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Autor Ralf
 - 04. April 2016, 16:23:27
Zitat von: Not-San93 am 04. April 2016, 16:00:52
Also ich hatte auch die Idee die Zeit bis zum normalen Dienstantritt mit einem FWDL zu überbrücken. Ich habe dann mit meinem Einplaner telefoniert, dieser gab mir die Info das dies nur vor Offizierslaufbahnen möglich sein.
Das entspricht auch meinem Kenntnisstand.

@F_K: eigentlich ist da sogar überhaupt kein Nutzen, denn die DP-Ausbildung benötigt der FA ja nicht wieder.
Autor F_K
 - 04. April 2016, 16:20:08
@ Ralf:

Das ist mir klar - allerdings ist der Nutzen für die BW sehr gering - man hat einen Hilfsarbeiter, den man erst 3 Monate (GA) ausbildet, dann nur für 3 Monate zur Verfügung - und die Ausbildung auf dem Dienstposten muss ja auch noch gemacht werden, abzüglich Urlaub.
Autor Not-San93
 - 04. April 2016, 16:00:52
Also ich hatte auch die Idee die Zeit bis zum normalen Dienstantritt mit einem FWDL zu überbrücken. Ich habe dann mit meinem Einplaner telefoniert, dieser gab mir die Info das dies nur vor Offizierslaufbahnen möglich sein.
Autor Ralf
 - 04. April 2016, 15:53:03
Das mit den 6 Monaten wäre insofern kein Problem, weil die Übernahme ja verzugslos aus dem alten Dienstverhältnis heraus erfolgt.
Allerdings könnte die Grundausbildungskapazität ein Problem darstellen. Im 4. Quartal will die Masse zu Bw und regelmäßig können nicht alle Bewerber eingestellt werden. Das führt dann zu Überkipper in den Januar des Folgejahres. Warum also nun einen FWDL, von dem man keinen Nutzen zu diesem Zeitpunkt einstellen?
Eine Idee zur Überbrückung wäre im Rahmen work&travel ein englischsprachiges Land, da kann man sich gleich etwas auf den Englisch SLP vorbereiten.
Autor F_K
 - 04. April 2016, 15:05:42
Wenn Du Anfang Juni noch Schüler bist, kommt ja nur der 1. 10. als Eintrittstermin in Frage.

Das sind aber nur 6 Monate bis zum 1. 4. und FWDL soll mindestens 7 Monate sein - passt also nicht wirklich.

Ratschlag:
- Urlaub
- work and travel
- Aushilfsjob
- whatever ...
Autor Ralf
 - 04. April 2016, 15:04:50
Musst du einzelverhandeln. Vorgesehen ist das nicht, jedoch ab und an macht man das.
Allerdings wirst du doch keine Stelle zum 01.04.2017 haben, sondern erst einmal eingestellt, denn die ersten Monate bis hin zu Jahren ist man ja in der Ausbildung.
Autor Jonas111198
 - 04. April 2016, 14:41:53
Hallo,
Ich hab mal ne Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen .
Ich hab ne Stelle zum 1.4.2017 (Feldwebellaufbahn)
bekommen, eigentlich war eine frühere Einstellung geplant.Was aber leider nichts wurde. Meinen  Schulabschluss habe ich Anfang Juli. Nun meine Frage: ist es möglich einen freiwilligen Wehrdienst zu machen, um die Zeit zu überbrücken?

Danke für eure Antworten
Mfg.