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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 17. Mai 2016, 22:28:00
Zitat von: wurschdi87 am 17. Mai 2016, 21:04:46
Ich wohne schon mehrere Jahre im Nachbarlandkreis und bezahle deutlich weniger als "1200€ für'n Wohnklo". Ich weiß also wovon ich spreche!
Dass es hier immer einer besser wissen muss... Unfassbar

Einer! Ich bitte dich! Kein Grund, sich aufzuregen  ;)!
Autor wurschdi87
 - 17. Mai 2016, 21:04:46
Ich wohne schon mehrere Jahre im Nachbarlandkreis und bezahle deutlich weniger als "1200€ für'n Wohnklo". Ich weiß also wovon ich spreche!
Dass es hier immer einer besser wissen muss... Unfassbar
Autor schlammtreiber
 - 12. Mai 2016, 08:33:16
Verglichen mit anderen Gegenden Deutschlands ist natürlich auch der erweiterte Umkreis Münchens unchristlich teuer.
Autor Tommie
 - 12. Mai 2016, 07:19:19
Ja nee, is klar ;D ! Da zahlt man dann für das "Wohnklo mit Essnische" nur € 1.200,-- im Monat anstatt der € 1.500,-- die für das Stadtgebiet München aufgerufen werden :D !
Autor wurschdi87
 - 12. Mai 2016, 07:03:29
Im und um den Landkreis FFB gibt es auch günstigere Wohnungen als jene in München. Man wohnt zwar tatsächlich unweit von München, jedoch ist der Mietspiegel noch lange nicht so hoch wie direkt in der Stadt. Also muss man sich diesbezüglich weniger Gedanken machen
Autor Papierberg
 - 11. Mai 2016, 22:04:24
Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt als Soldat eine eigene Wohnung anmieten wollen, können Sie bei der Wohnungsfürsorgestelle des örtlich zuständigen BwDLZ einen Antrag auf Wohnungsfürsorge stellen und ggf. Unterstützung durch Zuweisung einer gegenüber der Marktmiete günstigeren (Bundesdarlehens-)Wohnung (öffentlich gefördert) erhalten. Außerdem wird Ihnen dort UNterstützung bei Ihrer Suche auf dem Wohnungsmarkt angeboten. Einen Anspruch auf eine Wohnung haben Sie allerdings nicht. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten, man wird Ihnen dort weiterhelfen.
Autor Andi
 - 11. Mai 2016, 13:36:58
Zitat von: funker07 am 11. Mai 2016, 12:12:10
Das Wichtige ist aber, dass er damit definitiv Anspruch auf eine Stube (oder eine vom Bund bezahlte Wohnung) hat und sich nicht etwas am Münchener Wohnungsmarkt mit den dortigen Preisen suchen muss.

Nein, das ist nicht "wichtig", das ist falsch.
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben in keinem Fall des Friedensdienstes einen rechtlichen Anspruch auf die Bereitstellung einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Verpflichtung zum Wohnen in der GU ist eine einseitige Verpflichtung des Soldaten, aber keine Verpflichtung des Dienstherren. Nur bei Soldaten, die auf Basis des Wehrpflichtgesetzes Dienst leisten hat der Dienstherr Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen.

Gruß Andi
Autor funker07
 - 11. Mai 2016, 12:12:10
Zitat von: Ralf am 11. Mai 2016, 12:03:51
Dann hat er aber auch die Miete zu bezahlen, das wird dann letztendlich teurer.
Ich kenne Kameraden, bei denen das TG (minimal) höher als die Miete ist.
Das Wichtige ist aber, dass er damit definitiv Anspruch auf eine Stube (oder eine vom Bund bezahlte Wohnung) hat und sich nicht etwas am Münchener Wohnungsmarkt mit den dortigen Preisen suchen muss.

Zitat von: KlausP am 11. Mai 2016, 12:03:14
Wen Sie dem Rat folgen dürfen Sie aber nicht vergessen, die Wohnung vom Karrierecenter als berücksichtigungsfähig anerkennen zu lassen!
Stimmt, den Hinweis hatte ich vergessen. Danke
Autor Ralf
 - 11. Mai 2016, 12:03:51
Die Voraussetzungen zur Gewährung von Trennungsgeld (eine Art Aufwandsentschädigung) und Familienheimfahrten erfüllst du nicht.
Eigene Wohnungen hat die Bundeswehr nicht mehr. Wegen der Stube in FBB mal mit deinem zukünftigen Spieß sprechen. Wenn dann die OSLw nach Roth verlegt (und du mitgehst?), dann kann sich auch da wieder was ändern.
Um die Belange des täglichen Lebens bezahlen zu können (Wohnung, Essen, Benzin, Auto...), bekommst du dein Gehalt monatlich voraus überwiesen. Das musst du -wie vermutlich die allermeisten Arbeitsnehmer- auch dafür aufwenden.
ZitatEs ist vielleicht sinnvoll, dir jetzt (vor Dienstantritt) eine eigene Wohnung am Heimatwohnort zu suchen.
Damit bekommst du dann Trennungsgeld und somit Fahrtkosten (1x pro Monat), das Trennungsgeld selbst und hast Anspruch auf eine Stube.
Dann hat er aber auch die Miete zu bezahlen, das wird dann letztendlich teurer.
Autor KlausP
 - 11. Mai 2016, 12:03:14
Zitat...  Es ist vielleicht sinnvoll, dir jetzt (vor Dienstantritt) eine eigene Wohnung am Heimatwohnort zu suchen. ...

Wen Sie dem Rat folgen dürfen Sie aber nicht vergessen, die Wohnung vom Karrierecenter als berücksichtigungsfähig anerkennen zu lassen!
Autor funker07
 - 11. Mai 2016, 12:00:19
Es kann sein, dass du Vor Ort eine geräumige Einzelstube bekommst. Es kann aber auch sein, dass ihr zu zweit auf Stube seid und du dir mit 25 eine Wohnung suchen musst.

Informiere dich jetzt über das Thema Trennungsgeld.
Es ist vielleicht sinnvoll, dir jetzt (vor Dienstantritt) eine eigene Wohnung am Heimatwohnort zu suchen.
Damit bekommst du dann Trennungsgeld und somit Fahrtkosten (1x pro Monat), das Trennungsgeld selbst und hast Anspruch auf eine Stube.
Nachträglich geht das nicht unbedingt.
Autor Merowig
 - 11. Mai 2016, 11:42:37
Google und benutz die Forensuche bezueglich Trennungsgeld - abhaengig ob du schon einen eigenen Hausstand hast oder nicht.... - in deinem Fall wohl wahrscheinlich nicht...

Zulagen etc
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMVAgYTXS248uGER7BxQOQsmOOF6eHfDuOHJVC3EGgvSq2Qc1Zx8k2CbeOuZpOpc36nUXMIKM1vCQAJfPLYfLRWbcQ!!/
Dort gibt es auch weiterfuehrende Links

Es heisst Stube - Zimmer gibts woanders...
Wenn du die 25 erreichst, musst du dir wahrscheinlich eh eine Wohnung suchen
Autor mexed
 - 11. Mai 2016, 11:25:39
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und möchte mich entschuldigen falls ich hier falsch bin.
Ich habe mehrere Fragen, ich hoffe es wird nicht zuviel.
Also ich hatte bis gestern meine 2 Tätige "Musterung" in Düsseldorf und es hat alles soweit geklappt.
Als Feldwebel kann ich nicht anfangen, aber mit dem Stabsunteroffizier bin ich auch zufrieden. Nun geht es ab dem 01.11 erstmal nach Heide (bei Hamburg) für den Grundwehrdienst und danach nach Fürstenfeldbrück (München) für meine restliche Zeit als Soldat. Was gibt es noch zu erwähnen? Ich bin dann IT-Soldat.

Nun eine Frage, ich bin 20 Jahre Alt, lebe noch zu Hause bei meiner Familie und mache mir da echt ein wenig sorgen. Ich würde gerne nach einer Zeit nicht mehr ausschließlich in der/ einer Kaserne wohnen, sondern eine eigene Wohung bemieten. Was in München ziemlich Teuer ist. Zwar kann ich mich mit dem Bundeswehr Gehalt nicht beklagen, aber ich weiß nicht ob das alles so passt. Jetzt zu meinen Fragen:

- Falls man die ganze Zeit in der Kaserne wohnen würde, müsste man sich ganze 8 Jahre eine Stube teilen? Kriegt man evtl ein eigenes Zimmer? (Sorry bin da echt planlos)
- Ich habe gehört das die Bundeswehr in manchen städten auch eigene Wohnungen vermietet. Auch in München? Sind diese dann besser bezahlbar?
- Bekomme ich während meiner Dienstzeit weitere zulagen zum Gehalt? Bin Ledig ohne Kinder und München ist ca. 550KM von meiner Heimatstadt entfernt (z.B Heimfahrgeld, Heimwehgeld  ;D, extra Urlaubstage evtl sonstige zuschüsse?) Ich hab mal sowas gehört, möchte da einfach nur sicher sein.
- Evtl weitere zuschüsse?

Ich möchte auf keinenfall gierig klingen, möchte halt nur zu 100% wissen worauf ich mich einlasse. Zwar muss ich und werde ich der Bundeswehr mindestens 8 Jahre dienen, trotzdem ist mir meine Familie in der Sache auch wichtig, das man die auch paar mal im jahr zugesicht bekommt und nicht, weil man wenig Geld hat es kaum bis gar nicht möglich ist.

Ich bedanke mich
Gruß,
mexed