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Autor wolverine
 - 06. April 2016, 20:53:18
Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass da einer eigentlich gar nicht so traurig ist, die Bw zu verlassen.
Autor F_K
 - 06. April 2016, 20:39:33
Halten wir mal fest, das parallel ja ein DU Verfahren läuft, dessen Ausgang klar ist - insoweit sprechen wir nur von ein oder zwei Monaten mehr KZH.
Autor Ralf
 - 06. April 2016, 19:52:27
Ist wohl für beide Seiten die beste Lösung.
Autor Getulio
 - 06. April 2016, 19:39:42
Sperre weiß ich nicht, aber das ein aktenkundig kaputtes Knie keine Empfehlung für eine erneute Einstellung sein dürfte, ist auch klar.

Nicht besonders fürsorglich vom KpChef, Sie da quasi zu bequatschen, aber von Ihrer Seite eben auch alles andere als clever, das zu unterschreiben.
Autor Kilo2612
 - 06. April 2016, 19:15:24
Der KpChef hat auch gesagt, das es schwer wäre aus der Infanterie wo anders hin zu wechseln und das der beste Weg sei, und ich soll mich Neu bewerben, das kann ich auch jetzt schon tun  dann hätte ich bessere Karten.
Andere Kameraden aber wiederum behauptet man bekommt erstmal 6 Monate Berwerbungs sperre und das wiedereinstellverfahren wäre langwierig und nicht so einfach
Autor Jens79
 - 06. April 2016, 19:14:29

Wenn man eines nicht tut wenn man Zweifel oder fragen hat, oder man sich nicht sicher ist, ist etwas zu unterschreiben.
Autor Kilo2612
 - 06. April 2016, 19:03:30
Ich hab keinen Ausweg gesehen, bzw. Ich habe gestern den Entwurf bekommen und mir wurde gesagt ich kann schriftlich Stellung nehmen, und heute hat man mir das fertige Exemplar vorgelegt und das hab ich unterschrieben, da wurde mir erst eingeräumt dasich die VP hinzuziehen kann, ich wurde würde ich behaupten mangelhaft belehrt, da ich neu in der Einheit bin und weder die VP noch sonst jemanden kenne, hab ich einfach den Antrag unterschrieben. Ich war nicht überzeugt das ich eine wahl haben würde
Autor justice005
 - 06. April 2016, 18:51:18
Zitataber ich habe drauf verzichtet. Ich war oder bin überzeugt das ich dem nicht entgegen setzen kann, und habe daher zumindest auf dem Papier die Entscheidung akzeptiert,

Ich fasse mal zusammen: Sie haben schriftlich zugestimmt, dass Sie mit der Entlassung einverstanden sind??? Und dann regen Sie sich hier jetzt auf, dass Sie eigentlich gar nicht entlassen werden wollen ??
Das versteht wirklich keiner.

Damit dürfte es auch keinerlei Aussichten auf dem Rechtsweg mehr geben. Daran sind Sie aber wirklich selbst schuld.

Autor LwPersFw
 - 06. April 2016, 18:45:39
Zitat von: ulli76 am 06. April 2016, 16:20:36
DAs stimmt irgendwas nicht.
Es gibt bei der Bundeswehr nicht einfach so die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Es gibt auch keine Probezeit so wie im Zivilen.
Da du schon mehr als 4 Wochen beim Bund bist, musst du ein normales DU-Verfahren durchlaufen.

Da du das alleine offenbar nicht hin bekommst- sprich mal mit dem Sozialdienst an deinem Standort.

Wenn er freiwilligen Wehrdienst nach 58b SG leistet...

...hat er eine 6-monatige Probezeit...

In dieser Zeit kann er jederzeit kündigen...

Aber auch die Bw kann ihn entlassen.

Dies hat der Chef beantragt.

Da er dem Antrag nicht widersprochen hat....
Autor KlausP
 - 06. April 2016, 18:44:20
ZitatJa genau das ist ein Antrag,

Okay, ich hab nur die Begründung gelesen weil ich nicht gerafft habe, dass Sie das ganze Schreiben eingestellt haben.

Wenn Sie dem zugestimmt und auf eine Gegendarstellung/eigene Äußerung verzichtet haben können wir uns auch jede weitere Diskussion sparen.
Autor Kilo2612
 - 06. April 2016, 18:40:46
Ja genau das ist ein Antrag, ich habe den auch bereits unterschrieben, ich hab zwar versucht Alternativen einzubrimgen, ohne Erfolg, ich hätte eine Stellungnahme schreiben können oder die VP hinzuziehen, aber ich habe drauf verzichtet. Ich war oder bin überzeugt das ich dem nicht entgegen setzen kann, und habe daher zumindest auf dem Papier die Entscheidung akzeptiert, wohl fühle ich mich damit eigentlich nicht, da ich sehr stolz gewesen bin zur Bundeswehr zu dürfen, aber leider ist meine bisherige Dienstzeit sehr unglücklich verlaufen
Autor F_K
 - 06. April 2016, 18:30:52
@ Klaus:

Das ist ein Antrag, den der TE wohl zugestimmt hat, vermutlich wird er also entlassen werden.
Autor KlausP
 - 06. April 2016, 18:29:13
Seltsam. Da steht nirgends, auf welcher gesetzlichen Grundlage er Sie entlässt und ich vermisse eine Rechtsbehelfbelehrung. Ist das jetzt die Entlassuingsverfügung oder ein Antrag auf Entlassung?
Autor StOPfr
 - 06. April 2016, 18:27:34
Foto gelöscht.

Du solltest mindestens deinen Namen/Einheit usw. schwärzen. Vielleicht haben KlausP und ulli76 es aber auch schon gelesen und können antworten.
Autor Kilo2612
 - 06. April 2016, 18:07:42
Ich hänge es mal als Foto an.