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Zusammenfassung

Autor HerrZog
 - 20. Mai 2016, 10:48:44
Dazu muss man kein StOffz sein. Wie man häufig gut in der Presse beobachten kann, kommt sowas in allen Schichten der Gesellschaft vor :D Daher völlig irrelevant welche DG-Gruppe
Autor IchParshippeJetzt
 - 20. Mai 2016, 10:12:54
In meinem Beispiel handelte es sich um Oberstleutnant - Oberst, die sich beide stark im Ton und in der Wortwahl vergriffen hatten.
Autor Opa_Hagen
 - 20. Mai 2016, 08:42:38
Moins IchParshippeJetzt,

im Eingangsthread steht: ein höherer DG wird von einem DG beleidigt, der zwar in gleicher DG Gruppe, aber niedriger im Rang ist, quasi bei deinen StOffz: der Herr Major beleidigt den Herren Oberst?
Wie gesagt, bei den Mannschaftern durchaus vorstellbar, aber in allen anderen Laufbahnen? Wer das durchgehen lässt, ist selbst dran schuld, der hat soviel Rückgrat wie ein nasses Handtuch.
Autor IchParshippeJetzt
 - 20. Mai 2016, 08:12:57
Zitat von: Opa_Hagen am 20. Mai 2016, 07:39:45
in allen anderen Dienstgradgruppen kann ich mir das einfach nicht vorstellen...

So etwas kommt in allen DG Gruppen vor. Selbst erlebt bei Mannschaften, Offz und StOffz (hierbei sogar in einer Abteilungsbesprechung).
Autor Opa_Hagen
 - 20. Mai 2016, 07:39:45
Moins,

interessant für mich, aber nicht fallrelevant: Mannschafter? Beleidigt ein SG einen OSG? in allen anderen Dienstgradgruppen kann ich mir das einfach nicht vorstellen...
Autor Getulio
 - 19. Mai 2016, 19:41:58
Zitat von: KlausP am 19. Mai 2016, 09:22:24
Ob und mit welcher Disziplinarmaßnahme er sowas ahndet, muss er Ihnen in seinem Beschwerdebescheid auch nicht mitteilen.

Ob er es ahndet, muss er schon im Beschwerdebescheid mitteilen, § 13 Abs. 2 Satz 2 WBO. Nur was er ggf. konkret unternimmt muss (und darf) er nicht mitteilen. Dementsprechend hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch, dass der andere eins auf den Deckel bekommt, zum Glück.
Autor Vysyc
 - 19. Mai 2016, 13:32:36
Jetzt lehne ich mich mal ganz weit aus dem Fenster und stelle eine wirklich verrückte Frage: "Hast du das Gespräch mit deinem Widersacher gesucht?"

Ein persönliches Gespräch vielleicht mit einer Tasse Bier kann manchmal Wunder bewirken.
Autor Bummler60
 - 19. Mai 2016, 12:43:19
Zitat von: KlausP am 19. Mai 2016, 12:18:52
Ob der DV sowas ahnden kann sondern ob festgelegt ist, ob eine Ahndung gerechtfertigt ist.

Okay, das erste baut aufs zweite auf . Etwas doof vormuliert ^^
Autor KlausP
 - 19. Mai 2016, 12:18:52
Sie sollten unbedingt an Ihrem schriftlichen Ausdrucksvermoegen arbeiten. In Ihrer Ausgangsfrage stand nirgendwo etwas davon, ob der DV sowas ahnden kann sondern ob festgelegt ist, ob eine Ahndung gerechtfertigt ist.
Autor Bummler60
 - 19. Mai 2016, 10:55:55
Das der Chef dieses entscheidet ist ja bekannt und das es nicht ein pauschales Disziplinarmaß gibt ist auch gut. Frage war ja nur ob er Disziplinarisch handeln KANN .
Danke für die Korrektur justice005 , es ist natürlich das SG und nicht ZDv , mein Fehler.  ::)
Autor justice005
 - 19. Mai 2016, 10:02:17
Zitataber gibt es einen Passus in einer ZDv die eine diziplinarische Maßnahme seitens des DV gegen diese Person rechtfertigt

Eine Disziplinarmaßnahme ist immer dann gerechtfertigt, wenn ein Soldat gegen Dienstpflichten verstößt. Die Dienstpflichten stehen aber nicht der ZDv (jedenfalls nicht unmittelbar), sondern im Soldatengesetz. In Betracht kommt hier ein Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht, § 12 SG.

Ob tatsächlich ein Dienstvergehen vorliegt, und - wenn ja - ob eine Disziplinarmaßnahme gerechtfertigt ist oder nicht, entscheidet der Chef.
Autor Andi
 - 19. Mai 2016, 09:51:10
Zitat von: Bummler60 am 19. Mai 2016, 09:13:51
beleidigen lassen muss.

Musst du nicht. Und wenn du willst kannst du ja auch einen Strafantrag stellen, neben der Möglichkeit der Meldung/Beschwerde.
Autor dunstig
 - 19. Mai 2016, 09:35:49
Wäre auch traurig, wenn es pauschale Bestrafungen geben würde und das sonstige Verhalten, die Leistungsbereitschaft und gezeigte Leistung usw. keine Beachtung finden würden.
Autor KlausP
 - 19. Mai 2016, 09:22:24
Was der Chef nach Ihrer Beschwerde daraus macht ist seine Sache, er ist dabei frei von irgend welchen Vorgaben. In der WDO gibt es keine Festlegungen, welches Dienstvergehen mit welcher Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist. Ob und mit welcher Disziplinarmaßnahme er sowas ahndet, muss er Ihnen in seinem Beschwerdebescheid auch nicht mitteilen.
Autor Bummler60
 - 19. Mai 2016, 09:13:51
Hallo , mir schlägt es in der letzten Zeit übel auf, das ich mich mehrfach von einer Dienstgrad niederen Person, jedoch gleiche Dienstgrad Gruppe beleidigen lassen muss.
Das dieses ein Grund ist generell sich zu beschweren von meiner Seite aus ist klar, aber gibt es einen Passus in einer ZDv die eine diziplinarische Maßnahme seitens des DV gegen diese Person rechtfertigt ???
Ich danke für fachkundige Antworten !