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Zitat von: Tommie am 24. Mai 2016, 08:02:18
Richtig ist daher die (nicht vorhandene!) Antwort c) 3 Urlaubstagen!
Zitat von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 22:03:35
Also würde bei einer 45-tägigen, zusammenhängenden RDL der Anspruch 2,5 Tage für 30 volle Tage, aufgerundet 3 Tage sein??
Zitat von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 20:28:56Also habe ich bei meiner derzeitigen 6-wöchigen RDL, welche sich über 2 Monate erstreckt und exakt 45 Tage andauert einen Anspruch von
a) (1,5*2,5) 3,75 Tagen oder aber
b) 2,5 Tage je volle 30 Tage ??
Zitat von: wolverine am 23. Mai 2016, 16:17:20
Dann ist dies aber gegenüber dem alten Leistungskatalog geändert. Dort wurde auf Seite 36 noch auf den vollen Monat abgestellt.
Zitat von: Opa_Hagen am 23. Mai 2016, 16:00:19
2.1.4.8 Urlaub
2058. RDL erhalten Erholungsurlaub nach § 5 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Sie erhalten für jeden vollen Monat (je 30 Kalendertage einer zusammenhängenden Dienstleistung) ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.
Zitat von: KlausP am 23. Mai 2016, 20:34:30
Nein, dann würde ... aufgerundet werden.
Zitat... Wenn a) zutrifft, werden dann die 3,75 Tage abgerundet auf 3 ...
Zitat... oder können die 0,75 stundenweise genommen werden? ...
Zitat von: Opa_Hagen am 23. Mai 2016, 16:00:19
2.1.4.8 Urlaub
2058. RDL erhalten Erholungsurlaub nach § 5 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Sie erhalten für jeden vollen Monat (je 30 Kalendertage einer zusammenhängenden Dienstleistung) ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.
Voller Monate würde ja bedeuten, bei Beginn bspw 03. Oktober bis 30. Dezember 2016 (und so würde das KC den Heranziehungsbescheid ausstellen, weil ja Beginn und Ende nicht auf WE oder Feiertag fallen dürfen) hättest Du nach der Vollmonatregelung nur Anspruch auf 2.5 Tage Urlaub, nämlich für November. Korrekt wäre aber die Berechnung unter Zugrundelegung von 88 Tagen zusammenhängender Dienstleistung. Okay, ergibt zwar auch "nur" 5 Tage Urlaub, aber besser als nur 2.5;)
ZitatRDL erhalten für jeden vollen Monat
ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des
Jahreserholungsurlaubs der Berufssoldatinnen
bzw. Berufssoldaten und
Soldatinnen auf Zeit bzw. Soldaten auf
Zeit, wenn die Dauer des ohne Unterbrechung
abgeleisteten Wehrdienstes
mindestens einen Monat beträgt.