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Autor Ralf
 - 02. April 2016, 06:58:09
Da der TE zwischendurch mal reingeschaut hat, jedoch keine weitere Informationen dazu beigesteuert hat, scheint es für ihn erledigt zu sein.
Autor Papierberg
 - 01. April 2016, 20:51:33
Vermutlich sind beide Regelungen nicht die Rechtsgrundlage, nach der hier gesucht wird. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, in der Quelle Ihrer Information nochmal genauer nachzulesen? Falls nein, wäre dieses Thema wohl ein heißer Kandidat für eine Schließung  ;D
Autor Tommie
 - 22. März 2016, 15:19:32
Es gibt Zuwendungen an Ehefrauen zur Kinderbetreuung, die einen Tagessatz von bis zu 50,- € haben können!

Quelle: Die am 10. Juli 2015 in Kraft getretene ,,Verordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen" (kurz: Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung - SHV). Die ist über Google bestimmt einfach zu finden!

Für die Soldaten selbst gibt es den Auslandsverwendungszuschlag, der in der "Auslandsverwendungszuschlagsverordung" (AuslVZV) geregelt ist. Auch hier ist Google Ihr Freund ;) !

Ach ja, in der AuslVZV ist kein gefahrenabhängiger Zuschlag für die Ehefrau enthalten. In so fern ist das von Ihnen aufgeschnappte entweder die oben erwähnte Geschichte mit der Familien- und Haushaltshilfe, oder aber eine Latrinenparole!
Autor Ralf
 - 22. März 2016, 11:22:11
Bitte mit einem Aussagekräftigen Betreff an das Team wenden, dann machen wir wieder auf.
Autor Stainer
 - 22. März 2016, 11:20:40
Moin ich hab da mal ne Frage und zwar steht mal wieder nen Einsatz an nun hatte ich gelesen das ab 01.01.2016 die Ehefrau /Ehemann Zuhause jeh nach gefahrenlagen des Landes bis zu 40 Euro am Tag zusätzlich bekommt kann mir jemand darüber Infos geben?



Edit:
Mit neuem Betreff geöffnet