Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 05. April 2016, 08:53:28
Zitat von: MXVI am 02. April 2016, 14:16:49

Habe mal von einem Kumpel gehört dass ein bekannter von ihm wegen einem unangekündigten Drogentest aus der Bundeswehr geflogen ist.

Ich glaubes ihm das nicht aber er besteht darauf....


Das o.g. war ja die Ausgangslage...

Dazu bleibt nüchtern festzustellen:

1. Für jeden Soldaten gilt in und außer Dienst das absolute Verbot

+ mit BTM Handel zu treiben,
+ BTM einzuführen,
+ BTM zu veräußern,
+ BTM abzugeben,
+ BTM zu erwerben,
+ sich BTM zu verschaffen,
+ BTM selbst zu konsumieren

Die Mengen sind dabei vollkommen irrelevant!

2. Jeder Verstoß gegen das zuvor genannte ist immer ein Dienstvergehen und führt zur Ahndung gem. Wehrdisziplinarordnung

3. Die meisten unter 1. genannten Sachverhalte stellen darüber hinaus eine Straftat dar und werden deshalb zusätzlich zivilrechtlich verfolgt.

4. Die regelmäßige Bemessungsgrundlage im Wehrdisziplinarverfahren ist die fristlose Entlassung ( trotzdem immer Einzelfallprüfung )

5. Diesen Verfahren erfolgt strikt nach rechtstaatlichen Grundsätzen !

6. Besteht ein begründeter Verdacht auf ein diesbezügliches Dienstvergehen, lassen rechtliche Verfahrensschritte auch
    Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu. Bis hin zum Einsatz von Rauschgiftspürhunden.
    Auch ein Drogentest ist möglich.

7. Wird dem Soldaten in der Gesamtheit der Ermittlungen ein Dienstvergehen nachgewiesen, kann es im Disziplinarverfahren
    zur Entlassung kommen.


Losgelöst von diesem disziplinaren Verfahren, dass immer Vorrang hat, kann natürlich auch ein DU-Verfahren eingeleitet werden.


Denn ... und dies muss die klare Aussage sein ... wer die unter 1. genannten Dinge tut ... hat in der Bw nichts zu suchen !

   
Autor justice005
 - 05. April 2016, 06:21:05
ok, ich bin raus hier.....
Autor Getulio
 - 04. April 2016, 20:56:13
Zitat von: Ralf am 04. April 2016, 20:37:17
Aufgrund der Verwendung und Erfahrung traue ich Getulio durchaus mehr zu als "Geschwätz". Eine Vorlage zur Prävention gewisser Dinge muss man in der Tat nicht geben.

Danke. Aus letzterer Erwägung werde ich hier auch nichts mehr dazu schreiben. Und dabei ist es dann auch Latte, wenn mich jemand im Netz für einen Schwätzer hält, solange man im dienstlichen Bereich gemeinsam mit den DV zu den passenden Lösungen kommt.
Autor Ralf
 - 04. April 2016, 20:37:17
Es ging in erster Linie nicht im die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
Aufgrund der Verwendung und Erfahrung traue ich Getulio durchaus mehr zu als "Geschwätz". Eine Vorlage zur Prävention gewisser Dinge muss man in der Tat nicht geben. Es bietet sich an, diese Dinge ggf. per PN zuklären.
Autor justice005
 - 04. April 2016, 19:28:53
Zitatdass ich einen Teufel tun werde, hier konkrete mir bekannte Fälle zu schildern.

Ohne Namen zu nennen, können Fälle abstrakt geschildert werden Außerdem geht es mir überhaupt nicht um irgendeinen Fall, sondern nur um Benennung der von Dir angedeuteten Möglichkeiten. Ich vermute nach wie vor nur Geschwätz hinter den Aussagen, aber ich bin selbstverständlich bereit, mich überzeugen zu lassen. Wenn aber keinerlei Substanz kommt, dann bin ich hier raus.

ZitatDer rechtliche Rahmen umfasst eben nicht nur die WDO, sondern die Klaviatur ist eben doch etwas umfassender.

Um einen Soldaten aus dem Dienst zu entfernen, brauche ich entweder das Truppendienstgericht oder - in den ersten vier Dienstjahren - den § 55 Abs. 5 SG. Beide Varianten setzen ein Dienstvergehen voraus, welches ich nach den Regeln der WDO ausermittelt haben muss.

Außerhalb eines Dienstvergehens kommt noch ein DU-Verfahren in Betracht. Mehr fällt mir jedenfalls spontan nicht ein.
 

Autor Getulio
 - 04. April 2016, 18:57:51
Zitat von: justice005 am 04. April 2016, 06:19:04
Denn auch hier dürfte mein Vorredner kaum in der Lage sein, ein konkretes Beispiel zu benennen.

Reichlich unverschämt.

Ich habe oben bereits geschrieben, dass ich einen Teufel tun werde, hier konkrete mir bekannte Fälle zu schildern.

Aber an sich muss man m.E. auch kein Genie sein, um sich ausmalen zu können, dass es außerhalb der WDO Möglichkeiten gibt, das Ziel, Drogenkonsumenten aus dem Dienst zu bekommen, vollkommen legal zu erreichen. Der rechtliche Rahmen umfasst eben nicht nur die WDO, sondern die Klaviatur ist eben doch etwas umfassender.
Autor Jens79
 - 04. April 2016, 13:55:30
Mich würde die "größere Klaviatur" auch brennend interessieren.....
Autor justice005
 - 04. April 2016, 06:19:04
ZitatAber insgesamt bietet eben das Gesamtsystem Bundeswehr eine deutlich größere Klaviatur an legalen Möglichkeiten, als sie z.B. eine StA hat.

Schade, dass solchen Aussagen keinerlei Substanz folgt. Denn auch hier dürfte mein Vorredner kaum in der Lage sein, ein konkretes Beispiel zu benennen.
Autor Getulio
 - 03. April 2016, 22:36:25
Zitat von: justice005 am 03. April 2016, 20:37:48
Das alles klappt schon. Wichtig ist eben, dass der Disziplinarvorgesetze nicht selber Dienstvergehen begeht, während er selbst eines aufklärt.

Und vor allem kann man da auch selbst Strafrechtlch in Teufels Küche kommen. Die sogenannte Aussageerpressung zum Beispiel wird mit Freiheitsstrafe von MINDESTENS einem Jahr bestraft. Daher sollte man in diesem Bereich mir "Truppenlösungen" echt vorsichtig sein.

In die Richtung geht es meiner Erfahrung nach auch definitiv nicht, da sind die Chefs doch hinreichend sensibilisiert und vor allem auch nicht gewillt, sich die eigene Karriere zu ruinieren. Aber insgesamt bietet eben das Gesamtsystem Bundeswehr eine deutlich größere Klaviatur an legalen Möglichkeiten, als sie z.B. eine StA hat.
Autor justice005
 - 03. April 2016, 20:37:48
Es gibt genug legale Möglichkeiten.

Das einfachste ist ein Geständnis, kommt durchaus häufig vor. Eine andere Variante sind Zeugen, die den Konsum gesehen haben. Auch das kommt regelmäßig vor. In geeigneten Faellen kann auch mit Unterstützung der Polizei gearbeitet werden.

Das alles klappt schon. Wichtig ist eben, dass der Disziplinarvorgesetze nicht selber Dienstvergehen begeht, während er selbst eines aufklärt.

Und vor allem kann man da auch selbst Strafrechtlch in Teufels Küche kommen. Die sogenannte Aussageerpressung zum Beispiel wird mit Freiheitsstrafe von MINDESTENS einem Jahr bestraft. Daher sollte man in diesem Bereich mir "Truppenlösungen" echt vorsichtig sein.
Autor wolverine
 - 03. April 2016, 18:39:38
Die Fälle, die ich bearbeiten durfte, wurden regelmäßig durch die Blödheit der Konsumenten entschieden. Oder durch puren Zufall. Formale Probleme gab es nie.
Waren aber auch nur ein paar.
Autor Getulio
 - 03. April 2016, 18:35:07
Zitat von: funker07 am 03. April 2016, 17:51:19
Deine Truppenlösung würde mich wirklich sehr interessieren.

Es gibt nicht "die" Truppenlösung, die in jedem Fall funktioniert, genauso treffen justice's Ausführungen auf viele, aber bei weitem nicht alle Konstellationen zu.

Fakt ist nach meiner Erfahrung nur, dass der DV, der die richtigen Fragen an den richtigen Stellen stellt, auch gerichtsfest zum Ziel kommen kann, die Narkonauten loszuwerden. Im Detail werde ich hier sicherlich nichts dazu schreiben, es wäre ja ohnehin nur für die hier mitlesenden Konsumenten von echtem Interesse. Und eben die möchte ich hier keinesfalls schlauer machen.
Autor funker07
 - 03. April 2016, 17:51:19
Zitat von: Getulio am 03. April 2016, 15:02:18
Da ist manches Richtige dabei.
Impliziert ja, dass einiges falsch ist.
Ich kenne es genauso wie justice005.
Magst du uns erleuchten?

Deine Truppenlösung würde mich wirklich sehr interessieren.
Autor Getulio
 - 03. April 2016, 17:36:38
Ganz sicher keine rechtswidrigen Wege. Aber seien Sie versichert, in vielen, wahrscheinlich den meisten, Fällen finden sich rechtmäßige (Schleich-)Wege, das m.E. legitime Ziel zu erreichen, Drogenkonsumenten aus der Bundeswehr zu entfernen.
Autor justice005
 - 03. April 2016, 17:29:00
ZitatUnd dann gibt es noch die Truppenlösungen.

Die da wären? Sicher genauso rechtswidrige Verhaltensweisen wie das Konsumieren von Drogen.