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Zitat... Oh Ok. Mir wurde dann fälschlicher Weise mitgeteilt das man bei einer Weiterverpflichtung erst ab FW nochmal zur Eignungsfeststellung muss. ...
Zitat von: wolverine am 04. Mai 2016, 22:36:07
Ich kapiere es immer noch nicht. Weil Sie Angst vor dem Vorwurf der Wankelmütigkeit haben, bewerben Sie sich gar nicht erst?
Wenn man Sie nicht nimmt, egal aus welchem Grund, haben Sie doch immer noch den Ausbildungsplatz als Plan B.
Da Sie noch keine festgestellte Uffz-Eignung haben, müssen Sie noch einmal zu Eignungsfeststellungsverfahren. Und die Ausbildung sollten Sie unbedingt beginnen solange Sie noch keine Zusage haben.
Zitat von: KlausP am 04. Mai 2016, 22:26:07
Die Zeit wird knapp. Wenn Sie nicht mehr während Ihrer Dienstzeit zur Eignungsfeststellung kommen (und da wird die Zeit verdammt knapp) kann sich das ein paar Wochen bis Monate hinziehen.
Zitat von: wolverine am 04. Mai 2016, 22:18:00
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Haben Sie denn schon einen Laufbahnwechsel beantragte? Hatte Sie schon ein Eignungsfeststellungsverfahren?
Und andererseits: Haben Sie eine zivile Ausbildungsstelle?
Sie können sich ja auch einfach bewerben und sehen was dabei rauskommt.