Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 21. April 2016, 18:35:50
Auslandsdienstbezüge haben nichts mit dem AVZ zu tun...

Und Auslandsdienstbezüge können im Einzelfall und aus ganz bestimmten Anlässen bereits ab 1 Monat gezahlt werden.

Bei welchen... können die für Auslandsdienstbezüge zuständigen Bearbeiter des BVA erläutern.
Autor Papierberg
 - 21. April 2016, 16:33:08
Wenn Sie an einer "Besonderen Auslandsverwendung" teilnehmen und hierdurch ein Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag entsteht, beginnt der Anspruch mit dem Eintreffen im Einsatzgebiet und endet mit dem Tag des Verlassens des Einsatzgebietes, weil er "für jeden Tag der Verwendung" gezahlt wird. Die Ihnen erinnerliche Frist von 28 Tagen, muss mit einem Sachverhalt oder einer anderen Leistung in Zusammenhang stehen.
Autor laetsch
 - 21. April 2016, 16:12:12
dank ich meinte AVZ

aber in § 52-57 finde ich nichts zu den wie gesagten 28 Tage ??
Autor Andi
 - 21. April 2016, 16:04:41
Abschnitt 5 Bundesbesoldungsgesetz.
Autor laetsch
 - 21. April 2016, 15:29:35
Hallo
hab mal ne Frage zu Auslandsdienstbezüge

Wenn ich ins Ausland kommandiert werde, stehen mir nach meinen wissen nach 28 Tage AVZ zu (war zu mindestens 2011 bei Kreta so).

Jetzt meine Fragen:

Wo steht das mit den 28 Tagen ?? weil es wahren mal glaube mal 15 Tage..
Und müssen die 28 Tage zusammenhängend sein??
oder geh z.B. 20 tag dann eine Woche Deutschland und dann wieder 20 Tage ?
kann irgendwie dazu nichts richtiges finden..

edit: AVR in AVZ geändert