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Autor wolverine
 - 28. April 2016, 16:45:05
Ich wüsste jetzt nicht, was dagegen sprechen sollte? Entweder ist man an einem Lehrstuhl ja WiMi oder Assi und bekommt dann eben die Differenz, wie bei einer anderen Anstellung im Öffentlichen Dienst, oder man ist eingeschriebener Student. Evtl. muss man im zweiten Fall nachweisen, dass man irgendetwas Sinnvolles macht. Ich musste selbst immer irgendwelche Studiennachweise bringen, selbst als ich schon scheinfrei war.
Mit ein bisschen Papier und gutem Willen sollte das aber möglich sein.
Autor Aliki
 - 28. April 2016, 16:37:18
Hallo zusammen,

gibt es Kameraden, die noch nach altem Recht 2 Jahre vor DZE freigestellt werden und während dieser Zeit , durch den BFD gefördert, promoviert haben?
Oder auch ggf. wissen, ob dies grundsätzlich durch den BFD gefördert werden kann?