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Zitat von: funker07 am 03. April 2016, 10:15:26Zitat von: LwPersFw am 02. April 2016, 18:45:00Dazu hätte ich mal ne Frage:
Wenn ein TG-Empfänger während des Bezuges von TG
in eine neue Wohnung umzieht, ist auch die neue Wohnung
anzuerkennen und bei der UKV berücksichtigungsfähig.
Wenn ich in RLP stationiert bin und mir dort eine Wohnung am Standort nehme, welche auch anerkannt wird, bekomme ich bei einer Versetzung TG.
Wenn ich jetzt nach Bayern versetzt werde, TG bekomme und danach(!) meine Wohnung in RLP aufgebe und nach NRW ziehe, bekomme ich weiterhin TG?
Würde das auch funktionieren, wenn die Wohnung in NRW schon länger auf meinen Namen läuft?
ZitatIch habe auch schon mit meinem Vermieter gesprochen, das erste was er sagte, ich müsse mehr lüften.
ZitatIch würde hier jetzt doch gerne ausziehen, da es einfach nicht in den Griff zubekommen ist.
Zitat von: LwPersFw am 02. April 2016, 18:45:00Dazu hätte ich mal ne Frage:
Wenn ein TG-Empfänger während des Bezuges von TG
in eine neue Wohnung umzieht, ist auch die neue Wohnung
anzuerkennen und bei der UKV berücksichtigungsfähig.
ZitatSoweit ich weiß, muss eine Kündigung am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.
Zitat von: Grinsequeen am 02. April 2016, 18:54:45
Kündigen könnte ich noch, da mein Vermieter mit im Haus wohnt.