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Zitat von: Jupp Roy am 25. Juli 2025, 10:34:01Zitat von: uffz-ad SL am 25. Juli 2025, 10:05:27Naja , also als Wiedereinsteller, sofern man nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, erhält man sozusagen die selbe Besoldung, zudem wenn man verheiratet ist etc...
Die Bw Zahl nach Beamtenbesoldungsgesetzt die A Besoldung entsprechend dem Dienstgrad, dann muss ja mit einreichen der letzten Zeugnisse und Lohntüten wird dann geprüft, machen die Kommunen und Landesbehörden auch so, also bei mir war es so.
Ich hatte vor wenigen Jahren mit dem Gedanken gespielt, als A12 wieder einzusteigen.
Ein nicht unerheblicher Faktor für einen Vergleich zivil - Bw ist auch das Gehalt. Und hier war man nicht in der Lage, mir eine Vorausplanung bzw. -berechnung zu geben, da die Prüfung der Erfahrungsstufe [Zitat]"... erst nach Vertragsunterschrift erfolgt.".
Klar, als Soldat ist man auch Idealist, aber man muss seine Familie auch ernähren, und die fehlende Planung mangels genauer Höhe des Einkommens hat mich dazu bewogen., dieses Risiko nicht einzugehen.
Und das bemängele ich ...
Zitat von: uffz-ad SL am 25. Juli 2025, 10:05:27Naja , also als Wiedereinsteller, sofern man nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, erhält man sozusagen die selbe Besoldung, zudem wenn man verheiratet ist etc...
Die Bw Zahl nach Beamtenbesoldungsgesetzt die A Besoldung entsprechend dem Dienstgrad, dann muss ja mit einreichen der letzten Zeugnisse und Lohntüten wird dann geprüft, machen die Kommunen und Landesbehörden auch so, also bei mir war es so.
Zitat von: uffz-ad SL am 25. Juli 2025, 10:05:27Zitat von: LwPersFw am 25. Juli 2025, 09:36:07Zitat von: Jupp Roy am 25. Juli 2025, 07:45:28Hier habe ich relativ wenig Verständnis für das Verfahren bei einem Neben- bzw. Wiedereinstig in die Bundeswehr.
Ich kenne keinen Beruf in der freien Wirtschaft, bei dem man erst nach Dienstantritt erfährt, welche Summe sein Einkommen beträgt.
Für die zivile Wirtschaft gelten andere gesetzliche Regelungen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Bw liegen in Verantwortung der Politik, nicht der Bundeswehr.
Naja , also als Wiedereinsteller, sofern man nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, erhält man sozusagen die selbe Besoldung, wie man abgegangen ist zusätzlich wenn man verheiratet ist etc...
Die Bw zahlte nach Beamtenbesoldungsgesetzt die A Besoldung entsprechend dem Dienstgrad, dann muss ja mit einreichen der letzten Zeugnisse und Lohntüten wird dann geprüft, machen die Kommunen und Landesbehörden auch so, also bei mir war es so.
Zitat von: LwPersFw am 25. Juli 2025, 09:36:07Zitat von: Jupp Roy am 25. Juli 2025, 07:45:28Hier habe ich relativ wenig Verständnis für das Verfahren bei einem Neben- bzw. Wiedereinstig in die Bundeswehr.
Ich kenne keinen Beruf in der freien Wirtschaft, bei dem man erst nach Dienstantritt erfährt, welche Summe sein Einkommen beträgt.
Für die zivile Wirtschaft gelten andere gesetzliche Regelungen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Bw liegen in Verantwortung der Politik, nicht der Bundeswehr.
Naja , also als Wiedereinsteller, sofern man nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, erhält man sozusagen die selbe Besoldung, zudem wenn man verheiratet ist etc...
Die Bw Zahl nach Beamtenbesoldungsgesetzt die A Besoldung entsprechend dem Dienstgrad, dann muss ja mit einreichen der letzten Zeugnisse und Lohntüten wird dann geprüft, machen die Kommunen und Landesbehörden auch so, also bei mir war es so.
Zitat von: Jupp Roy am 25. Juli 2025, 07:45:28Hier habe ich relativ wenig Verständnis für das Verfahren bei einem Neben- bzw. Wiedereinstig in die Bundeswehr.
Ich kenne keinen Beruf in der freien Wirtschaft, bei dem man erst nach Dienstantritt erfährt, welche Summe sein Einkommen beträgt.
Zitat von: LwPiSoldat am 06. Januar 2023, 22:03:23
Guten Abend allerseits!
Ich habe mich einmal grob durch die ersten 39 Seite gerollt und gelesen, aber keine Fall gefunden, den ich vergleichen konnte oder wo meine Frage aneklugen ist.
Ich selbst bin Seiteneisteiger und wurde als StFw eingestellt.
Mir wurden von BAPers etwa 20 Berufsjahre für meine Verwendung als LwPiFw anerkannt, davon etwa 13 als Meister (->StFw).
( 8 Berufsjahre waren für meine Verwendung nicht förderlich).
Nun wurden mir bei meiner Stufenfestsetzung 9 Jahre ,,abgezogen", mit der Begründung, diese würden für den Dienstgrad verbraucht, somit wurde für mich Stufe 4 festgesetzt.
Mein PersFw und auch alle anderen (Vorgesetzten) haben von so einem ,,Abzug" noch nie gehört.
Auf Nachfrage in Köln wurde mir ( schriftlich) erklärt, das es im Rahmen des Ermessens des Sachbearbeiters wäre, und ich ohne diesen Abzug anderen Vergleichbaren Soldaten gegenüber bevorteilt wäre.... Und das die BW sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler wirtschaften muss....
Ich selbst bin nun 47Jahre, habe meinen Kameraden davon berichtet und alle schütteln mit dem Kopf.
Die meisten Staber in unserer Verwendung sind in der Stufe 7 oder 8, was ja auch durchaus dem Alter mit etwa 50 entspricht.
Kennt ihr ebenfalls solche Fälle, bzw, habt ihr Erfahren mit solch einem ,,Abzug" an Jahren in der Erfahrungsstufe?
Vielen Dank im Voraus.
LwPiSoldat