich nicht verstehen kann (... oder will).



Autor mdm1987
 - 01. April 2016, 09:16:58
Zitat von: FoxtrotUniform am 01. April 2016, 07:33:13

@mdm1987:
6 Semester für einen berufsbegleitenden Studiengang ist sportlich oder ist die Abschlussarbeit ausgeklammert? Das Grundstudium waren früher die ersten 4 Semester die mit der Zwischenprüfung (im Magister) oder dem Vordiplom (im Diplom) abgeschlossen wurden. Im Zuge von Bologna gibt es das - eigentlich - nicht mehr. Mir ist aber bekannt, dass einige Unternehmen Ihre Praktikantenstellen an ein Grundstudium knüpfen oder einige Hochschulen damit den Abschluss der Grundlagenfächer bezeichnen.

Ich würde immer empfehlen, den Chef zu bitten eine kurze Stellungnahme (1., 2. 3. ...) verfassen zu lassen und einen Auszug der aktuellen Leistungen (Notenspiegel) beizufügen. Die alleinige Immatrikulation für 3 Fachsemester hat keinen aussagekräftigen Charakter.

Den Tipp mit der Eingabe halte ich für sehr bedenklich, weil so unnötig Kapazitäten gebunden werden. Das einzige was über diesen Weg erreichbar wäre, ist eine umfangreichere Stellungnahme (vielleicht, wenn bisher noch nicht verfasst).

Darüberhinaus sehe ich keinen Konflikt zwischen Meisterausbildung und Studium; Die ZAW findet Vollzeit tagsüber im Präsenzbereich statt, das Studium abends nach Dienst. Da ja der Anspruch gestellt wird, dass die bisherigen Leistungen anerkannt werden, fängst du nicht bei Null an, sondern verfügst in großen Teilen schon über das zu vermitteln Wissen / hast due Fähigkeit erlernt, dich schnell in neue Themengebiete einzuarbeiten. Falls natürlich die Lernbriefe bisher während der Dienstzeit durchgearbeitet werden und die Freizeit, Freizeit bleibt ist die avisierte Maßnahme zwar ärgerlich, aber kein Problem des BAPersBw.

@funker07
Seit geraumer Zeit ist die Begründung "dienstlicher Bedarf" - zumindest in der TSK Luftwaffe - nicht mehr zulässig als Argument für die Ausplanung der Meister-ZAW. Zumindest war die das Statement seitens KdoLw und BAPersBw. Da ich in keiner Chefverwendung mehr bin, habe ich mich seitdem aber auch nicht mehr mit dem Thema auseinander gesetzt.

Hallo,
besten Dank für deinen Beitrag.
Du hast recht, nach Bologna gibt es kein Grund- und Vertiefungsstudium, jedoch gebrauchen viele Hochschulen diese Staffelung um den Umstieg der neuen akademischen Laufbahnen zu vereinfachen. Einige Hochschulen haben bis heut noch Studenten im Diplom Studiengang, andere wiederum gar nicht mehr. Merkwürdigerweise ist die Professur auch ein wenig langsam ;)

Bzgl. der Vereinbarkeit ZAW/Studium, prinzipiell hast du auch hier Recht. Abends kann ich lernen und ggf. Hausarbeiten schreiben, jedoch muss ich zu Präsenzveranstaltungen (Prüfungen und Labore) Vorort sein ob eine Freistellung für diese kurzen Zeiträume zugelassen werden ist fraglich.
Autor Cally
 - 01. April 2016, 08:19:45
Ich kenne es von der FOM so, dass die Regelstudienzeit 7 Semester sind, aber im letzten Semester nur die Bachelor Thesis geschrieben wird.

Aber kleine Anmerkung: In Fachwirtprüfungen kann der Teil "wirtschaftsbezogene Qualifikationen" übersprungen werden, wenn du bereits über einen Abschluss als Betriebswirt, Techniker, Bachelor oder ähnliches verfügst. Ich meine, dass hierzu sogar schon die bestandenen Module aus den ersten Semestern zählen. Ich weiß zwar nicht zu welchem Bildungsträger die Bundeswehr ihre Soldaten schickt, aber das müsste dir ja auch schon mal etwas Zeit bringen, da du diese Module dann im Vorbereitungslehrgang skippen kannst. Vielleicht wird so ein Schuh draus.
Autor FoxtrotUniform
 - 01. April 2016, 07:33:13

@mdm1987:
6 Semester für einen berufsbegleitenden Studiengang ist sportlich oder ist die Abschlussarbeit ausgeklammert? Das Grundstudium waren früher die ersten 4 Semester die mit der Zwischenprüfung (im Magister) oder dem Vordiplom (im Diplom) abgeschlossen wurden. Im Zuge von Bologna gibt es das - eigentlich - nicht mehr. Mir ist aber bekannt, dass einige Unternehmen Ihre Praktikantenstellen an ein Grundstudium knüpfen oder einige Hochschulen damit den Abschluss der Grundlagenfächer bezeichnen.

Ich würde immer empfehlen, den Chef zu bitten eine kurze Stellungnahme (1., 2. 3. ...) verfassen zu lassen und einen Auszug der aktuellen Leistungen (Notenspiegel) beizufügen. Die alleinige Immatrikulation für 3 Fachsemester hat keinen aussagekräftigen Charakter.

Den Tipp mit der Eingabe halte ich für sehr bedenklich, weil so unnötig Kapazitäten gebunden werden. Das einzige was über diesen Weg erreichbar wäre, ist eine umfangreichere Stellungnahme (vielleicht, wenn bisher noch nicht verfasst).

Darüberhinaus sehe ich keinen Konflikt zwischen Meisterausbildung und Studium; Die ZAW findet Vollzeit tagsüber im Präsenzbereich statt, das Studium abends nach Dienst. Da ja der Anspruch gestellt wird, dass die bisherigen Leistungen anerkannt werden, fängst du nicht bei Null an, sondern verfügst in großen Teilen schon über das zu vermitteln Wissen / hast due Fähigkeit erlernt, dich schnell in neue Themengebiete einzuarbeiten. Falls natürlich die Lernbriefe bisher während der Dienstzeit durchgearbeitet werden und die Freizeit, Freizeit bleibt ist die avisierte Maßnahme zwar ärgerlich, aber kein Problem des BAPersBw.

@funker07
Seit geraumer Zeit ist die Begründung "dienstlicher Bedarf" - zumindest in der TSK Luftwaffe - nicht mehr zulässig als Argument für die Ausplanung der Meister-ZAW. Zumindest war die das Statement seitens KdoLw und BAPersBw. Da ich in keiner Chefverwendung mehr bin, habe ich mich seitdem aber auch nicht mehr mit dem Thema auseinander gesetzt.
Autor Ralf
 - 01. April 2016, 05:43:58
ZitatWo verstößt ein Soldat, der die Ausplanung aus einer Maßnahme beantragt gegen soldatische Pflichten?
Bei der Beantragung verstößt er gegen keine Pflichten.

ZitatVersuch doch nochmal einen Antrag auf Ausplanung
Hatte er schon gestellt, wurde abgelehnt. Ansch. besteht hier ein dienstl. Interesse.
ZitatVielleicht kann man von der IHK eine Aussage bekommen, was davon auf den IT-Projektleiter anrechenbar wäre.
Genau das wurde ihm ja geraten: wenn er die Vergleichbarkeit bescheinigt bekommt, kann er damit ggf. punkten. Dass das nicht so ohne weiteres möglich ist, haben andere aber auch dargelegt.
ZitatDa das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.
Eigentlich kann man sich ja den ganz normalen Antragsweg incl. Bescheidung bald sparen. Lassen wir doch den Wehrbeauftragten alle Bescheide erstellen  ::)
Wenn doch alles sachgerecht verläuft und kein Systemfehler vorliegt, warum dann diesen arbeitsintensiven Weg? Es ist doch völlig normal, dass nicht alle Anträge positiv beschieden werden können.
Autor funker07
 - 31. März 2016, 22:03:26
Wo verstößt ein Soldat, der die Ausplanung aus einer Maßnahme beantragt gegen soldatische Pflichten?
Der Dienstherr kann den Soldaten länger nutzen und spart das Geld, das die Ausbildung kosten würde.

Ich konnte mit der Begründung dienstlicher Bedarf aus der Meister-ZAW ausgeplant werden und ich bin kein BS.
Versuch doch nochmal einen Antrag auf Ausplanung und lege Bescheinigungen über erreichte Qualifikationen bei.
Vielleicht kann man von der IHK eine Aussage bekommen, was davon auf den IT-Projektleiter anrechenbar wäre.

Da das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.
Normalerweise ist es aber deutlich zu spät für eine Ausplanung.
Autor Papierberg
 - 31. März 2016, 21:17:10
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich Ihre privaten Bemühungen zum Erwerb eines Hochschulabschlusses äußerst respektabel und angesichts der damit einhergehenden Belastungen auch anerkennenswert im Hinblick auf Ihre berufliche Zukunft finde. Unbeschadet dessen lässt sich die soldatische Verpflichtung zum treuen Dienen aber eben auch nicht Wegdiskutieren und dies ist eine der Hauptpflichten in Ihrem Dienstverhältnis als SaZ für die Ihnen die Dienstbezüge gewährt werden. Sie haben bisher so viel Zähigkeit, Einsatzwillen und Zielorientierung gezeigt, dass Sie das Studium mit Sicherheit auch nach Ende der ZAW-Maßnahme weiterführen können bzw. dafür Wege im Rahmen der Studienordnung finden werden. Viel Erfolg.
Autor mdm1987
 - 31. März 2016, 20:28:46
Zitat von: FoxtrotUniform am 31. März 2016, 20:22:00
Zunächst mal eine Feststellung: Der Bachelorstudiengang kennt kein Grundstudium / Vordiplom, auch wenn einige Dozenten dieses Wording nutzen.

Wenn ich das richtig raus lese bist du am Anfang des 3. Semesters; Ich vermute die Regelstudienzeit liegt zwischen 7 (FOM) und 9 (Verbundstudiengang) Fachsemestern. Daraus leite ich ab, dass du noch nicht sehr weit gekommen bist, BAPersBw kann also nicht davon ausgehen, dass du dein Studium erfolgreich beendest, also eine Meisterqualifikation oder höherwertig deines Fachgebiets erlangst.

Während meiner Chefverwendung konnte ich drei Soldaten die Meisterausbildung "ersparen", einer musste hin. Davon war einer bis zum vorgesehenen Beginn der ZAW staatlich geprüfter Techniker, die anderen beiden waren etwa im letzten Drittel ihres Studiums. Der vierte war im 2. Semester und musste an der Weiterbildung teilnehmen.
Neben der Erklärung des Soldaten habe ich jeweils meine Stellungnahme sowie - nach deren Zustimmung - den aktuellen Notenspiegel an das BAPersBw gesendet.

Grundstudium 1-4. Semester
Vertiefungsstudium 5-6. Semester.

Danke für dein Betrag
Autor FoxtrotUniform
 - 31. März 2016, 20:22:00
Zunächst mal eine Feststellung: Der Bachelorstudiengang kennt kein Grundstudium / Vordiplom, auch wenn einige Dozenten dieses Wording nutzen.

Wenn ich das richtig raus lese bist du am Anfang des 3. Semesters; Ich vermute die Regelstudienzeit liegt zwischen 7 (FOM) und 9 (Verbundstudiengang) Fachsemestern. Daraus leite ich ab, dass du noch nicht sehr weit gekommen bist, BAPersBw kann also nicht davon ausgehen, dass du dein Studium erfolgreich beendest, also eine Meisterqualifikation oder höherwertig deines Fachgebiets erlangst.

Während meiner Chefverwendung konnte ich drei Soldaten die Meisterausbildung "ersparen", einer musste hin. Davon war einer bis zum vorgesehenen Beginn der ZAW staatlich geprüfter Techniker, die anderen beiden waren etwa im letzten Drittel ihres Studiums. Der vierte war im 2. Semester und musste an der Weiterbildung teilnehmen.
Neben der Erklärung des Soldaten habe ich jeweils meine Stellungnahme sowie - nach deren Zustimmung - den aktuellen Notenspiegel an das BAPersBw gesendet.
Autor wolverine
 - 31. März 2016, 19:57:52
Zitat von: mdm1987 am 31. März 2016, 19:34:49
Sie drücken sich dann doch ein wenig drastisch aus und operationalisieren nicht,
Nein, ich fasse nur konsequent das Wesentliche zusammen: Sie haben eine Dienstverpflichtung und beantragt, statt der dienstlichen Meistersusbildung Ihr privates Studienwissen einzubringen. Dieser Antrag wurde abgelehnt und damit ist ZAW Dienst und Studium Freizeit. Und Sie schrieben, dass Ihr Schwerpunkt auf Ihrer Freizeitbeschäftigung liegt. Damit sollten Sie sich Ihre Frage sehr leicht selbst beantworten können.
Im Kern nichts anderes als wenn jemand lieber ins Kino geht als Wache zu schieben.
Autor F_K
 - 31. März 2016, 19:45:39
Ist keine These, sondern Praxis.

Nur vergeben Unis keine Meisterbrief und IHKs "wandeln" keine Studien Abschlüsse in Meisterbrief um.

Klingt nicht mal komisch - ist aber so.
Autor mdm1987
 - 31. März 2016, 19:43:04
Zitat
ZitatHabe ich meine Dienstpflicht somit nicht bereits erfüllt?!
Nein, anscheinend nicht, denn ansonsten würde das BAPersBw ja das anerkennen. Den formalen Meisterabschluss hast du ja mit deinen Inhalten nicht erreicht. Wenn man dir das Äquivalent allerdings bescheinigen würde, also dass du nun auch einen Meisterbrief hast, dann wäre dein Ansinnen erfolgsversprechend.

Interessante These Ralf... Danke

Edit: Zitat getrennt