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Zusammenfassung

Autor København
 - 13. April 2016, 23:09:04
Gute Frage! In meinem Fall war es so, dass ich ohne jegliches Dokument zur Schule bin, und mir dort eine Kopie ausgedruckt und anschließend beglaubigt wurde


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Autor Getulio
 - 13. April 2016, 19:16:52
Dann frag ich mich, wie die zu der Aussage kommen, sie hätten kein Original bzw. könnten dem TE keine Zweitschrift des Originals ausstellen.
Autor København
 - 13. April 2016, 19:10:00
Die Kopie des Zeugnisses, welches die Schule beglaubigt, wird von der Schule direkt aus der Datenbank gedruckt . Es kann also ohne Probleme beglaubigt werden. Anders ist es wenn man die Kopie selbst mitbringt.


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Autor Getulio
 - 13. April 2016, 19:05:06
Zitat von: Reinidy am 13. April 2016, 18:01:14
Zitat von: København am 13. April 2016, 16:06:51
Wer hat Dir gesagt dass die beglaubigte Kopie der Schule nicht in Ordnung ist? Kam das vom KC oder vom Karriereberater?

Die aussage vom Karriereberater war : "Wir müssen das Zeugnis vor Ort beglaubigen ich soll bitte das Original beantragen"


Die Schule besitzt kein Original lediglich nur die Kopie und diese wurde mir beglaubigt von der Schule

Die Aussage vom KB sollte so nicht zu halten sein.

Allerdings darf die Schule m.E. auch nichts beglaubigen, wenn kein Original vorliegt. Der Sinn der Beglaubigung ist ja gerade, die Übereinstimmung von Original und Kopie amtlich zu bescheinigen.
Autor København
 - 13. April 2016, 18:07:04
Ich habe zum Karriereberater ebenfalls von der Schule beglaubigte Kopien mitgebracht. Er hat es angenommen. Mal sehen was das KC sagt.


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Autor Reinidy
 - 13. April 2016, 18:01:14
Zitat von: København am 13. April 2016, 16:06:51
Wer hat Dir gesagt dass die beglaubigte Kopie der Schule nicht in Ordnung ist? Kam das vom KC oder vom Karriereberater?

Die aussage vom Karriereberater war : "Wir müssen das Zeugnis vor Ort beglaubigen ich soll bitte das Original beantragen"


Die Schule besitzt kein Original lediglich nur die Kopie und diese wurde mir beglaubigt von der Schule
Autor ulli76
 - 13. April 2016, 16:39:38
Wenn man von der Schule eine beglaubigte Kopie bekommt, kann man die natürlich auch einreichen, ohne dass die Bundeswehr irgendwas extra beglaubigen muss.
Irgendeine Form von Original (eben besagte Zweitschrift) solltest du dir aber so oder so besorgen.
Autor MSW1404
 - 13. April 2016, 16:29:44
Nach mehrmaligem Nachhaken stellt die Schule normalerweise auch eine "neues " Original aus. Kann allerdings sein, dass man dafür eine "Bearbeitungsgebühr" entrichten soll.
Autor København
 - 13. April 2016, 16:06:51
Wer hat Dir gesagt dass die beglaubigte Kopie der Schule nicht in Ordnung ist? Kam das vom KC oder vom Karriereberater?
Autor schlammtreiber
 - 13. April 2016, 15:56:58
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man exakt diese Aussage ("machen wir nicht") von der Schule gerne mal erhält, aber sie ist falsch.

Quelle wiederum eigene Erfahrung - nach Beharren meinerseits erstellte die ehemalige Schule die benötigte Zweitschrift.

Ok, ich hatte auch entsprechende Rückendeckung (Staatsministerium für Unterricht und Kultus, weil genau DIE die Zweitschrift gefordert hatten  ;D)
Autor F_K
 - 13. April 2016, 15:44:48
Natürlich erstellt die ausstellende Behörde Originale bzw. Zweitschriften - von was soll sonst die Beglaubigung erfolgen?

Natürlich können für Zweitschriften (nachdem das Original verloren gegangen ist) Gebühren erlangt werden.
(bei vernichtetem Original kann auch eine Zweitschrift zum Original erklärt werden ..)

Merke: Originale nicht verlieren.
Autor Reinidy
 - 13. April 2016, 15:40:11
Die Schule stellt kein Original bzw. eine Zweitschrift aus !

sie stellen lediglich Beglaubigte Kopien aus.

Das ist die aussage der Schule
Autor schlammtreiber
 - 13. April 2016, 15:27:26
Zitat von: schlammtreiber am 13. April 2016, 12:06:27
Du kannst von der Schule eine "Zweitschrift" als Ersatz für das verlorene Original bekommen.
Autor Reinidy
 - 13. April 2016, 15:23:20
Ich habe von der schule ja eine Kopie vom original bekommen und diese wurde beglaubigt vor ort.
Originale werden nicht rausgegeben war die auskunft der schule.
Autor F_K
 - 13. April 2016, 12:17:20
Es ist nicht zulässig, von Beglaubigungen neue Beglaubigungen zu erstellen - dann bräuchte man keine Originale.