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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 08. Mai 2016, 13:42:14
Nein. Dieses Prinzip zählt zu den sog. "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" deren Bestand verrfassungsrechtlich garantiert sind (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz).

Zitat: "Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren."

Es gilt somit nur für Beschäftigte im Beamtenstatus, im Hinblick auf die Besoldungsstruktur wirkt es sich aber mittelbar auch auf Soldaten, Richter, Professoren aus. Darüber hinaus gab es aber auch bereits in einer Reihe von Fällen gerichtliche und verbandspolitische Auseinandersetzungen, ob bestimmte Maßnahmen des Dienstherrn (z.B. auf dem Gebiet der Beihilfe oder bei Besoldungsüberleitungen) einen Verstoß gegen dieses Prinzip darstellen. Die Gerichte räumen dem Dienstherrn übrigens generell einen sehr weiten Gestaltungsspielraum bei der Beurteilung einer amtsangemessenen Alimentation ein. In Bezug auf eine Übernahme des Tarifergebnisses bestehen überhaupt keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die o.a. Grundsätze.
Autor wolverine
 - 08. Mai 2016, 10:43:51
Also entspricht sie quasi dem Alimentationsprinzip? ???
Autor Papierberg
 - 08. Mai 2016, 09:17:23
Zur technischen Umsetzung des Tarifabschlusses und der hoffentlich folgenden Übertragung auf den Besoldungsbereich wurde alles richtig dargestellt.
Ich bin dennoch der Meinung, dass auch die Bezahlung im öffentlichen Dienst für dessen Attraktivität eine Rolle spielt und auch eine Form der Anerkennung für die Leistungen der Beschäftigten ist. Der Tarifabschluss bewegt sich m.E. im Kompromissrahmen für alle Beteiligten und sichert ein Stück weit die soziale Teilhabe. Es ist in der Tat so, dass man besser in der Wirtschaft arbeitet, wenn man reich werden möchte. Eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst sichert im Allgemeinen (für den Großteil der Beschäftigten) "nur" die angemessene Lebensführung. 
Autor Strong Passion
 - 05. Mai 2016, 19:58:56
hab mich leider vertippt, hier nun die richtige Version:

1. Das Verhandlungsergebnis muss zunächst bis zum 31.05.2016 durch DBB und Verdi entgültig angenommen werden. Bis jetzt haben nur die jeweiligen Tarifkommissionen zugestimmt, die Mitgliederbefragung steht noch aus. Das Gesetzgebungsverfahren kann also frühestens ab 01.06.2016 beginnen.

2. Das Ergebnis soll laut TdM zeit-und inhaltsgleich zeitnah auf den Besoldungsbereich übertragen werden, hierbeit ist jedoch zu beachten, dass jeweils 0,2% vom Tarifergebnis abgezogen werden für die Versorgungsrücklage. Also zum 01.03.2016 +2,2%, zum 01.03.2017 +2,15%.

3. In den vergangenenen Jahren gab es immer ab Spätsommer die erhöhten Bezüge unter Vorbehalt, das ganze Gesetzgebungsverfahren wurde erst am Ende des Jahres abgeschlossen.

4. Wir sind ja nicht nur wegen des Geldes da. Wenn doch, dann ist er bei diesem Arbeitgeber fehl am Platz.

Autor KlausP
 - 05. Mai 2016, 19:18:08
Die Tarifverhandlungen haben nichts mit der Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten zu tun sondern gilt nur für die Arbeiter und Angestellten. Für die Besoldungsanhebung der Beamten, Richter und Soldaten ist eine entsprechende Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes nötig.
Autor Nighthunter
 - 05. Mai 2016, 19:11:42
Hallo,

ich habe aufgenommen, dass zum 01.03.2016 die Dienstbezüge erhöht werden sollen. Ab dem 01.03.2016 um 2,4%, ab dem 01.02.2017 um weitere 2,35%.

Frage: Hat schon jemand für den Monat Mai die erhöhten Dienstbezüge bekommen, oder eine Nachzahlung erhalten? Die Einigung der Tarifverhandlungen war am 30.04.2016. Oder wird es noch ein paar Monate dauern, bis es auf die Beschäftigten umgesetzt wird?


Gruss