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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 04. Mai 2016, 10:28:16
Man kann sich den Verdienstausfall an Hand der Gehaltsunterlagen des Vorjahres zunächst ersetzen lassen und dann mit den Unterlagen dieses Jahres im Folgejahr nachberechnen lassen.
Arbeitseinkommen, dass während der RDL erzielt wird, wird voll und ganz angerechnet.
Autor Merowig
 - 04. Mai 2016, 08:41:26
Resistor11: Bitte hier dann auch Posten wie dies ausgeht/ was die Antwort ist vom BAPersBa ist. Koennte fuer mich irgendwann auch relevant werden.

Danke auch LwPersFw fuer die Kontaktdaten.
Autor LwPersFw
 - 04. Mai 2016, 08:11:10
Ich empfehle Ihnen solche speziellen Fragen direkt an das BAPersBw zu richten:

So erreichen Sie das BAPersBw:
Bei telefonischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an ihre Sachbearbeitung –
Die Telefonnummer finden Sie links unter dem Menüpunkt Sachbearbeiter-Suche.

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/Fcs7DoAgDADQG9HE0c1T-NkAKzSWQgAh8fRi3vzggEF0I6crRdEMG-yWZtNVwlzURaLlJWTGoh6pmH0h6zE_4mD9s-kTk9xjRWmYK56QQlg-r-jbSQ!!/

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Autor Resistor11
 - 04. Mai 2016, 07:55:41
Moin!

Die nächste Dienstleistung steht an. Nun ist es aber mittlerweile so, dass ein nennenswerter Anteil meines Gehalts variabel ist. Ich werde wohl im Schnitt dieses Jahr auf 110% Zielerreichung kommen, allerdings wird das drst Ende des Jahres verbindlich festgestellt. Wie kann ich denn so einen Verdienstausfall geltend machen?

Könnte der Arbeitgeber intern selbst regeln, dass im Falle von Wehrdienst kein Anspruch auf diesen Bonus besteht?

Im Grunde würde dann ja bei einem Arbeitnehmer mit sehr hohem variablem Anteil nur ein geringer Betrag Unterhaltssicherung gezahlt. Wäre das noch im Sinne des Grundsatzes, dass durch Wehrdienst kein Nachteil entstehen soll?