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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatUnd solange die Ausführungsbestimmungen nicht erlassen sind, ist alles nur vorläufig.Und solange kann nur in Stufe 1 eingewiesen werden.
Zitat von: Ralf am 17. Mai 2016, 19:49:56An was scheitert die Festsetzung?
Es sind noch keine abschließenden Bescheide über eine endgültige Festsetzung der Erfahrungsstufe ergangen. Somit auch für dich nicht.
Zitat von: dunstig am 17. Mai 2016, 19:53:05
einfach mal bei der Nummer auf der Bezügeabrechnung anrufen und freundlich nachfragen, denn ...
ZitatKann ich in dieser Sache mal ein wnig Druck ausüben, wenn ja bei wem?