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Zusammenfassung

Autor Gast0815
 - 07. September 2003, 19:31:07
 ::)

Womöglich verbreitest ja nur du die "negative Belegung"...
Autor F_K
 - 07. September 2003, 15:52:03
@ Alle:

Das Vorwort "un" wird im deutschen für "negierung" benutzt, wenn von "schlechten" dingen die Rede ist, z. B.
UNwetter = SCHLECHTES Wetter,
UNKosten = schlechte Kosten, aber auch ein schlechtes wort  :D ,

deshalb wird auch NICHT von "unehelichen" Kindern gesprochen, weil diese ja nicht notwendigerweise "schlecht" sind, SONDERN von nichtehelichen Kindern.

Gerade wenn man selber "Betroffener" wird, sollte man diese "falschen" Worte und die damit verbundene NEGATIVE Belegung nicht noch verbreiten ...
Autor Fitsch
 - 07. September 2003, 13:45:56
der Gesetzgeber hat uneheliche Kindern mit ehelichen Kindern gleichgestellt.

Sofern Dein Freund die Vaterschaft zu Kind anerkennt, (beim Standesamt, bzw. Jugendamt, einem Notar)  (Vaterschaftsanerkennung) und das Geburtsstandesamt eures Kindes diese Anerkennung wirksam entgegengenommen (passiert automatisch) hat, ist er rechtlich der Vater und hat auch ein Anrecht auf Unterstüzung durch die BW.

Einach eine AKTUELLE Abstammungsurkunde (wo Dein Freund als Vater des Kindes drinsteht) bei seinem Btl. vorlegen und die Sache läuft.

(PS: eine Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt des Kindes gemacht werden)

Horrido
Autor Gast0815
 - 07. September 2003, 13:42:59
Familienzuschlag gibt´s trotzdem.
Autor Nele
 - 06. September 2003, 20:13:53
Mein Freund hat sich für 4 Jahre verpflichtet.

In nächster Zeit möchen wir ein Baby, aber nicht heiraten.

Zahlt der Bund auch für "uneheliche Kinder" oder generell gar nicht ?

Vielen Dank.  :)

Nele