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Autor ceidner
 - 31. Mai 2016, 11:50:39
Es gibt eine fachliche und eine sachliche Eignung. Die sachliche Eignung erfüllst du zwar aufgrund der Berufsjahre, aber nicht die fachliche Eignung. Diese erlang man nur durch die entsprechenden abgelegten Prüfungen.
Autor F_K
 - 02. Mai 2016, 10:15:58
.. und dann unterscheiden wir einfach Anerkennung als Einstieg für eine Weiterqualifikation / Ausbildung, und den militärischen Anforderungen.

Militär: Facharbeiterbrief (muss auf einer Liste stehen)
Zivile Weiterbildung - erlaubt vielfältigen Einstieg.
Autor ulli76
 - 02. Mai 2016, 09:43:16
Dann klär das erst mit der IHK, lass dir die entsprechenden Papiere ausstellen und geh damit zum Karriereberater.
Autor kmzrky
 - 02. Mai 2016, 09:23:03
Ich habe mich da evtl. ein wenig unglücklich ausgedrückt.

Beispiel:
Ich bin Kfz-Schlosser und möchte eine Weiterbildung machen als Industriefachwirt.
Diese Weiterbildung setzt "eigentlich" eine Kaufmännischen Ausbildung voraus. Aber da ich über 5Jahre Berufserfahrung habe, würde mir das quasi als "Ausbildung" anerkannt. Also ich bekomme keinen Facharbeiterbrief, aber es wird in diesem Fall "gleich gestellt".
Autor F_K
 - 02. Mai 2016, 08:25:36
Zitataber ich meine einmal gehört zu haben, dass man sich die Berufserfahrung als Ausbildung anerkennen lassen kann. Die genauen Ausdrücke dazu kenne ich nicht, aber iwo steht da iwas ;)

Da hätte ich gerne eine Quelle - ggf. berechtigt entsprechende Berufserfahrung, die IHK Prüfung als Externenprüfung ohne entsprechende Ausbildung abzulegen.
Autor KlausP
 - 02. Mai 2016, 08:15:00
Fragen Sie mal bei der IHK nach.
Autor kmzrky
 - 02. Mai 2016, 08:13:51
zu Ralf
alles richtig verstanden. Danke für die Info

zu Klaus
ich dachte mir schon, dass das System so "starr" ist. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine einmal gehört zu haben, dass man sich die Berufserfahrung als Ausbildung anerkennen lassen kann. Die genauen Ausdrücke dazu kenne ich nicht, aber iwo steht da iwas ;)

Vielen Dank erstmal für die Infos!  Auch für ergänzende.
Autor KlausP
 - 02. Mai 2016, 07:14:29
Zitat- Ich bin gelernter Kfz-Schlosser, habe aber 9Jahre Berufserfahrung als Materialplaner (würde ich damit in die Feldwebellaufbahn reinkommen), eventuell sogar als Fachfeldwebel eingestellt werden können.

Als Kfz-/PzInstFw wäre das möglich, weil Sie dafür einen förderlichen Berufsabschluss (Kfz-Schlosser) mitbringen. Als MatBewFw wäre das nur möglich, wenn Sie einen kaufmännischen Berufsabschluss hätten.
Autor Ralf
 - 02. Mai 2016, 07:08:39
1.) Ja, in dem du mindestens mit dem alten Dienstgrad einsteigst. Oder meinst du das mit deiner Frage anders?
2.) Wenn du berufsnah verwendet wirst, kannst du mit höherem DGrad Uffz/StUffz einsteigen. Fw+ geht nur mit einer Meisterausbildung.
3.) Wird man sehen und kommt darauf an, wo du einsteigst. Da die UA/FA-Ausbildung ja die Teile der GA beinhaltet aber auch Teil der Laufbahnausbildung ist, wirst du wahrscheinlich die Möglichkeit erhalten, die Inhalte aufzufrischen. Die Lehrgangslandschaft befindet sich aber auch gerade in Anpassungen.
Autor kmzrky
 - 02. Mai 2016, 06:55:18
Guten Morgen,

ich war von 2002-2006 bereits als Unteroffizier bei der Bundeswehr. Mittlerweile bin ich 33 und habe "momentan" einen guten Job als Materialplaner im zivilen Luftfahrtbereich. Meine Überlegung ist trotzdem, evtl wieder bei der Bundeswehr einzusteígen. Am liebsten als Versorgungsdienstfeldwebel. Meine Frage zu dem Thema ist, in wie weit die "alten" Zeiten noch gelten und wie die Einstellungs- und Einstiegsvorraussetzungen sind. Also die folgenden Fragen habe ich:

- Bekomme ich die 4 Jahre zeitlich anerkannt?
- Ich bin gelernter Kfz-Schlosser, habe aber 9Jahre Berufserfahrung als Materialplaner (würde ich damit in die Feldwebellaufbahn reinkommen), eventuell sogar als Fachfeldwebel eingestellt werden können.
- Muss ich nochmal durch die Grundausbildung? :)

Danke für die Antworten