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Autor Papierberg
 - 10. April 2016, 18:56:07
Schön, wenn sogar die Personalgewinnung von einer Probezeit ausgeht....  ::)
Autor KlausP
 - 10. April 2016, 14:47:18
Auf sowas antworte ich lieber nicht.  >:( Belästigen Sie damit doch morgen Ihren Spieß. Ich hoffe, dass er Sie achtkantig aus seinem Dienstzimmer schmeisst.
Autor Ralf
 - 10. April 2016, 14:46:07
Das wäre eine glatte Lüge Herr Ich-Mensch.
Autor Zeidler
 - 10. April 2016, 14:45:16
Was würde passieren würde ich einen KDV Antrag stellen ?
Autor Zeidler
 - 10. April 2016, 14:36:29
Hab morgen eh einen Termin beim Spieß zwecks Versetzung und Truppen Praktikum.
Weil ich auf herum rumsitzen hier keine Lust habe und was für mein Geld tun will.
Autor KlausP
 - 10. April 2016, 14:33:11
Das ist ja auch richtig so, weil Ihre Dienstzeit stufenweise festgesetzt wird. Das ist die Hintertür für den Dienstherrn, dass er Sie nach dieser Dienstzeitfestsetzung wieder loswerden kann, falls Sie sich nicht bewähren. Das gilt aber nur für den Dienstherrn und nicht für Sie.
Autor Zeidler
 - 10. April 2016, 14:30:11
Auf der Mitteilung über Dauer des Dienstverhältnis steht zudem ihre Dienstzeit endet mit Ablauf des 30.09.2016
Autor KlausP
 - 10. April 2016, 14:28:46
Wie bereits befürchtet: Da darin das Wort "widerrufliche" fehlt, haben sie auch keine Kündigungsmöglichkeit. Das kann Ihnen morgen aber auch Ihr Spieß nochmal verklickern.
Autor Zeidler
 - 10. April 2016, 14:24:47
Verpflichtungserklärung bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin/Soldat auf zeit
Autor KlausP
 - 10. April 2016, 14:15:01
Wie ist die Überschrift der Verpflichtungserklärung?

Mann, Mann, watt 'ne Geburt ...  ;)
Autor Getulio
 - 10. April 2016, 14:12:37
Dann ist da demnach nichts mit "kündigen" von Ihrer Seite.
Autor Zeidler
 - 10. April 2016, 14:06:20
Da steht :Mir ist bekannt dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin/eines Soldaten auf Zeit berufen werde und das diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle verpflichtig festgesetzt wird.Der Festsetzung kann ich nicht widersprechen.
Autor KlausP
 - 10. April 2016, 14:04:05
Zitat von: Zeidler am 10. April 2016, 13:59:29
Mir wurde gesagt zur SAZ Ernennung das diese für 6 Monate auf probe ist.

Ja, das ist die "Zwischenfestsetzung" Ihrer Dienstzeit. Wenn Sie keine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, gilt diese "Probezeit" nur für den Dienstherrn. Lesen Sie sich doch einfach die Überschrift Ihrer Verpflichtungserklärung durch, dann wissen sie mehr.
Autor ulli76
 - 10. April 2016, 14:01:26
Da du schon einmal Soldat warst, also wusstest worauf du dich einlässt, kann es sein, dass du keine Widerrufsmöglichkeit mehr hast.
Du musst auf deine Verpflichtungserklärung schauen, für was du unterschrieben hast. Ist da keine Widerrufsmöglichkeit, kannst du nicht einfach so kündigen
Autor Zeidler
 - 10. April 2016, 13:59:29
Mir wurde gesagt zur SAZ Ernennung das diese für 6 Monate auf probe ist.