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Zitat von: MXVI am 02. April 2016, 14:16:49
Habe mal von einem Kumpel gehört dass ein bekannter von ihm wegen einem unangekündigten Drogentest aus der Bundeswehr geflogen ist.
Ich glaubes ihm das nicht aber er besteht darauf....
Zitat von: Ralf am 04. April 2016, 20:37:17
Aufgrund der Verwendung und Erfahrung traue ich Getulio durchaus mehr zu als "Geschwätz". Eine Vorlage zur Prävention gewisser Dinge muss man in der Tat nicht geben.
Zitatdass ich einen Teufel tun werde, hier konkrete mir bekannte Fälle zu schildern.
ZitatDer rechtliche Rahmen umfasst eben nicht nur die WDO, sondern die Klaviatur ist eben doch etwas umfassender.
Zitat von: justice005 am 04. April 2016, 06:19:04
Denn auch hier dürfte mein Vorredner kaum in der Lage sein, ein konkretes Beispiel zu benennen.
ZitatAber insgesamt bietet eben das Gesamtsystem Bundeswehr eine deutlich größere Klaviatur an legalen Möglichkeiten, als sie z.B. eine StA hat.
Zitat von: justice005 am 03. April 2016, 20:37:48
Das alles klappt schon. Wichtig ist eben, dass der Disziplinarvorgesetze nicht selber Dienstvergehen begeht, während er selbst eines aufklärt.
Und vor allem kann man da auch selbst Strafrechtlch in Teufels Küche kommen. Die sogenannte Aussageerpressung zum Beispiel wird mit Freiheitsstrafe von MINDESTENS einem Jahr bestraft. Daher sollte man in diesem Bereich mir "Truppenlösungen" echt vorsichtig sein.
Zitat von: funker07 am 03. April 2016, 17:51:19
Deine Truppenlösung würde mich wirklich sehr interessieren.
Zitat von: Getulio am 03. April 2016, 15:02:18Impliziert ja, dass einiges falsch ist.
Da ist manches Richtige dabei.
ZitatUnd dann gibt es noch die Truppenlösungen.