ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatBundeswehr Sozialwerk (die dir auch oft sinnvolle Tipps geben können)
Zitat von: Jürgen_77 am 03. Mai 2016, 23:03:51
Wir hier kennen hier auch nur eine Seite...
(...) Auslachen, in der Wut entstandene Aussagen und Krank schreiben lassen bringen keine Besserung.
Die Lösung wird man hier im Forum vermutlich nicht finden. Die Lösung muss vor Ort gefunden werden.
Vor Ort muss kommuniziert werden, mit der VP oder einer sonstigen persönlichen Vertrauensperson, mit Zugführer, Chef oder im Worst Case irgend einer Person der man sich verbunden fühlt... das kann auch der Militärpfarrer sein. Dieser ist gar nicht zu unterschätzen welchen Wirkungsbereich dieser hat.
ZitatAnschließend war ich 1, 1/2 Monate Kzh weil mein vorläufiger Dienstführerschein abgelaufen war
Zitatund mich 7 Tage Kzh schreiben lassen
Zitat von: ulli76 am 30. April 2016, 10:04:07
@1602: Die Linie zwischen dummen Spruch und Beleidigung ist sehr fein. Das wird man im Einzelfall schauen müssen.
Was für Möglichkeiten du hast, wird man dir am Anfang der GA ausführlich erklären. Erster Schritt wäre z.B. mal mit den Gruppekameraden zu sprechen wie sie das empfunden haben und dann geht es weiter damit dass man den Ausbilder mal drauf anspricht, oder die Vertrauensperson, über die Meldung an den Vorgesetzten bis zur Beschwerde und Eingabe an den Wehrbeauftragten.