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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 11. April 2016, 09:06:57
Ich erinnere nochmals daran:

+
Der Studierende ist nicht Privatperson die machen kann was Er/Sie für richtig hält... sondern Soldat... auch wenn Ihm/Ihr erlaubt wird während des Studiums "Zivil" zu tragen.

+
Der Soldat erhält - entgegen den zivil Studierenden - ein Gehalt von dem die zivilen Studierenden oft "nur träumen können"

Im Durchschnitt 1800 € bis 2000 € / netto / Monat.

+
Weil dies so ist ... fordert der Dienstherr auch etwas von seinen angehenden Offizieren:

"Das Studium an einer Universität der Bundeswehr (UniBw) ist regelmäßig integraler Bestandteil
der Ausbildung der Offiziere
des Truppendienstes.

Die studierenden Offiziere (studOffz), studierenden Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
(studOA) haben die Pflicht, ihr Studium so zu gestalten, dass sie das Regelstudienziel zum
frühest möglichen Zeitpunkt, d.h. in der Regelstudienzeit erreichen."


An dieser Forderung hat der studierende Soldat sein Handeln auszurichten.

Egal an welcher Uni der Soldat studiert.


Sollte Er/Sie dann - trotz aller Bemühungen - einmal eine Prüfung nicht bestehen,
was jedem passieren kann, wird man natürlich in gewissen Umfängen diese Prüfungen
wiederholen können.



Autor dunstig
 - 10. April 2016, 00:31:14
Auch in HH kommt es auf das Studienfach an und auch dort mitunter auf das einzelne Modul. Und auch dort sollte man bzgl. seiner Verpflichtungen immer genau im Modulhandbuch nachlesen. Denn das, was die Professur wünscht und das, was dort gefordert ist, weicht mitunter gerne mal ab.
Autor IdZ
 - 09. April 2016, 22:39:22
Ohje...studentisches Prinzip schon mal nicht vorhanden. Da bin ich ja wirklich froh, mich nicht für Hamburg entschieden zu haben. :D
Autor Gunni
 - 09. April 2016, 22:10:08
Zitat von: IdZ am 02. April 2016, 18:33:57
Das stimmt doch überhaupt nicht, was sie hier erzählen, lieber TickoRTreat.

Das mit den Wünschen bei ISA mag in Hamburg so sein, in München darf man sich sein Seminar aussuchen (vereinfacht gesagt).
Und Anwesenheitspflicht besteht auch meistens nicht, das kommt ja ganz drauf an. Das kann vielleicht bei Ihnen so gewesen sein, aber in den üblichen Vorlesungen besteht sie oft nicht.

Hier in Hamburg gibts Anwesenheitspflicht. Und wer mehr als einmal fehlt, wird u. U. nicht zur Klausur zugelassen. Es kann sein, dass man nach zwei attestierten Arztterminen schon eine schriftliche Ausarbeitung verfassen darf (je nach Professor unterschiedlich gehandabt). Das ganze wird aber sehr subjektiv durchgesetzt und kann auch von Studierendem zu Studierendem unterschiedlich sein.
Autor IdZ
 - 03. April 2016, 18:16:34
Das würde ich nicht sagen. Aber es ist unnötig, sich Sorgen um so einen Kleinkram wie ISA/S+ zu machen oder was wie viele ECTS gibt...
Autor Verteidiger
 - 03. April 2016, 17:03:59
Wer sich so viele Gedanken um das Studium macht, der sollte es ganz lassen.
Autor Niederbayer
 - 03. April 2016, 16:41:08
Ich hatte auch nur eine einzige Vorlesung mit Anwesenheitspflicht.
Ich denke, die Professorin hatte Angst, dass sonst gar keiner mehr zuhört.
Ansonsten ist mir das nicht untergekommen. Steht auch in meinen Augen im Gegensatz zum akademischen Anspruch.
Aber gut, nicht meine Entscheidung.
Autor IdZ
 - 02. April 2016, 18:33:57
Das stimmt doch überhaupt nicht, was sie hier erzählen, lieber TickoRTreat.

Das mit den Wünschen bei ISA mag in Hamburg so sein, in München darf man sich sein Seminar aussuchen (vereinfacht gesagt).
Und Anwesenheitspflicht besteht auch meistens nicht, das kommt ja ganz drauf an. Das kann vielleicht bei Ihnen so gewesen sein, aber in den üblichen Vorlesungen besteht sie oft nicht.
Autor weilisso
 - 02. April 2016, 14:25:29
Ja es besteht Anwesenheitspflicht, allerdings hat man in der Regel zwei bis drei unentschuldigte Fehltermine möglich. Darüber hinaus gibt es in vielen Fächern Anwesenheitslisten, aber nicht in allen. Aber ich rate dir dennoch geh immer hin, sollte der Prof merken dass nur die Hälfte da ist in seiner Vorlesung wird die Klausur umso schwerer!
Autor Lux4000
 - 02. April 2016, 14:10:20
Was passiert eigentlich wenn man mal in der Vorlesung fehlt, oder wenn man öfter fehlt? Man ist ja zur anwesenheit verpflichtet oder nicht? Werden Anwesenheitslisten geführt?
Autor weilisso
 - 02. April 2016, 13:49:01
@DadOA ja natürlich deswegen die inoffizielle Regelung, dass man vor dem Bachelor durch ISA nicht vom Studium abgelöst wird. Natürlich steht das nirgendwo in der Prüfungsordnung, allerdings muss sich da der Dienstherr auch absichern, daher ist das vollkommen verständlich. Zwei einhalb Jahre für ein Hochwertsstudium gezahlt, Bezüge inklusive, da kann man nicht gerade wenige einfach so davon ziehen lassen.

Und die Sinnhaftigkeit dieser Interdisziplinären Studienanteile steht auch gar nicht zu Debatte. Fakt ist, die Motivation eines jeden Studierenden geht automatisch gegen null wenn man freitags von 11:30 bis 14:45  ein Fach wie Wirtschaftsethik hat und maximal einmal Fehlen darf..
Das kuriose daran ist sogar, dass man die Kurse zugelost bekommt und keine direkte Interessenszuordnung stattfindet, da man nur Prioritäten vorgeben kann und in 99,9% aller Fälle seinen 3.-5. "Wunsch" bekommt.
Autor IdZ
 - 02. April 2016, 10:41:27
 :D Ja ich muss sagen, dass ich das schon recht sinnlos finde hier. Die Idee an sich mag gut sein, aber es bringt einem nicht so viel (außer gestohlene Wochenenden)  :D
Kenne aber auch keinen Fall, bei dem jemand deswegen geflogen ist. Aber ja, theoretisch ginge das.
Autor Niederbayer
 - 02. April 2016, 10:27:32
Zitat von: IdZ am 01. April 2016, 14:56:46
Jetzt muss ich aber auch mal fragen: ist mit ISA das gemeint, was in München unter "Studium Plus" zu verstehen ist (die Münchner hier wissen was ich meine)? Oder was soll das sein?

Ja, gehe davon aus, dass das das Hamburger Stuss Plus is  ;)
Muss man ja bei uns auch bestehen  :D
Autor benba
 - 01. April 2016, 22:49:52
Zitat von: Lux4000 am 01. April 2016, 16:54:03
@gunni: was für ein Nebenfach hast du in deinem bachelor gewählt, und habe ich das richtig verstanden dass man nebenfächer im Wert von 10 ects belegen muss? Also kann ich auch 2* 5 ects nebenfächer wählen? So Ganz habe ich das nicht verstanden

Die Summe der ECTS ist entscheidend, es können in Summe auch mehr sein. Sie können darüber hinaus auch mehr Wahlpflichtmodule belegen als aufgrund der ECTS notwendig sind.
Autor Lux4000
 - 01. April 2016, 16:54:03
@gunni: was für ein Nebenfach hast du in deinem bachelor gewählt, und habe ich das richtig verstanden dass man nebenfächer im Wert von 10 ects belegen muss? Also kann ich auch 2* 5 ects nebenfächer wählen? So Ganz habe ich das nicht verstanden