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Autor wolverine
 - 16. April 2016, 10:04:20
Wenn man seine Steuer nicht kapiert, gibt es dafür auch professionelle Dienstleiter. Die helfen einem dabei. Hier wird keiner eine individuelle Steuersituation bewerten können und irgendwo sind auch rechtliche Grenzen gesetzt. Steuerberater genießen nämlich einen gewissen Schutz.
Autor BulleMölders
 - 16. April 2016, 10:03:19
Dann schau mal bitte was bei LStKl VI und 200 Euro im Monat an Steuern anfallen. Etwas über 23 Euro.
Und je nachdem wie die anderen Einnahmen waren kann das über das Jahr dann die Progression nach oben treiben.
Autor Papierberg
 - 16. April 2016, 10:01:41
Ja, das lässt in der Tat aufmerken, aber nochmal: Hier ist eine genaue Betrachtung der einkommensteuerrechtlichen Gesamtsituation notwendig und die kann nur jemand leisten, der sich durch alle Belege und erzielten Einkommensarten durcharbeitet.
Autor Nine132@web.de
 - 16. April 2016, 09:55:49
dazu muss ich noch ergänzen, dass er seit august 2014 dann in dem Ausbildungungsbetrieb bis november ne festanstellung (Lohnsteuerklasse 6) hatte und da hat er ja eh schon mehr abzüge, als in der LSK 1
Autor BulleMölders
 - 16. April 2016, 09:52:28
Und die Beerdigungskosten sind nur im Rahmen der außergewühnlichen Belastungen absetzbar und bei denen gibt es dann ja noch die zumutbare Eigenbelastung die sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte richtet. Nur der Betrag der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt wirkt sich dann steuermindernd aus.
Autor Papierberg
 - 16. April 2016, 09:39:18
Das kann man nicht sagen ohne die gesamten Einkommensverhältnisse zu kennen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die für ausscheidende Zeitsoldaten gewährten Übergangsgebührnisse und die Übergangsbeihilfe steuerpflichtig sind, wobei es da wegen anderer Regelungen in der Vergangenheit bei der Übergangsbeihilfe auch eine Stichtagsregelung für den Eintritt in die Bw gibt. Am besten er lässt den aktuellen Bescheid von einem Steuerfachmann oder Anwalt prüfen. Der Bescheid für die Vergangenheit ist bestandskräftig und damit grundsätzlich nicht mehr angreifbar, selbst wenn er fehlerhaft ist.
Autor Nine132@web.de
 - 16. April 2016, 08:55:16
Hallo,
ich hoffe, das mir jemand eine Antwort geben kann.
Es geht um nen Freund, der die Steuer über Elster macht, aktuell für 2014.
Er war 6 Jahre bei der Bundeswehr und wurde wegen einer Umschulung freigestellt, bis er ausschied.
Mit dem Übergangsgeld war er in LSK 1 und mit dem azubigeld, was unter 200 EUR lag in LSK 6.
Zudem kam 2014 noch die Bestattungskosten von 2400 EUR hinzu, die er zahlen musste, geerbt hat er nichts, weil auch nichts da war.
Gestern kam vom Finanzamt der Nescheid mit einer Nachzahlungsforderung von über 800 EUR, trotz dem Aufwand für die Beerdigung.
Auch das Jahr zuvor, musste er über 500 EUR nachzahlen, wo noch keine Beerdigung dabei war.
Ist das normal?