ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitatals Marine-OA,. Der Diensteintritt ist auch der 01.07, auch wenn der Dienstantritt der 04.07. ist.
Zitat von: seb88 am 16. Mai 2016, 16:20:07Genau.Zitatich werde meine aktuellen GKV mitteilen, dass ich ab 04.07 meinen Dienst als SaZ antreten werde.Das Versicherungsverhältnis erlischt also?
Zitat von: seb88 am 16. Mai 2016, 16:20:07Viel auf einmal, aber ich beschäftige mich grade mit dem gleichen Thema, hier mal mein Wissensstand (offen für Korrekturen und Erfahrungswerte!):ZitatPflege- folgt KrankenversicherungEine Krankenversicherung habe ich dann ja quasi nicht mehr, da ich 100% truppenärztlich versorgt werde.
Da ich ja nun noch nicht weiß, ob ich in 13 Jahren als BS weitermache, in eine SV-pflichtige Beschäftigung oder eine Beamtenstelle
antreten werde, ist es (zumindest in meinen Augen) sinnvoll eine Anwartschaft abzuschließen.
Diese gilt dann nun als "Krankenversicherung", so dass ich Pflegepflichtversicherung bei derselben Gesellschaft abschließen muss,
bei der ich die Anwartschaft eröffne.
Für den Fall, dass ich eine SV-pflichtige Beschäftigung nach meiner Dienstzeit aufnehme, kann ich problemlos in die GKV zurück,
für die anderen Varianten würde dann die Anwartschaft "ziehen".
Habe ich das soweit alles richtig verstanden/zusammengefasst?
Zuletzt hätte ich noch die Frage, ob es mit der Anwartschaft auch möglich ist, sich "freiwillig gesetzlich versichern" zu lassen.
Oder ist das etwas, dass besser mit dem Versicherungsberater geklärt werden sollte?
ZitatAls SaZ ist man, im Gegensatz zu FWDLern, verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung zum Dienstbeginn abzuschließen.So weit, so gut.
Zitatich werde meine aktuellen GKV mitteilen, dass ich ab 04.07 meinen Dienst als SaZ antreten werde.Das Versicherungsverhältnis erlischt also?
ZitatPflege- folgt KrankenversicherungEine Krankenversicherung habe ich dann ja quasi nicht mehr, da ich 100% truppenärztlich versorgt werde.